NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA017

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2014.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA017
Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Karl Schäfer letzte Änderung: 05.04.2014 14:03:18 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Einschränkungen der Wahlen zum Landesvorstand
Antragstext:
Der LPT möge beschließen, nachfolgenden Punkt in der Satzung zu ändern:

§ 6b – Abschnitt 3:

Alt: (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Neu: (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:

-Mitglieder des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland

-Mitglieder einer Volksvertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland

-Mitglieder, die sich derzeit auf einer Liste zur Landtagswahl, Bundestagswahl oder Wahl des Europaparlaments befinden

Antragsbegründung:
In der Vergangenheit gab es in der Piratenpartei eine ungeschriebene Regel, die eine Ämterkumulation von Parteivorstand und Mandatsträger auf Landes- bzw. Bundesebene kategorisch ausschloss.

Bezüglich dieser Vorgabe gibt es innerhalb der Piratenpartei eine Kontroverse! Dieser Antrag dient zur Klarstellung über diesen Punkt und ist durch die alte Idee der Grünen von der Trennung von Amt und Mandat inspiriert.

Es geht bei diesem Antrag um Begrenzung von Macht und die naheliegende Frage, ob eine Person sowohl in einem Landtag als auch in einem Landesvorstand genug Ressourcen aufbringen kann, um beide Aufgaben die notwendige Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen.

Über diesen pragmatischen Ansatz hinaus ist die Festlegung in diesem Punkt auch ein Signal an die Öffentlichkeit, der gezeigt wreden soll, dass die Piratenpartei tatsächlich einen alternativen Politikstil anstrebt.

Dieser Antrag symbolisiert ein erster Schritt zur Errichtung einer neuen Struktur, wie er auch vor einigen Wochen bei dem Treffen der Landtagsfraktionen in Düsseldorf gefordert wurde! Die Einschränkung von Wählbarkeit für Ämter des Landesvorstands ist ein notwendiger Schritt, um die Arbeit in der Piratenpartei auf möglichst viele Schultern zu verteilen!

Sollte die Piratenpartei NRW Probleme haben, bei ca. Fünftausend Mitgliedern keinen geeigneten Kandidaten für den Landesvorstand (außer die im Antrag ausgeschlossenen) Kandidaten zu finden, dann hat die Partei noch wesentlich tiefgreifendere Probleme!


http://www.ksta.de/politik/nrw-vorstand-marsching-will-piratenchef-werden,15187246,22324222.html

http://www.welt.de/newsticker/news3/article107118434/NRW-Piraten-droht-Kampfabstimmung-um-Parteivorsitz.html


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Ämterhäufung steht im krassen Gegensatz zum Politikstil, für den die Piraten einst eintraten.Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass nur mit einem klaren Signal der Landesverband sich von der Fraktion emanzipieren kann!
Schlagworte: Macht, Machtkonzentration, Parteispitze, Fraktion, Landesvorstand, Neue Struktur, Klüngel, Ämterhäufung, Unabhängiger Landesverband, Zukunft
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6b – Der Landesvorstand
Ist SÄA017
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:
-Mitglieder des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland
-Mitglieder einer Volksvertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland
-Mitglieder, die sich derzeit auf einer Liste zur Landtagswahl, Bundestagswahl oder Wahl des Europaparlaments befinden
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !