NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/6b 12

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

edit

Ist SÄA004
(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. (12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf ein Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. zu fordern.
Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Kommentar: Nach Meinungsbild auf dem LPT 2014.2 geändert. Dieser Satz bleibt somit bestehen.
Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.