NRW:Kreis Coesfeld/Plakatierung/Ascheberg

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
Thinkyt20 @GG_Artikel5 Ascheberg das klären wir noch ;-)
PiratTorsten torsten.thomas@piratenpartei-nrw.de / @JohnnyVermessen Lüdinghausen und Ascheberg, mit Navi überall ortskundig zusammen mit ?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?

Plakate in Ascheberg

Gemeinde Ascheberg
Ansprechpartner: Herr Detlev Goßheger
Tel: 02593 / 609-16
Fax:
Mail: xxxx

Angaben in der Genehmigung
Plakate

  1. Keine Plakatiertungsflächen der Gemeinde.
  2. Grundsätzlich Plakatieren gestattet
  3. Auswahl der Standorte durch Parteien, Grundstücksverhältnisse (Rechte) beachten
  4. Bei Großflächenplakaten, sind die Grundeigentümer zu beteiligen.
  5. In öffentlichen Raum ist eine gesonderte Genehmigung zu beantragen
  6. keine Plakate an Verkehrszeichen und Ampelanlagen
  7. In der Woche nach der Wahl wieder zu entfernen.

Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen 1 Woche nach der Wahl.

Infostände

keine Angabe

Plakatwände

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Ascheberg
Ascheberg str. / -Str noch nicht plakatiert
  • Du?
Ascheberg -Str. südliche Seite noch nicht plakatiert
  • Du?
Davensberg
Davensberg Stein Friedhof) noch nicht plakatiert
  • Du?
Davensberg Nienborgerstr. / Ecke Damm (Sportplatz) noch nicht plakatiert
  • Du?


Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Ascheberg - Straße/Ortsausgang Richtung -- noch nicht plakatiert
  • Du?
Ascheberg - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?
Davensberg
Davensberg - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?
Davensberg - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?