NRW:Kreis Düren/Piratenbüro/Geschäftsordnung
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Basierend auf den Erfahrungen der Jahre 2012-2014 wurde die folgende Geschäftsordnung erarbeitet und durch die Kreismitgliederversammlung am 8.10.2014 beschlossen.
Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Düren
- (1) Diese Geschäftsordnung (im Folgenden GO genannt) gilt im Rahmen der Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland (im Folgenden Piratenpartei genannt) und der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Landessatzung genannt).
- (2) Diese GO klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratinn*enbüros im Kreis Düren (im Folgenden Piratinn*enbüro genannt).
- (3) Diese GO gilt mit Zweidrittelmehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung (im Folgenden KMV genannt) als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß sein muss, wie die der Nein-Stimmen.
- (4) Diese GO kann nur durch die KMV mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
- (5) Diese GO ist nach Annahme öffentlich zu machen.
- (6) Diese GO ist entsprechend der Landessatzung für die gewählten Büropiratinn*en bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratinn*enbüros
- (1) Das Piratinn*enbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, den finanziellen Angelegenheiten, der Organisation von Veranstaltungen und als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
- (2) Das Piratinn*enbüro dient der Unterstützung der Piratinn*en im Kreis Düren.
- (3) Das Piratinn*enbüro hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag der Piratinn*en und Organisationseinheiten der Piratenpartei im Kreis Düren gemäß der geltenden Finanzordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen beim Landesvorstand ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiratinn*en
- (1) Ein*e Pirat*in, der*die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1 betraut sind, heißt Büropirat*in.
- (2) Jede*r Büropirat*in erfüllt seine*ihre Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
- (3) Jede*r Büropirat*in muss eine geschäftsfähige Person und stimmberechtigte*r Pirat*in sein. Bei Verlust der Stimmberechtigung ruht das Amt bis zur Wiedererlangung selbiger oder Neuwahl des Piratenbüros.
- (4) Das Amt jedes*r Büropiraten*in wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
- (5) Ein*e Büropirat*in trifft keine Personalentscheidungen und hat keine Führungsbefugnisse.
- (6) Jede*r Büropirat*in ist dem Landesvorstand unterstellt.
- (7) Der Landesvorstand ist
- (a) gegenüber jedem*r Büropiraten*in weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt.
- (b) berechtigt, jede*n Büropiraten*in von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern diese in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
- (8) Jede*r Büropirat*in ist rechenschaftspflichtig gegenüber
- (a) der KMV,
- (b) dem Landesvorstand.
- (9) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
- (a) einen bei einer KMV vorgetragenen und protokollierten Abschlussbericht oder
- (b) einen schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
- (10) Sollte ein*e Büropirat*in für einen Zeitraum von länger als sechs Wochen sein Amt nicht wahrnehmen,
- (a) gilt er*sie als inaktiv;
- (b) haben die übrigen Büropiratinn*en nach einstimmiger Entscheidung das Recht, eine Rücknahme der Beauftragung vom Landesvorstand einzufordern.
§ 3 Wahl von Büropiratinn*en
- (1) Jede*r Büropirat*in wird auf der KMV vorgeschlagen und auf dieser von den akkreditierten Piraten*innen gewählt.
- (2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
- (3) Es gilt die auf der KMV beschlossene Wahlordnung.
- (4) Ein*e Büropirat*in kann bei einer KMV selbstverständlich erneut gewählt werden.
- (5) Es wird ein Piratenbüro bestehend aus Sprecher*in und mindestens einem*r Verwaltungspirat*in gewählt, die sich in ihren Funktionen bei Verhinderung vertreten.
- (6) Eine KMV zur Wahl von Büropiratinn*en ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch die Büropiratinn*en abgedeckt werden können.
§ 4 Ende der Amtszeit
- (1) Das Amt endet
- (a) nach etwa zwölf Monaten auf der KMV (Einberufung und Terminierung erfolgt nach § 6 Absatz 6c Satzung),
- (b) durch Amtsverzicht,
- (c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
- (d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
- (e) vorzeitig durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer KMV.
- (2) Die Büropiratinn*en verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl einer Nachfolge und deren Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
- (3) Endet die Amtszeit eines*r Büropiraten*in vorzeitig, so kann eine KMV entscheiden, alle Büropirat*innen neu zu wählen.
§ 5 Datenschutz
Jede*r Büropirat*in muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland, sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.
