NRW:Köln/Kreisverband/Kreisparteitag 2012.1/Anträge
Inhaltsverzeichnis
Diskussion
Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.
Anträge zum Kommunalwahlprogramm Köln
Kommunalwahlprogrammantrag 1
Eine Subventionierung der Vermittlung in Zeitarbeit durch kommunale Gelder wird abgelehnt
Die Vermittlung von Arbeitssuchenden durch Jobcenter an die Zeitarbeitsbranche über Plattformen wie Zeitarbeitsmessen und das zum größten Teil durch Zeitarbeitsfirmen beschickte „Job-Speed-Dating“ inklusive Vorbereitungsmassnahmen, Coaching und Logistik wird durch kommunale Gelder mitfinanziert. Zeitarbeitsfirmen vermitteln Beschäftigung mit Löhnen bis zu 30% unter Marktniveau; eine Vermittlung durch die Jobcenter an Zeitarbeitsfirmen ist unwirtschaftlich, da die Unterschreitung des Existenzminimums durch staatliche Mittel ausgeglichen werden muss (Aufstockerleistungen nach Alg II). Da nicht im erhofften Maß Festeinstellung über Zeitarbeit erfolgt, droht vielen Arbeitnehmern durch die wirtschaftliche Schlechterstellung und den daraus resultierenden geringen Rentenansprüchen nach der Erwerbsphase Altersarmut bei Bezug von Grundsicherung.
Das Parteiprogramm der Piraten (siehe auch die Positionierung der Kölner PIRATEN zu den Punkten Arbeit & Soziales) bildet die Grundlage der Ansicht, dass Zeitarbeit in der derzeitigen Form eine nicht förderungswürdige, da für den Bürger unökonomische und den sozialen Frieden gefährdende Beschäftigungsform darstellt.
Als besondere Forderung für die Mischveranstaltung „Job-Speed-Dating“ (Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Regionales Einkaufszentrum Nordrhein-Westfalen für die Leistung Job-Speed-Dating nach Paragraph 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch, Freihändige Vergabe nach Paragraph 3 Absatz 5 Buchstabe d VOL/A) soll gelten:
- Ausschluss von Zeitarbeitsfirmen unter Beibehaltung der Vermittlungsidee
Weitere Begründung (nicht Teil des Antrags):
Zeitarbeit kann unter den derzeitigen Rahmenbedingungen dazu eingesetzt werden, Stammbelegschaften abzubauen und reguläre Arbeitsplätze zu vernichten. Eine Quersubventionierung dieser Beschäftigungsform ist auch unter diesem Aspekt abzulehnen.
Eingereicht von Graciehopper
Kommunalwahlprogrammantrag 2
Mülheim 2020
Die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für Mülheim, Buchheim und Buchforst,"Mülheim 2020", wird von den PIRATEN unterstützt.
Aus den bisherigen Fehlern (falsche Ausschreibung, Investitionen in nicht nachhaltige oder dem Initiativgedanken mangelhaft entsprechende Projekte) muss, auch im Hinblick auf zukünftige Finanzierungsmodelle, gelernt und eine höchstmögliche Nutzung der Fördermittel unter Einhaltung des knapper werdenden Zeitrahmens angestrebt werden (40 Millionen Euro: mit Unterstützung durch die Europäische Union im Rahmen des NRW-EU Ziel 2-Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 bis 2013" (EFRE), sowie mit Mitteln des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Köln bis ins Jahr 2014).
Es ist dringend festzustellen, wie viele Geldmittel aufgrund der verkürzten Laufzeit von Mülheim 2020 nun nicht mehr in ursprünglich vorgesehene Projekte fließen können und ob bzw. inwieweit diese in andere, zum ursprünglichen Handlungskonzept passende Projekte umgeleitet werden können.
