NRW:Kreis Herford/Mitgliederversammlungen/2014-10-30

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Kreismitgliederversammlung (Piraten Kreis Herford) am 30.10.2014

Organisatorisches

Datum: Sonntag, den 30.10.2014 ab 20.00 Uhr
Ort: Brückenhaus Löhne
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Tagesordnung (Vorschlag)

  1. Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung (Falls keine Änderunganträge gestellt werden, behält die GO von der letzten KMV automtisch ihre Gültigkeit)
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Wahl der Schriftführung
  5. Satzungsänderungsanträge
  6. Sonstiges

Satzungsänderungsanträge

Änderungsantrag Nr.
001
Beantragt von
Betrifft
/ § 8-1.
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 8-1.

„Die  Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit  einer Mehrheit von 3/4 der zur Mitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen
werden. Ein Beschluss über Auflösung muss durch eine  Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern  ihren Willen im Zusammenhang mit
der Urabstimmung schriftlich.“
in folgenes zu ändern:
„Die Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung
beschlossen werden. Ein Beschluss über die Auflösung muss durch eine Urabstimmung unter den stimmberechtigten Piraten bestätigt werden. Hierzu werden die
stimmberechtigten Mitglieder vom Kreisvorstand postalisch angeschrieben,  um Ihren Willen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der  beschließenden
Versammlung schriftlich mitzuteilen. Die Auflösung gilt  als beschlossen, wenn in der Urabstimmung eine einfache Mehrheit für die  Auflösung erreicht wird.
Begründung

Bei einer derzeitigen Regelung ist eine Auflösung des Kreisverbandes faktisch nicht möglich, da die erforderlichen 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder bei Mitgliederversammlungen nicht zustande kommen (aktuell wären ca. 22 Mitglieder bei der Versammlung erforderlich).


Änderungsantrag Nr.
002
Beantragt von
Betrifft
/ § 9.1-6.
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-6.

„Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der   stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder
Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit
verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte   Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt und betragen mindestens fünf
Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“

in folgenes zu ändern:

„Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung behandelt werden.
Anträge zur Änderung  oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt  werden. Diese Fristen gelten
nicht für  Versammlungen mit verkürzter  Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt
und betragen mindestens fünf Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“
Begründung

Die momentane Version macht so keinen Sinn, da die mehrheit der Stimmberechtigten auf der KVMV nicht Anwesend sein wird.



Änderungsantrag Nr.
003
Beantragt von
Betrifft
/ § 9.1-8.
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-8.

„Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens sieben stimmberechtigte
Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit
gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“

in folgenes zu ändern:

„Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte
Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit
gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“
Begründung

Auf der letzten Kreisverbandsmitgliederversammlung hatten wir Probleme die erforderlichen sieben Mitglieder zu erreichen.



Änderungsantrag Nr.
004
Beantragt von
Betrifft
/ § 9.2-1.1.
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.2-1.1.

„ Einer von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden, geraden Anzahl an Beisitzern “

in folgenes zu ändern:

„ Einer von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden, geraden Anzahl an Beisitzern. Es ist auch möglich das die Versammlung beschliesst keine Beisitzer
zu wählen.
Begründung

Durch diese Änderung ist es ohne Zweifel möglich das der Vorstand nur mit drei Personen gewählt wird.


Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Kreisverbandsmitgliederversammlung

Satzung

Satzung des Kreisverbandes Herford

Protokoll

Protokoll