§ 6 Sprecher*in der Piraten im Kreis Düren
- (1) Der*Die Büropirat*in, welche*r mit der der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Veranstaltungen und Infoständen der Piratenpartei im Kreis Düren betraut ist, heißt Sprecher*in der Piraten im Kreis Düren. Er*Sie vertritt allein die Piraten im Kreis Düren im Rahmen seiner Funktion gegenüber allen Behörden, Institution, Vereinen und Personen.
- (2) Der*Die Sprecher*in hat die Aufgabe und das Recht, Pressemitteilungen zu erstellen, zu redigieren und zu veröffentlichen.
- (3) Darüber hinaus hat er*sie die Aufgabe, rechtzeitig Genehmigungen für Veranstaltungen, Aktionen und öffentliche Werbung bei den zuständigen Behörden einzuholen oder diese Aufgabe an geeignete Personen zu delegieren. Behördliche Schreiben sind zu archivieren.
- (4) Außerdem koordiniert er*sie die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise, Crews und Stammtische auf Kreisebene. Er*Sie ist verantwortlich für die Veröffentlichungen.
- (5) Der*Die Sprecher*in hat auch die Aufgabe, Presseanfragen entgegenzunehmen und eine*n geeignete*n Gesprächspartner*in zu vermitteln.
- (6) Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung von einem weiteren Mitglied aus dem Kreis Düren oder einer Person, die das entsprechende Thema an das Presseteam herangetragen hat, gegengelesen werden.
- (7) Er*Sie ist Ansprechpartner*in für Piratinn*en und Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei im Kreis Düren in allen Angelegenheiten der Organisation und Koordination von Veranstaltungen. Er*Sie kommuniziert zur Erledigung der Aufgaben mit dem Landesvorstand und unterstützenden Personen und Organen.
§ 7 Verwaltungspirat*in
- (1) Jede*r Büropirat*in, der*die mit der Betreuung der Mitglieder und mit der Erledigung der finanziellen und der organisatorischen Angelegenheiten der Piratenpartei im Kreis Düren betraut ist, heißt Verwaltungspirat*in.
- (2) Jede*r Verwaltungspirat*in hat das Recht, die Mitgliederdaten der Kreise, von denen er*sie gewählt wurde, einzusehen.
- (3) Jede*r Verwaltungspirat*in hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er*sie gewählt wurde,
- (a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
- (b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
- (c) zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
- (4) Jede*r Verwaltungspirat*in hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er*sie gewählt wurde, in Textform zu kontaktieren.
- (5) Ein*e Verwaltungspirat*in hat das Recht, die Mitglieder auf ausstehende Mitgliedsbeiträge schriftlich oder persönlich hinzuweisen.
- (6) Jede*r Verwaltungspirat*in hat die Aufgabe,
- (a) bei Mitgliederversammlungen der Kreise, für die er*sie gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
- (b) vor dem Ende der Amtszeit zur KMV für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen. Die Einladungsfrist für die KMV darf entsprechend der Landessatzung 14 Tage nicht unterschreiten.
- (c) auf Antrag von mindestens 10% aller Piratinn*en im Kreis Düren eine außerordentliche KMV einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift aller Antragsstellenden bei dem*der Verwaltungspirat*in zu erfolgen. Die Einladungsfrist für eine außerordentliche KMV beträgt sieben Tage.
- (d) die Verwaltung der Piraten im Kreis Düren in ihm vom Landesvorstand beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
- (7) Der*Die Finanzpirat*in nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem*r Landesschatzmeister*in.
- (8) Der*Die Finanzpirat*in stellt im Auftrag des Piratinn*enbüros Finanzanträge an den Landesvorstand. Sollten diese nicht im Umlauf beschlossen werden, hat er*sie während der entsprechenden Landesvorstandssitzung anwesend zu sein oder für Vertretung zu sorgen.
- (8) Die in seiner*ihrer Amtszeit für die Piratenpartei im Kreis Düren gestellten Finanzanträge müssen öffentlich einsehbar sein und sind Teil seines Rechenschaftsberichtes.
- (9) Jede*r Finanzpirat*in hat die Aufgabe, Vorschläge für Verwaltung, Neubeschaffung und Reparaturen im Zusammenhang mit im Besitz der Piratinn*en im Kreis Düren befindliche Sachen zu machen
- (10) Der*Die Verwaltungspirat*in ist Ansprechpartner für Piratinn*en und Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei im Kreis Düren in allen Verwaltungsangelegenheiten. Er*Sie kommuniziert mit dem Landesvorstand und den von diesem beauftragten Personen und Organen.