Als besonders wichtig wird eine formal korrekte und lückenlose Dokumentation der Bürgerbeteiligung (Fragestellungen, Anträge, Anfragen, Eingaben etc.) im Dialog mit der Stadt (über Beschlussprotokolle hinaus) im Sinne der Transparenz betrachtet. Die Verwaltung der Stadt ist aufgerufen, zukünftig im allgemeinen Interesse dafür Sorge zu tragen.
Eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Verwaltung und Bürgerinitiativen bzw. engagierten Bürgern muss erzielt werden. Die PIRATEN fordern, dass der Bürgerwille als wichtige Grundlage des Projektes Mülheim 2020 wie geplant tatsächlich in die Entscheidungen der Verwaltung einfließt.
Nicht Bestandteil des Antrages und weitere Infos: http://rettet-unsere-veedel.ina-koeln.org/infos.html http://www.stadt-koeln.de/4/muelheim2020/ http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/muelheim2020//m__lheim2020.pdf (ursprüngliches Handlungskonzept)
Eingereicht von Yvonne Plum
Kommunalwahlprogrammantrag 3
Kommunale Netze
Vision und Möglichkeiten
Die Piratenpartei Köln setzt sich für einen freien Zugang zu modernen Informationstechnologien für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Internet ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig. Derzeit ist noch keine flächendeckende Beteiligung aller Kölner am digitalen Wissen gewährleistet. Daher sehen wir es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine kommunale Aufgabe an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu realisieren und zu fördern. Wissen und digitale Informationen über das Internet oder andere Medien, sind im 21. Jahrhundert entscheidend für die räumlich und zeitlich unabhängige gesellschaftliche Teilhabe des Einzelnen und deren Mitgestaltung. Wir fordern daher die rechtliche Klärung über die Haftung der übertragenen Inhalte. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird, zur Verantwortung gezogen werden. Anbieter sind von jeglicher Haftung freizustellen und die Regelungen der geschlossenen Netzzugangssysteme sollen gleichwertig angewendet werden.
Aufbau eines Freifunknetzes
Wir werden den Aufbau eines Freifunknetzes unterstützen. Das auf der W-LAN-Technologie basierende Netz ist unabhängig von staatlicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz. Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Freifunkknoten erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens der Verwaltungen sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Rat und den Bezirksversammlungen eine enge Zusammenarbeit mit den Freifunkinitiativen anstreben.
Hotspots
Wir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass in Verantwortung der Stadt Köln in allen öffentlichen Einrichtungen mittels Hotspots ein freier Internetzugang per WLAN angeboten wird. Mit diesen Hotspots werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Kölns als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Hotspots untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
Begründung: Unabhängig einer technischen und rechtlichen Umsetzung im Detail definieren wir uns Piraten hier mit einem unserer Kernthemen auch auf Kölner Ebene. Freier kostenfreier Zugang ins Netz für alle Kölner, denen dies aus diversen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ich denke, darüber hinaus wird diese Forderung auch einer unserer zentralen Wahlkampfthemen in Köln werden, mit dem wir auch uns gegenüber den anderen Parteien deutlich profilieren können. W-LAN für alle!
Eingereicht von thomasheg
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag 1
Die Bezeichnung des Amtes „Generalsekretär“ in Köln hat für den Ruf bei den Piraten außerhalb der Kölner Stadtgrenzen für einigen Unmut und Ärger gesorgt. Der Schaden der hierdurch den Kölner Piraten entstanden ist, ist noch nicht abschätzbar, aber gegeben. Um weiteren Schaden am Ruf der Kölner Piraten abzuwenden wird beantragt
§6b Absatz 1 von:
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, der Generalsekretär, sowie mindestens ein stimmberechtigter Beisitzer.
In
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, sowie mindestens zwei stimmberechtigte Beisitzer.
zu ändern.
Eingereicht von Blackwolf und am 13.01.2012 wieder zurückgezogen. Eine Begründung für die Einreichung und den Rückzug folgt.
Satzungsänderungsantrag 2
§ 6b (10) Satz 1
von: Tritt ein Kreisvorstandsmitglied zurück oder kann ein Kreisvorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Kreisvorstandsmitglied über. Ist der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.
in: Tritt ein Kreisvorstandsmitglied zurück oder kann ein Kreisvorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Kreisvorstandsmitglied über, bis im Rahmen des nächsten Kreisparteitags das Amt durch Wahl wieder besetzt werden kann. Ist der Posten des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.
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Begründung: Ein vollständiger Vorstand gewinnt an Stabilität und Handlungsfähigkeit. Aufgaben können so besser erfüllt werden.
Eingereicht von Fledi am 18.1.2012, ein Wort zuviel entfernt am 20.2.12
--- Erläuterung am 7.2.12 von Fledi : Es ist eine Kann-Vorschrift: Sie soll
- Möglichkeiten schaffen, die bisher nicht vorhanden sind,
- die ausgeübte Option, Arbeit auf viele Schultern zu verteilen, erhalten und
- gleichzeitig den Verwaltungsaufwand klein halten.
Ein KPT muss durch diese Vorschrift niemals einberufen werden, aber wenn er ansteht, kann man ihn nutzen, um den ursprünglich von der Basis gewählten Zustand wieder herzustellen. Wenn aber das Amt nicht besetzt werden kann, mangels Kompetenzen und Interessenten, dann muss man das auch nicht tun.
Satzungsänderungsantrag 3
§ 6 b (11)
Von:
Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Kreisvorstand selbst für handlungsunfähig, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Kreisparteitag unverzüglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.
In:
Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Kreisvorstand selbst für handlungsunfähig, so ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Kreisvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn
- der Vorstand höchstens vier handlungsfähige Mitglieder besitzt.
- der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
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Begründung: Der Begriff "nicht handlungsfähig" ist interpretationsfähig und wird in der Satzung nicht weiter erklärt. Daher wird die Definition gemäß der Bundessatzung, § 9 a (12) Satz 2, verwendet, wobei hier der Begriff "Bundesvorstand" durch "Kreisvorstand" ersetzt wurde.
Eingereicht von Fledi am 17.1.2012 und ergänzt am 19.1.2012
Ergänzung am 7.2.2012 von Fledi: Die Formulierung zur kommissarischen Vertretung ist eine inzwischen übliche Satzungsüberarbeitung und entspricht den Formulierungen der Bundessatzung sowie u.a. folgender Landessatzungen: NRW, BaWü, RLP, SA und den Bezirkssatzungen z.B. in Leipzig oder Oberfranken.
Satzungsänderungsantrag 4
§ 6b (12)
von:
Jedes Mitglied hat das Recht auf einem Kreisparteitag ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag auf ein Misstrauensvotum muss mindestens 30 Tage vor dem Kreisparteitag beim Kreisvorstand eingegangen sein. Die Amtszeit des so abgewählten Vorstands endet mit der abgeschlossenen Neuwahl des neuen Kreisvorstands.
in:
Jedes Mitglied hat das Recht auf einem Kreisparteitag ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag auf ein Misstrauensvotum muss mindestens 21 Tage vor dem Kreisparteitag beim Kreisvorstand eingegangen sein. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Kreisparteitag zu Beginn der Sitzung nach der Besetzung der Versammlungsämter mit einfacher Mehrheit. Die Amtszeit des so abgewählten Vorstands endet mit der abgeschlossenen Neuwahl des neuen Kreisvorstands.
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Begründung zur Frist: Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt nur 28 Tage, während die Frist für das Misstrauensvotum 30 Tage beträgt. Damit wird im Zweifel ein Misstrauensvotum grundsätzlich unmöglich. Mit Herabsetzung auf 21 Tage ist man in der Frist, die auch für Satzungsänderungsanträge gilt.
Begründung zu Einfügung Satz 3: Gleichzeitig wird durch den Kreisparteitag abgestimmt, ob überhaupt das Misstrauensvotum Aussicht auf Erfolg hat und eine Neuwahl stattfinden muss.
