NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Reken
Inhaltsverzeichnis
Reken
Zeitraum
- nix genaues
- zügig nach der Wahl
Genemigung im VollZitat
Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Eiling Helmut <h.eiling[at]reken.de> An:xxxxxxx@web.de Datum: 29. März 2012 um 15:53 Betreff: Landtagswahl 2012 -Aufstellung von Wahlplakaten-
Guten Tag, Herr xxx,
in Ergänzung zu meiner heutigen Email teile ich Ihnen mit, dass entsprechend dem § 4 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Zustimmung der Gemeinde für die Aufstellung von Wahlplakaten als gegeben vorausgesetzt werden kann. Falls meine erste Email bei Ihrer Partei zu Irritationen geführt hat, bitte ich dies jetzt als Klarstellung anzusehen. Gleichzeitig gehe ich aber auch davon aus, dass nach der Landtagswahl 2012 die aufgestellten Wahlplakate zeitnah wieder entfernt werden. Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen unter den genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
i.A. Helmut Eiling
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Gemeinde Reken Kirchstraße 14 48734 Reken Ordnungsamt Zimmer 1.14
E-Mail: Telefon: Fax: h.eiling[at]reken.de 02864 / 944 – 114 02864 / 944 - 299
Internet: www.reken.de <http://www.reken.de/>
Öffnungszeiten Mo. – Fr. Mo. Do. 8:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr
zusätzlich Bürgerinformationsbüro
Di. – Mi.
14:00 – 15:30 Uhr
Von: Eiling Helmut <h.eiling[at]reken.de>
An: xxxx@web.de
Datum: 29. März 2012 um 09:59
Betreff: Genehmigung Plakatierung Wahlkampf LTW 2012
Guten Tag, Herr xxx,
bezugnehmend auf Ihre nachstehende Email teile ich die mit, dass die Gemeinde Reken anlässlich der Landtagswahl 2012 am 13.05.2012 keine öffentlichen Flächen für die Wahlwerbung zur Verfügung stellen kann. Hinsichtlich der zu beachtenden Details verweise ich auf den § 4 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiete der Gemeinde Reken (http://www.reken.de/media/custom/355_243_1.PDF?1114521323). Gleichzeitig hat der Kreis Borken als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf den Gem. RdErl. D. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung –III B2 -22-33- u.d. Innenministeriums -11/20-10.10- vom 0808.2003 hingewiesen. Den geltenden Erlass habe ich als Anlage dieser Email beigefügt. Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen unter der genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
i.A. Helmut Eiling
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Gemeinde Reken
Kirchstraße 14
48734 Reken
Ordnungsamt
Zimmer 1.14
E-Mail: Telefon: Fax: h.eiling[at]reken.de 02864 / 944 – 114 02864 / 944 - 299
Internet: www.reken.de
Öffnungszeiten Mo. – Fr. Mo. Do. 8:30 – 12:30 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr
zusätzlich Bürgerinformationsbüro
Di. – Mi.
14:00 – 15:30 Uhr
Infostände
eine formelle Genehmigung zur Einrichtung eines Info-Standes anlässlich von Wahlen ist nicht erforderlich. Es ist lediglich zu beachten, dass am Wahltag, Sonntag, 13.05.2012, keine Wahlwerbung erlaubt ist. Ansonsten empfehle ich als Standort für Ihren Info-Stand den Marktplatz in der „Neuen Mitte“ im OT Groß Reken.