NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Isselburg

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Isselburg

Zeitraum

keine Genaue Angabe

Genemigung im VollZitat

From: "Frank Schaffeld" <frank.schaffeld[at]isselburg[dot]de> To: xxxxxxx@googlemail.com> Sent: Thursday, March 22, 2012 9:32 AM Subject: Plakatwerbung anlässlich von Wahlen


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

das Aufstellen von Wahlwerbeplakaten im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist. Diese Genehmigung gilt laut Sondernutzungssatzung der Stadt Isselburg generell unter folgenden Voraussetzungen als erteilt:

- keine Plakatierung an Bäumen (dies ist laut ordnungsbehördlicher Verordnung in Isselburg verboten), - keine Plakatierung im Bereich von Kreuzungen in einem Mindestabstand von 15 m zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, - keine Plakatierung an Verkehrsschildern (dies ist nach StVG/StVO verboten), - die ausgesuchten Plakatstandorte sollen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und insbesondere Sicht- oder Mobilitätsbehinderungen vermeiden, - Wahlplakate sind in einem Format nicht größer als DIN A0 auf Trägern aufzubringen, die dann möglichst schonend zu befestigen sind, - das direkte Bekleben von öffentlichen Einrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten (z.B. Straßenlaternen, Stromkästen etc.) - Wahlplakate dürfen nicht in die Fahrbahn bzw. in den Luftraum darüber hineinragen, - Wahlplakate müssen in für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Verkehrsraumbereichen so angebracht werden, dass die Unterseite der Plakate eine Mindesthöhe von 2,50 m vom Boden erreicht.

Ich betone, dass mit dieser Email keine über die Regelung der Sondernutzungssatzung hinausgehende Wahlsichtwerbung genehmigt wird.

Bitte beachten Sie auch den dieser Email angehängten Runderlass zur Lautsprecher- und Plakatwerbung anlässlich von Wahlen.

Bezüglich des Aufstellens von Großwerbeflächen wäre ich Ihnen für einen Rückruf und damit persönliche Absprache dankbar.


Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag


Schaffeld

--


Stadt Isselburg Der Bürgermeister Fachbereich Ordnung und Soziales Minervastraße 12

46419 Isselburg

Telefon: 02874/9110 Telefax: 02874/91120


Frank Schaffeld

Telefon: 02874/91128 Email: frank.schaffeld[at]isselbur[dot]de


Infostände

für Jede Aktion gesondert zu beantragen, Muster-Schreiben Sie he Anlage.

Auzug aus der Mail

Sehr geehrter Herr xxxxxx,
das Aufstellen eines Infostandes imi öffentlichen Verkehrsraum stellt ebenso wie das Anbringen von Wahlwerbeplakaten im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich genehmigungsbedürftig ist.
Für einen Infostand wird diese Sondernutzung für den einzelnen Anlass und die jeweilige Örtlichkeit erlaubt. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir das jeweilige Datum und die Örtlichkeit(en) für den oder die Infostände mitteilen könnten. Dann würde ich Ihnen dafür eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis erteilen. Ein Muster einer solchen Sondernutzungserlaubnis mit den "standardmäßigen" Auflagen füge ich im Anhang bei.

Anlagen