NRW:Landesparteitag 2014.2/Anträge/SÄA013

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2014.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA013
Antragsteller:

Thomas Weinbrenner

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: TWeinbrenner letzte Änderung: 31.08.2014 16:34:17 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA002 - SÄA014


Antrag
Antragstitel: Regionalverbände abschaffen
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen die Texte in §5 Absatz (2), (3) und (4) sowie in §17 Absatz (1) Punkt b) den Satz:

"Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände." zu streichen.

Antragsbegründung:
Der Status der Regionalverbände in der Satzung ist widersprüchlich.

Sie sind eine Gliederung, schließlich sind sie im §5 Gliederung definiert. Sie sind aber KEINE Gliederung, denn sie sind in der Aufzählung in §5(1) nicht aufgeführt.

Dies ist die Option, den Widerspruch zu lösen, indem man die Regionalverbände abschafft. Regionalverbände wurden bisher noch nicht gegründet und sind anscheinend überflüssig. Das streichen der Regionalverbände in der Satzung macht diese schlanker.


Zusätzliche Angaben
Schlagworte: Regionalverbände, Gliederung
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§5 - Gliederung

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Ist SÄA013

(Zurückgezogen, kann übernommen werden)

(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein. (2)

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Ist SÄA002 SÄA013

(Zurückgezogen, kann übernommen werden)

(3) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. (3) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. (3)
Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus.

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Ist SÄA013

(Zurückgezogen, kann übernommen werden)

(4) Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen Mitgliederversammlungen der beteiligten Kreise, kreisfreien Städte oder Städteregionen jeweils mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Die Mitgliederversammlungen müssen diese Beschlüsse mit einem zeitlichen Abstand von maximal drei Monaten und im selben Kalenderjahr fassen. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der letzten Beschlussfassung. (4)

§17 - Verteilung und Verwendung der Finanzmittel edit

Ist SÄA013

(Zurückgezogen, kann übernommen werden)

(1) Die Finanzmittel aus
a allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden,
b) Mitgliedsbeiträgen werden nach Abzug der an den Bundesverband abzuführenden Mittel nach dem Schlüssel aus Anhang A verteilt. Existiert kein zuständiger Bezirksverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, existiert kein zuständiger Ortsverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Kreisverband bzw. virtuellen Kreisverband. Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände.
b) Mitgliedsbeiträgen werden nach Abzug der an den Bundesverband abzuführenden Mittel nach dem Schlüssel aus Anhang A verteilt. Existiert kein zuständiger Bezirksverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, existiert kein zuständiger Ortsverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Kreisverband bzw. virtuellen Kreisverband. Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände.
c) der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend.
d) sonstigen Zuweisungen werden vom Landesvorstand im sogenannten LV-Budget verwaltet.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion

Antrag zurückgezogen

Ich habe den Antrag zurückgezogen. Er hatte einen Fehler, und da ich sowieso davon ausgehe, dass er keine Chance hat (er existierte nur um eine Alternative zu SÄA14 aufzuzeigen), ziehe ich ihn zurück, um auf dem LPT nicht die Zeit mit einer Änderung dieses Antrages zu verschwenden.

Ich bitte darum, dass niemand ihn übernimmt. - Thomas Weinbrenner 22:46, 21. Jul. 2014 (CEST)

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA002, SÄA014