NRW:Kreis Recklinghausen/Aufstellungsversammlungen LTW BTW 2017/Aufstellungsversammlung/WO

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Kommunalpolitik im Kreis Recklinghausen
Stammtische


Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl im Kreis Recklinghausen

Diese Wahlordnung regelt alle Wahlen zur LTW/BTW 2017 im Kreis Recklinghausen


Wählbar als Direktkandidat ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten ihren Erstwohnsitz in Kreis Recklinghausen hat.

1. Wahl der Direktkandidaten (Akzeptanzwahl)

Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahlbezirke zur Wahl einer Volksvertretung.

1.1 Vorbereitung

  1. Die Wahlleitung erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist und eröffnet die Kandidatenliste.
  2. Es können Kandidaten für einen beliebigen Wahlbezirk vorgeschlagen werden oder sich selbst melden. Eine bereits vorliegende Vorschlagsliste kann als entsprechende Meldung betrachtet werden.
  3. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
  4. Die Kandidaten erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen. Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in der Reihenfolge der Wahlbezirke.
  5. Nach der Vorstellung ist es möglich, die anwesenden Kandidaten zu befragen.
  6. Anschliessend erfolgt eine geheime Wahl.

1.2 Wahlgang für alle Wahlbezirke mit einem einzigenen Kandidaten

.

  1. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten/Wahlbezirk je ein Feld für "Ja" vorgesehen.
  2. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
  3. Wird für einen Kandidaten keine "Ja" angekreuzt, so wird dadurch der Stimmzettel als Enthaltung gewertet.
  4. Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet: Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat einen Punkt für eine Enthaltung kein Punkt.
  5. Gewählt ist der Kandidat sofern er mindestens einen Punkt erhalten hat.
  6. Sollte in einem Wahlbezirk kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchzuführen.

1.3 Wahlgang bei mehreren Kandidaten für einen Wahlbezirk

  1. Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja" vorgesehen.
  2. Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme.
  3. Wird für einen Kandidaten kein Felder angekreuzt, so gilt dieses als Enthaltung.
  4. Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet: Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat ein Punkt.
  5. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl.
  6. Bei Stimmengleichheit von zwei oder mehr Kandidaten mit der größten Punktzahl gewinnt der Kandidat, der als Sieger nach einer Stichwahl unter den punktgleichen Kandidaten hervorgeht.
  7. Sollte kein Kandidat gewählt werden, kann die Versammlung beschließen, die Kandidatenliste erneut zu öffnen und einen weiteren Wahlgang durchzuführen.

1.4 Stichwahl

  1. Es findet keine erneute Vorstellung statt.
  2. Bei der Stichwahl hat jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung eine Stimme, welche er an einen der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben kann.
  3. Kommt es erneut zu Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.