NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA015
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA015 |
Antragsteller: |
AG Struktur NRW |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | MacGyver1977 | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:55:45 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | AK Definition überarbeiten |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen in §26 Absatz (1) vor "Landesverbandes" den Text "innerhalb des" einzufügen sowie den Text "und somit zur innerparteilichen Willensbildung" zu streichen.
Zusätzlich werden folgende zwei Absätze hinzugefügt: "(2) Arbeitskreise dienen als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes. (3) Mandatsträger sind dazu angehalten die thematisch zuständigen Arbeitskreise in Ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und darüber informiert zu halten." | |
Antragsbegründung: | |
Die Definition der Arbeitskreise wird an die geplante Struktur angepasst. Zusätzlich wird mehr Augenmerk auf die Zusammenarbeit zwischen Mandatsträgern und den AK´s gelegt. |
Zusätzliche Angaben | |||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | Die Definition der Arbeitskreise wird angepasst | ||||||||
Schlagworte: | AK | ||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||||
§26 - Arbeitskreis
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |