Ist
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SÄA004
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(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern.
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(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf ein Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. zu fordern.
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Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden.
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Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Kommentar: Nach Meinungsbild auf dem LPT 2014.2 geändert. Dieser Satz bleibt somit bestehen.
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Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.
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Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.
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