NRW:Kreis Düren/Wahlordnung
Vorschlag zur Wahlordnung im vKV Düren
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie für die Wahl von Büropiraten des virtuellen Kreisverbandes Düren der Piratenpartei Deutschlands.
(2) Es gelten die Bestimmungen der für die jeweiligen Wahlen gültigen Wahlgesetze
§ 2 Kandidatenvorschlag
Die Wahlleitung/Versammlungsleitung öffnet die Kandidatenliste. Kandidaten können von jedem akkreditierten Piraten mündlich oder schriftlich bis zur Schließung der Kandidatenliste/n vorgeschlagen werden.
Sofern nach einem erneuten Aufruf nicht umgehend Wortmeldungen oder Anträge hierzu eingehen, schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten.
§ 3 Kandidatenvorstellung Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge Alle Kandidaten erhalten vor dem ersten Wahlgang Gelegenheit, sich gemäß Kommunalwahlgesetz NRW §17 (2), innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzustellen. Die Kandidaten stellen sich einzeln in alphabetischer Reihenfolge vor. Nach ihrer Vorstellung werden die Kandidaten befragt, ob sie ausreichend Zeit hatten, sich vorzustellen. Diese Frage und die Antwort des Kandidaten wird protokolliert. Nach der Vorstellung ist es möglich, die Kandidaten zu befragen
§ 4 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Direktkandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber, für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Haben zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 4 (2) erfüllt, so findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(4) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.
§ 5 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Direktkandidaten für eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunale Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für die mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, entscheiden die Anzahl der Ja-Stimmen über diese.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die gleichen Voraussetzung für ein Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(5) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.
§ 6 Wahl einer Reserveliste
Platz 1-3 getrennte Wahl jeweils wie bei §4
zunächst erfolgt die Wahl zu Platz 1, dann zu Platz 2 und danach zu Platz 3
Platz 4-xx Platzierungswahlgang
(1) Auf dem Stimmzettel ist für jeden Kandidaten je ein Feld mit dem Zahlenwert 0/Nein, 1, 2, 3, 4, und 5 vorzusehen.
(2) Wird für einen Kandidaten keines der Felder angekreuzt, so wird dadurch die Stimmabgabe für diesen Kandidaten als Enthaltung gewertet.
(3) Die Auswertung dieses Wahlverfahrens wird nach dem Durchschnittsergebnis durchgeführt: Die summierten Punkte werden durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Zahlenwertungen (d.h. ohne Enthaltungen) für den jeweiligen Kandidaten geteilt.
(4) Werden für einen Kandidaten gleich viele oder mehr "0"-Stimmen als andere Zahlenwertungen gezählt, so wird diesem kein Listenplatz auf der Reserveliste zugewiesen.
(5) Alle anderen Kandidaten, die von mindestens 25% aller Wähler eine gültige Stimme von "0/Nein" bis 5 erhalten haben, werden auf einer Liste nach absteigendem Durchschnittsergebnis angeordnet. Bei gleichem Durchschnittsergebnis wird der Kandidat mit weniger Enthaltungen vor einem Kandidaten mit mehr Enthaltungen angeordnet.
(6) Erreichen mehrere Kandidaten bei gleichem Durchschnittsergebnis gleich viele Enthaltungen, so entscheidet das Los.