Sinn: Das Verfahren wird nun fairer für alle Seiten. "
Quelle: Piratenpartei NRW, Landessatzung
Eingereicht von Fledi am 17.1.2012
Satzungsänderungsantrag 5
§ 8 - Satzungs- und Programmänderung
Von:
(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der dem Kreisverband angehörenden Piraten sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Kreisparteitag legitimierten Liquid Democracy Tool einverstanden erklären.
In:
(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Sofern nichts anderes bestimmt wird, tritt eine beschlossene Änderung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der dem Kreisverband angehörenden Piraten sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Kreisparteitag legitimierten Liquid Democracy Tool einverstanden erklären.
---
Begründung: Einfügung von Satz 2 erfolgt zur Klarstellung, dass im Vorfeld des Parteitags gestellte Anträge auf Grundlage einer beabsichtigten und dann erfolgenden Satzungsänderung Erfolg haben können.
Eingereicht von Fledi am 18.1.2012
Satzungsänderungsantrag 6
§6b Absatz 1
von:
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, der Generalsekretär, sowie mindestens ein stimmberechtigter Beisitzer.
In
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister, ein Generalsekretär, ein politische Geschäftsführer. Außerdem kann der Vorstand um zwei stimmberechtigte Beisitzer erweitert werden.
zu ändern.
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Begründung:
''Die Bezeichnung "politischer Geschäftsführer" beinhaltet ebenso wie "Generalsekretär" eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und ist daher der weniger genauen Bezeichnung "Beisitzer" vorzuziehen. Dies entspricht auch der Formulierung der Aufgabenverteilung im Vorstand laut Piratenwiki. http://wiki.piratenpartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand
Es ist dem Antragsteller dabei durchaus bewusst, dass die job description sowohl zu "GenSek" wie auch zu "polGF" eigentlich nur eine Zusammenfassung der Aufgaben des sonst als "Beisitzer" bezeichneten Amts ist. Damit ist jeder Beisitzer ebenso ermächtigt und sogar aufgefordert, sich an diesen Aufgaben zu orientieren und sie mitzuerledigen.
Eingereicht von Fledi am 20.1.2012
Anmerkung von Fledi nach Diskussion am 6.2.2012:
Der Vorteil dieser beiden Titel zeigt sich nicht im Innenverhältnis. Auf interner Parteiebene wird immer schon angestrebt, dass hierarchische Titel nicht in den Vordergrund gestellt werden, sondern dass man sich nur an den Aufgabenstrukturen orientiert.
Durch die Änderung ist aber eine größere Effizienz durch Simulierung von politischen Strukturen in der Aussenwahrnehmung zu erwarten. Strukturen haben einen hohen Wiedererkennungswert und erleichtern anderen die Akzeptanz. Eine einordnbare Legitimation nach aussen ist z.B. in so wichtigen Bereichen wie Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising wesentlich für erfolgreiches Arbeiten. Dies bestätigen Erfahrungen beim Wechsel von Crew zu KV und ebenso die Erfahrungen des bisherigen GenSeks.
Vorschlag: Wir probieren es bis zum nächsten KPT aus, vergleichen dann die Erfolge der betitelten Beisitzer gegenüber denen der unbetitelten, und stellen wieder um, wenn das Ergebnis nicht überzeugt hat.
Satzungsänderungsantrag 7
(Dieser Antrag konkurriert mit Satzungsänderungsantrag 6)
§6b Absatz 1
von:
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, der Generalsekretär, sowie mindestens ein stimmberechtigter Beisitzer.
In
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender ein Kreisschatzmeister sowie mindestens zwei stimmberechtigte Beisitzer. Der Vorstand kann auf bis zu vier stimmberechtigte Beisitzer erweitert werden.
zu ändern.
