NRW:Landesparteitag 2010.1/Arbeit und Soziales
Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Arbeit und Soziales im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.
Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können
Inhaltsverzeichnis
- 1 5.1: Lehrmittelfreiheit für ALG II-Empfänger
- 2 5.2: Abschaffung von Zeitverträgen im Öffentlichen Dienst
- 3 5.3: Aussetzung von 1-Euro Jobs auf Landesebene
- 4 5.4: Qualifizierung von Arbeitslosen für Bildung und Ausbildung
- 5 5.5: Patienten-Selbstbestimmung bei Krankenkassen-Rabattverträgen
- 6 5.6: Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln
- 7 5.8: Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln
- 8 5.7: Einrichtung von Sozialschiedsstellen
5.1: Lehrmittelfreiheit für ALG II-Empfänger
Das Schulgesetz NRW sagt aus, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) von Zuzahlungen zu Lehrmitteln und Kosten für den Schulweg befreit sind. Es gibt jedoch kaum noch Sozialhilfeempfänger, Hilfeempfängern wird nun ALG II gezahlt. Dies ist im Gesetz bislang nicht berücksichtigt. Die NRW-Piraten setzen sich ein für die sofortige Befreiung auch für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV).
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5.2: Abschaffung von Zeitverträgen im Öffentlichen Dienst
In den Arbeitsagenturen und ARGEn und in weiteren Bereichen der öffentlichen Hand werden ehemalige Arbeitslose als Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die Argumentation der freien Wirtschaft, dass Zeitverträge eine Voraussetzung sind, um flexibel auf die Wirtschaftslage reagieren zu können, greift für den öffentlichen Dienst nicht. Die NRW-Piraten wollen die Zeitverträge im öffentlichen Dienst abschaffen, bzw. sofort aussetzen. Existierende Zeitverträge sollen in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden.
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5.3: Aussetzung von 1-Euro Jobs auf Landesebene
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) auf Landesebene auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.
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5.4: Qualifizierung von Arbeitslosen für Bildung und Ausbildung
Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung müssen sollen nach Auffassung der NRW-Piraten durch geeignete Maßnahmen für den Einsatz in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden, sofern sie es wünschen und persönlich dazu geeignet sind.
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5.5: Patienten-Selbstbestimmung bei Krankenkassen-Rabattverträgen
Statt der Rabattverträge zwischen einzelnen Firmen und Krankenkassen stehen die NRW-Piraten beim Verkauf von Medikamenten für die Einführung eines an die jeweiligen Bereitstellungskosten angepassten Maximalpreises, um dem Patienten eine Wahlmöglichkeit seiner Medikamentierung zu ermöglichen.
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5.6: Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln
Die NRW-Piraten setzen sich ein für die schnellstmögliche Bereitstellung von Finanzmitteln zur Stärkung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche. Dies kann nach dem Beispiel der Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen erfolgen. Als Voraussetzung für die Förderung muss Hilfsempfängern die Möglichkeit gegeben sein, Arbeitsverträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen.
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5.8: Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln
Nach Auffassung der Piratenpartei ist schnellstmöglich ein Finanztopf einzurichten (ähnlich der Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen) um die lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche zu stärken. Als Voraussetzung für die Förderung muss Hilfsempfängern die Möglichkeit gegeben sein, etwaige Verträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen.
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Konflikte
- 5.6
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5.7: Einrichtung von Sozialschiedsstellen
Die NRW-Piraten regen an, dass das Land für die zügige Bearbeitung von Einsprüchen und zur Entlastung der Sozialgerichte unabhängige Schiedsstellen einrichtet, die verbindliche Schiedssprüche für beide Vertragspartner erwirken können, ohne den normalen Gerichtsweg zu beeinflussen.
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