NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Schöppingen

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Schöppingen

Zeitraum

  • AB: Keine Angabe
  • Bis "umgehend nach der Wahl"

Genemigung im VollZitat

Datum: Tue, 20 Mar 2012 14:41:17 +0100 Von: "Klaus Potthoff" <klaus.potthoff[at]schoeppingen[dot]de> An: xxxxx@gmx.de Betreff: WG: Bedingungen für Wahlkampfplakatierung für die LTW 2012

Sehr geehrter Herr xx,

die Gemeinde Schöppingen stellt den an folgenden Stellen Plakatflächen zur Verfügung. Diese sind nach Parteien unterteilt.

Folgende Standorte stehen in der Gemeinde Schöppingen zur Verfügung:

1.        Bürgerweg / (Zaun Vechtestadion) 2.        Hauptstraße (St. Brictius Kirche) 3.        Antoniusweg / Berliner Str.

Zudem können noch Plakate (DIN A1) als "Reiter" an den Straßenlaternen befestigt werden. Diese müssen jedoch nach der Wahl umgehend durch Sie entfernt und entsorgt werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.

Potthoff


Gemeindeverwaltung Fachbereich I Amtsstr. 17 48624 Schöppingen


Tel.: 02555 880    Durchwahl 02555 8833 Fax:  02555 8811  PC-Fax 02555 88833 mail  gemeinde@schoeppingen.de mail  klaus.potthoff[at]schoeppingen[dot]de www.schoeppingen.de

Infostände

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Anlagen

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