NRW:Kreis Soest/Nächster Kreisparteitag
Inhaltsverzeichnis
Nächster Parteitag des Kreisverbandes Soest
Hier können Anträge an den KPT gestellt werden.
Termin
Am 25. April 2010 um 14:00 Uhr im Wilden Mann in Soest
Tagesordnung
(Stefan: Hab die Tagesordnung modifiziert)
- Begrüssung durch den Vorsitzenden
- Vorstellung und Beratung der Tagesordnung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Vorstellung und Beratung der Geschäftsordnung
- Abstimmung über die Geschäftsordnung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Wahl des Protokollanten
- Wahl des Wahlleiters
- Wahl der Kassenprüfer
- Vorstellung und Beratung der Satzungsänderungen
- Abstimmung über Satzungsänderungen
- Rechenschaftsberichte des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Vorstellung der Vorstandskandidaten
- Wahl eines neuen Vorstandes
- Wahl eines Vertrauensmannes
- Wahl von Kassenprüfern
- Sonstige Anträge an den Kreisparteitag
- Ende der Versammlung
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des KPT 2010.1
Kandidaten
Kandidaten für die Vorstandswahl am 25. April 2010.
Alle Kandidaten bitte hier eintragen!
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Schatzmeister
Anträge an den Kreisparteitag
Anträge zur Tagesordnung
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- S1
- Beantragt von
- Stefan Posdzich
- Betrifft
- Satzung / §25, §26
- Beantragte Änderungen
Neuer §25, dafür aktuellen §25 und §26 um eine Nummer nach hinten verschieben.
§25 - Auflösung des Kreisverbandes
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags schlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Soest dem Landesverband NRW zu.
- Begründung
Es fehlt in unserer Satzung ein Abschnitt zur auflösung des Kreisverbandes. Die aktuellen § 25 und 26 sollten gleichzeitig nach hinten verschoben werden.
- Änderungsantrag Nr.
- S2a
- Beantragt von
- Sven Sladek
- Betrifft
- Satzung / §13(1)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden 4. dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden 5. dem Kreisschatzmeister
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand besteht aus: 1. dem Kreisvorsitzenden 2. seinem Stellvertreter 3. dem Kreisschatzmeister 4. bis zu zwei Beisitzern
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2b
- Beantragt von
- Sven Sladek
- Betrifft
- Satzung / §13(3)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter, der Kreisschatzmeister, der 2. stellvertretende Vorsitzende und der 3. stellvertretende Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Ändern in:
§ 13 Der Kreisvorstand (3) Der Kreisvorsitzende, sein Stellvertreter und der Kreisschatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die Mehrheit des geschäftsführenden Vorstandes vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S2c
- Beantragt von
- Sven Sladek
- Betrifft
- Satzung / §14(2)
- Beantragte Änderungen
Senkung der Anzahl der Vorstandsmitglieder von 5 auf 3
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber drei, anwesend ist.
Ändern in:
§ 14 Aufgaben des Kreisvorstandes (2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend sind.
- Begründung
Da es im Parteiengesetz die Regelung gibt das nur maximal 1/5 der Mitglieder im Vorstand sein dürfen treten wir hier in Konflikt, sobald auch nur ein Mitglied austritt. Dieser Antrag besteht aus 3 Abschnitten.
- Änderungsantrag Nr.
- S3a
- Beantragt von
- Stefan Posdzich
- Betrifft
- Satzung / §15
- Beantragte Änderungen
Ladungsfrist in Satzung der in GO Vorstand anpassen.
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
Ändern in:
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
- Begründung
Die Ladungsfrist wird der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes angepasst. Weiteres, Form und Mittel, werden durch die GO des Vorstandes geregelt.
- Änderungsantrag Nr.
- S3b
- Beantragt von
- Stefan Posdzich
- Betrifft
- Satzung / §15
- Beantragte Änderungen
Jedes Vorstandsmitglied kann einladen.
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
Ändern in:
§ 15 Einberufung des Kreisvorstandes
Die Sitzungen des Kreisvorstandes können von jedem Vorstandsmitglied nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen
- Begründung
Nicht nur der Vorsitzende bzw. der stellv. Vorsitzende kann einladen sondern jedes Vorstandsmitglied.
- Änderungsantrag Nr.
- S4
- Beantragt von
- Stefan Posdzich
- Betrifft
- Satzung / §14
- Beantragte Änderungen
Deligierung von Aufgaben an nicht-Vorstands-Mitglieder
Erweitern durch:
(7) Der Kreisvorstand kann Aufgaben an Mitglieder des Kreisverbandes deligieren, die selbst nicht Mitglied des Vorstandes sind. Hierfür wird ein vorhergehender Antrag des betroffenen Vorstandsmitglieds benötigt der auf einer Vorstandssitzung abgestimmt werden muss. Dieser Antrag muss jeden Monat neu gestellt und abgestimmt werden.
- Begründung
Erlaubt es Vorständen in Ausnahmefällen Aufgaben auch an nicht-Vorstandsmitglieder zu deligieren.
- Änderungsantrag Nr.
- S5
- Beantragt von
- Stefan Posdzich
- Betrifft
- Satzung / §11 Absatz 2
- Beantragte Änderungen
Wahl eines Vertrauensmannes
(2) Die Tagesordnung des jeweils ersten Kreisparteitages in einem Kalenderjahr hat vorzusehen:
a) den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes, b) Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters c) Antragsberatungen und Beschlussfassungen d) Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer, e) Wahl des Kreisvorstandes und f) Wahl von zwei Kassenprüfern.
Ändern in:
(2) Die Tagesordnung des jeweils ersten Kreisparteitages in einem Kalenderjahr hat vorzusehen:
a) den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes, b) Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters c) Antragsberatungen und Beschlussfassungen d) Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer, e) Wahl des Kreisvorstandes f) Wahl von zwei Kassenprüfern und g) Wahl eines Vertrauensmannes
- Begründung
Der Vertrauensmann ist ein weiteres Bindeglied zwischen Mitgliedern des Kreisverbandes und dem Kreisvorstand. Jeder kann sich bei Problemen oder mit Wünschen an den Vertrauensmann wenden und Anonym bleiben. Dieser wird dem Vorstand auf einer Vorstandssitzung berichten. Sollte dieser SA angenommen werden wird dieser Text (Begründung) Bestandteil der GO des Kreisvorstandes.
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung
Weitere Anträge
Bezirk | Stammtisch |
Arnsberg |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Arnsberg |
Detmold |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Detmold |
Düsseldorf |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Düsseldorf |
Köln |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Köln |
Münster |
Es gibt zur Zeit keine Stammtische im Regierungsbezirk Münster |