NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X007
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Sonstiger Antrag | Antragsnummer: | X007 |
Antragsteller: |
Stahlrabe |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Stahlrabe | letzte Änderung: | 31.08.2014 17:49:05 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Parteiinternes | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Unterstützung von antifaschistischen Gruppierungen und Bündnissen |
Antragstext: | |
Der Landesverband NRW möge als Aussage feststellen:
Die Mitglieder des Landesverbandes NRW lehnen Faschismus und Rechtsextremismus in jeder Form entschieden ab. Bündnisse dagegen unterstützen wir in der Sache prinzipiell. Die Partei macht sich durch Unterstützung von Bündnissen oder deren Aktionen nicht generell deren Zielsetzung zu eigen; die Unterstützung bezieht sich lediglich auf den jeweils aktuellen Vorgang. Trotzdem bleibt die Entscheidung, ob wir offiziell als Landesverband, vertreten durch den Landesvorstand, zu einer Aktion gegen Faschismus und Rechtsextremismus aufrufen wollen, eine Einzelentscheidung; diese Entscheidung wird vom Vorstand getroffen. Unabhängig davon ist maßgeblich für die Unterstützung die Zielsetzung der Aktion. Für eine Unterstützung scheiden aus: - Aktionen, die offen gegen geltende Rechtslage verstoßen, unabhängig davon, ob mit einer Strafverfolgung zu rechnen ist, oder nicht. - Aktionen, in deren Vorfeld zu gewaltsamen Handlungen aufgerufen wird, oder bei denen die Duldung oder Inkaufnahme von gewaltsamen Handlungen im Vorfeld bereits erkennbar ist. Der Landesverband NRW distanziert sich hiermit ausdrücklich von Institutionen und Aktionen, die die Grundsätze unseres Rechtsstaats in Frage stellen. Insbesondere distanziert sich der Landesverband gegen Institutionen und Aktionen, die Gewalt als Mittel der politischen Meinungsbildung unterstützen oder dulden. Der Landesverband NRW ruft seine Mitglieder dazu auf, die Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel in der politischen Auseinandersetzung zu beherzigen. | |
Antragsbegründung: | |
Ich wurde als Landesvorstand nun zwei Mal mit dieser Fragestellung konfrontiert.
Aufgabe einer Partei ist es, das politische und gesellschaftliche Umfeld so zu gestalten, daß Faschismus keinen Nährboden erhält. Antifaschismus ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Es ist weder ein politisches Ziel, noch ist es eines unserer Kernthemen. So ist es also konsequent, Bündnisse gegen Rechts zu unterstützen; ebenso konsequent ist es, von fragwürdigen Methoden Abstand zu nehmen. Die Methode des Widerstands ist eine Gewissensfrage. Diese Abwägung steht jedem Menschen zu, auch einzelnen Amts- und Mandatsträgern als Privatpersonen. Nicht jedoch einer Partei als Institution, vor allem nicht bei einem offiziellen Aufruf. Eine Partei hat sich an rechtsstaatlichen Prinzipien zu orientieren. Dies sind wir nicht zuletzt unseren Grundwerten schuldig, um nicht unsere politische Glaubwürdigkeit zu verlieren. Ich möchte nicht in einer Partei sein, die suggeriert, man sei kein guter Bürger, wenn man nicht gegen Faschismus auf die Straße geht, koste es, was es wolle. Ich möchte nicht in einer Partei sein, die Antifaschismus als Daseinsberechtigung und Lebensinhalt ansieht, und als Aushängeschild benutzt. Das überlasse ich Bürgerbewegungen, NGO's oder notfalls auch der Antifa. Vor allem möchte ich nicht, daß sich die Einstellung durchsetzt, der Zweck heilige die Mittel! Der Zweck heiligt die Mittel niemals. Wer der Meinung ist, seine Überzeugung über den Rechtsstaat stellen zu wollen, der möge das bitte ausserhalb der Partei tun. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Offizielle Unterstützung seitens der Partei nur für Organisation, Bündnisse und Aktionen, die sich der Rechtsstaatlichkeit unterwerfen | ||
Schlagworte: | Antifaschismus |
Diskussion |
ACHTUNG: Anmerkung der Antragskomission:
Sofern dieser Antrag als pol. Antrag zu verstehen ist, gelten für ihn die identischen Hinweise der vorangegangenen Anträge: Politische Anträge sind auch als solche zu stellen - sprich als Grundsatz-, Partei-, Wahlprogramm oder Positionspapier. Sonstige Anträge eignen sich nicht dazu eine politische Aussage des Landesverbandes festzuhalten. Auf dieser Ebene wäre auch die Einholung eines Meinungsbildes, welches jederzeit auf einem LPT möglich ist, denkbar. Ferner ist festzustellen, dass aus diesem Antrag keine unmittelbare "Arbeitsanweisung" an den Landesvorstand oder andere Gruppierungen innerhalb der Partei erwächst. An das Gesetz halten muss sich die Partei ohnehin. Daher die Empfehlung der Antragskomission: Die Versammlungsleitung möge über die Zulassung dieses Antrages entscheiden. |