---
Begründung:
Die Bezeichnung mit Ämtern und Funktionen hat in der Aussendarstellung zu Verwirrungen geführt, und zu einer ungewünschten Einengung der Funktions- und Aufgabenstellung innerhalb des Vorstands. Daher sollen nur die rechtlich erforderlichen Positionen namentlich genannt werden. Der Vorstand wählt sich dann innerhalb seiner Mitglieder, oder ggf. sogar ausserhalb weitere Funktionen. So wird z.B. ein Beisitzer als Verwaltungspirat die Funktionen eines Generalsekretärs wahrnehmen können, wie das bereits vor der Satzungsänderung des letzten Kreisparteitages war. Andere Funktionsbereiche sind möglich, ohne sich zu sehr auf Ämter und Namen einengen zu müssen. Zudem wird das Risiko minimiert, dass jemand eine Amtsbezeichnung nicht sinngemäß verwendet.
Der jetzige Generalsekretär hat bereits zugestimmt, dass er im Falle der Annahme einer entsprechenden Satzungsänderung von seinem Amt zurücktritt, insofern ist kein Verstoß gegen die Satzung zu erwarten.
Eingereicht von Netnrd am 20.1.2012
Anträge zur Tagesordnung
Antrag zur Tagesordnung 1 - zurück genommen
Antrag auf Einholung eines Meinungsbilds, ob Neuwahlen gem. §6b Absatz 3 gewünscht werden.
Begründung: Ein Online Meinungsbild am 18.1. ergab deutliche Anzeichen hierfür, wurde in seiner Aussagekraft aber bezweifelt. Falls bis zum KPT kein aussagekräftiges und unzweifelhaftes Meinungsbild hierzu erstellt werden konnte, beantrage ich, dass auf dem KPT dieses Meinungsbild durch Abstimmung per Handzeichen eingeholt wird. Andernfalls bitte ich, meine folgenden Anträge zur Tagesordnung entsprechend anzupassen.
Eingereicht von Fledi am 20.1.2012
Zurück genommen von Fledi am 26.1.2012, da dank Rücktrittserklärung des Vorstands am 21.1. mit Wirkung zum 11.2.2012 überflüssig geworden.
Sofern sich die einfache Mehrheit für Neuwahlen ausspricht, stelle ich
Antrag zur Tagesordnung 2 - zurück genommen
Antrag auf Neuwahlen gem. §6b Absatz 3 als turnusmäßige Neuwahl.
Begründung:
Es kam mehrfach zu Spannungen im Vorstand und auch unter den Mitgliedern, wodurch die Produktivität insgesamt herab gesetzt zu sein scheint. Andere Lösungsversuche wurden zahlreich versucht und sind insgesamt als gescheitert anzusehen. Nun werden die Mitglieder gebeten, eine demokratische Lösung herbei zu führen.
Eingereicht von Fledi am 20.1.2012
Zurück genommen von Fledi am 26.1.2012, da dank Rücktrittserklärung des Vorstands am 21.1. mit Wirkung zum 11.2.2012 überflüssig geworden.
Antrag zur Tagesordnung 3 - zurück genommen
Sofern sich keine Mehrheit für Neuwahlen findet, stelle ich
Antrag auf Nachwahl eines Beisitzers gem. §6b Absatz 10, neue Fassung
Zurück genommen von Fledi am 26.1.2012, da dank Rücktrittserklärung des Vorstands am 21.1. mit Wirkung zum 11.2.2012 überflüssig geworden.
Eingereicht von Fledi am 20.1.2012
Antrag zur Tagesordnung 4 - zurück genommen
Sofern sich keine Mehrheit für Neuwahlen findet, stelle ich
Antrag auf Wahl eines der Beisitzer zum politischen Geschäftsführer gem. §6b Absatz 1, neue Fassung
Eingereicht von Fledi am 20.1.2012
Zurück genommen von Fledi am 26.1.2012, da dank Rücktrittserklärung des Vorstands am 21.1. mit Wirkung zum 11.2.2012 überflüssig geworden.