NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/8 5

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Ist SÄA018

(inkl. Modul: a) b) c) )

SÄA019 SÄA003
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langsfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprgramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern offizielle Positionierungen des Landesverbandes, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen.
  • Arbeitspapiere (AP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen oder Themen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen. Vom Landesparteitag beschlossene Arbeitspapiere werden nach a) 12 b) 18 c) 24 Monaten ungültig.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.