NRW:Kreis Herford/Mitgliederversammlungen/2014-10-30
Inhaltsverzeichnis
Kreismitgliederversammlung (Piraten Kreis Herford) am 30.10.2014
Organisatorisches
Datum: Sonntag, den 30.10.2014 ab 20.00 Uhr Ort: Brückenhaus Löhne [1] doodle?
Tagesordnung (Vorschlag)
- Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung (Falls keine Änderunganträge gestellt werden, behält die GO von der letzten KMV automtisch ihre Gültigkeit)
- Beschluss der Tagesordnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl der Schriftführung
- Satzungsänderungsanträge
- Sonstiges
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- 001
- Beantragt von
- Betrifft
- / § 8-1.
- Beantragte Änderungen
Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 8-1.
„Die Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Mitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden. Ein Beschluss über Auflösung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.“ in folgenes zu ändern:
„Die Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Beschluss über die Auflösung muss durch eine Urabstimmung unter den stimmberechtigten Piraten bestätigt werden. Hierzu werden die stimmberechtigten Mitglieder vom Kreisvorstand postalisch angeschrieben, um Ihren Willen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der beschließenden Versammlung schriftlich mitzuteilen. Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn in der Urabstimmung eine einfache Mehrheit für die Auflösung erreicht wird.“
- Begründung
Bei einer derzeitigen Regelung ist eine Auflösung des Kreisverbandes faktisch nicht möglich, da die erforderlichen 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder bei Mitgliederversammlungen nicht zustande kommen (aktuell wären ca. 22 Mitglieder bei der Versammlung erforderlich).
- Änderungsantrag Nr.
- 002
- Beantragt von
- Betrifft
- / § 9.1-6.
- Beantragte Änderungen
Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-6.
„Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt und betragen mindestens fünf Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“
in folgenes zu ändern:
„Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt und betragen mindestens fünf Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“
- Begründung
Die momentane Version macht so keinen Sinn, da die mehrheit der Stimmberechtigten auf der KVMV nicht Anwesend sein wird.
- Änderungsantrag Nr.
- 003
- Beantragt von
- Betrifft
- / § 9.1-8.
- Beantragte Änderungen
Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-8.
„Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“
in folgenes zu ändern:
„Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“
- Begründung
Auf der letzten Kreisverbandsmitgliederversammlung hatten wir Probleme die erforderlichen sieben Mitglieder zu erreichen.
- Änderungsantrag Nr.
- 004
- Beantragt von
- Betrifft
- / § 9.2-1.1.
- Beantragte Änderungen
Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.2-1.1.
„ Einer von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden, geraden Anzahl an Beisitzern “
in folgenes zu ändern:
„ Einer von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden, geraden Anzahl an Beisitzern. Es ist auch möglich das die Versammlung beschliesst keine Beisitzer zu wählen.“
- Begründung
Durch diese Änderung ist es ohne Zweifel möglich das der Vorstand nur mit drei Personen gewählt wird.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der Kreisverbandsmitgliederversammlung
Satzung
Satzung des Kreisverbandes Herford