NRW:Kreis Minden-Lübbecke/Kreisverband/KPT 2015.3/SÄA

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SÄA 001: Änderung der Kreissatzung in § 9

Änderungsantrag Nr.
SÄA 001
Beantragt von
Siegbert Molitor
Betrifft
Kreisverband Minden-Lübbecke / §9
Beantragte Änderungen

Änderung der Kreissatzung in § 9

§ 9 Amtsdauer

  1. Die Amtsperiode des Vorstandes und der Kassenprüfer beträgt ein (neu zwei ) Jahr (e). Die Amtsdauer dauert in jedem Falle bis zur Wahl der Nachfolger. Der Vorstand hat die Möglichkeit vorzeitige Neuwahlen per Vorstandsbeschluss frei zu machen.
  2. Der Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit zum nächsten Kreisparteitag, zu dem unter Einhaltung der Fristen zwecks Wahl eines neuen Vorstandes geladen wird, beendet.


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