NRW:Kreis Minden-Lübbecke/Kreisverband/KPT 2017.2/SÄA

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SÄA 001: Verkürzung der Amtsdauer auf wieder ein Jahr

Änderungsantrag Nr.
SÄA 001
Beantragt von
Christoph Jahn
Betrifft
Kreisverband Minden-Lübbecke / §9
Beantragte Änderungen

Verkürzung der Amtsdauer auf wieder ein Jahr:

§ 9 Amtsdauer

  1. Die Amtsperiode des Vorstandes und der Kassenprüfer beträgt ein Jahr. Die Amtsdauer dauert in jedem Falle bis zur Wahl der Nachfolger. Der Vorstand hat die Möglichkeit vorzeitige Neuwahlen per Vorstandsbeschluss anzusetzen.
Begründung

Die ursprüngliche Begründung einer zweijährigen Amtsdauer, wegen der vielen Wahlen (Land + Bund) nicht noch zusätzliche Resourcen für eine weitere Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes aufzuwenden, ist nun hinfällig. Weiterhin hat sich die längere Dauer auch nicht wirklich bewährt, denn abgesehen von Kooptation sind von den ursprünglich sieben gewählten Vorstandsmitgliedern am Ende nur noch vier übrig geblieben. Ohne einer Neuwahl zwischen der AV für LTW und der Landtagswahl ansich galt es mit weniger Personal eine längere Dauer zu bewerkstelligen.

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