NRW:Hagen/Kreisverband/Wahlkreiskooperative 104
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Die „Wahkreiskooperative 104“ ist ein Konzept zur gemeinsamen Finanzmittelverwendung für den Wahlkreis 104 (Breckerfeld, Eilpe/Dahl, Ennepetal, Gevelsberg, Haspe) über die politischen Grenzen hinweg.
Inhaltsverzeichnis
Ausgangssituation
Der Wahlkreis 104 erstreckt sich in die Tätigkeitsbereiche des Kreisverbandes Hagen und des Piratenbüros Ennepe-Ruhr-Kreis. Daher kommt jede politische Arbeit, die in oder für diesen Wahlkreis stattfindet, ebenfalls sowohl der Stadt Hagen als auch dem Ennepe-Ruhr-Kreis zu Gute.
In der Verwaltung und finanziell sind der Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen getrennt voneinander zu betrachten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen funktioniert auf informeller Ebene, insbesondere wird das jeweilige Inventar in Teilen für die jeweils andere Einheit bereitgestellt (z. B. gemeinsam genutzter Pavillon). Die Mittel des Ennepe-Ruhr-Kreises werden vom Landesverband verwaltet. Die Mittel Hagens werden von Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Hagen verwaltet.
Es besteht der Wunsch, die Finanzmittel, die ihrem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend dem Wahlkreis 104 – und damit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen – insgesamt zu Gute kommen, auch gemeinsam einzusetzen.
Gemeinsam genutzte Mittel
Politische Arbeit, die dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommt, ist grundsätzlich geeignet für den gemeinsamen Einsatz von Finanzmiteln aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis und Hagen. Da sich die Verwaltungsstruktur des Landesverbandes und des Kreisverbandes Hagen an politischen Grenzen orientiert, sind gemeinsame Budgets bzw. Geldbestände jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Es ist daher notwendig, dass entweder der Ennepe-Ruhr-Kreis oder der Kreisverband Hagen jeweils allein die Mittel verwendet, unabhängig davon, ob die Mittel dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommen.
Eine gemeinsame Mittelverwendung kann jedoch über Zuschüsse realisiert werden. Dabei schießt die jeweils andere Einheit ihren Anteil an den gemeinsamen Mitteln der die Mittel verwendenden Einheit zu. Bei Finanzmittelverwendung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis (per Antrag gem. § 4 IVa 1 FO NRW) schießt der Kreisverband Hagen also seinen Anteil als Zuschuss dem Ennepe-Ruhr-Kreis (gem. § 3 FO NRW als virtueller Kreisverband) zu; bei Verwendung durch den Kreisverband Hagen (per Beschluss des Kreisvorstandes bzw. der Mitgliederversammlung oder per Geschäftsordnung) schießt also der Ennepe-Ruhr-Kreis seinen Anteil dem Kreisverband Hagen zu (per Antrag gem. § 4 IVa 1 FO NRW).
Zugriff auf die Finanzmittel
Ennepe-Ruhr-Kreis (Piratenbüro)
Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist mindestens ein Pirat mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut („Finanzpirat“ gem. GO Piratenbüro). Finanzpiraten haben jedoch keine Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Finanzmitteln. Sie sollen vielmehr die korrekte Abwicklung der Finanzangelegenheiten überwachen und dem Landesvorstand zuarbeiten.
Die Mittelverwendung aus den Finanzmitteln des virtuellen Kreisverbandes Ennepe-Ruhr-Kreis ist ausschließlich über einen Antrag an den Landesvorstand gem. § 4 IVa 1 FO NRW möglich, da dieser die Gelder verwaltet. Jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben, können die zweckgebundene Mittelverwendung beim Landesvorstand beantragen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Zuschüsse an andere Kreisverbände anzuweisen. Einem solchen Antrag an den Landesvorstand ist gem. § 4 IVa 2 FO NRW in der Regel zuzustimmen.
Hagen (Kreisverband)
In Hagen ist der Schatzmeister für alle finanziellen Angelegenheiten zuständig (gem. Satzung KV Hagen). Er hat jedoch keine alleinige Entscheidungsgewalt über den Einsatz von Finanzmitteln. Stattdessen ist ein Beschluss des Kreisvorstandes oder der Mitgliederversammlung nötig. Der Schtzmeister wickelt daraufhin den finanziellen Teil des Beschlusses ab.
Die Mittelverwendung aus den Finanzmitteln des Kreisverbandes Hagen ist ausschließlich entweder über einen Antrag an den Kreisvorstand oder die Mitgliederversammlung möglich. Ein einzelner Pirat kann die Verwendung finanzieller Mittel beim Vorstand beantragen; bei Antrag an die Mitgliederversammlung sind darüber hinaus mindestens drei Unterstützer nötig. Die Mittelverwendung im Kreisverband Hagen ist durch Haushaltsbudgets geregelt.
Gruppe „Wahlkreiskooperative 104“
Um eine möglichst einfache und unbürokratische gemeinsame Mittelverwendung zu ermöglichen, kann auf die vorhandenen Strukturen zurückgegriffen werden.
Einer Gruppe aus drei Piraten ist es möglich, auf die Gelder des Ennepe-Ruhr-Kreises zuzugreifen. Es ist denkbar, dass dieselbe Gruppe auch auf die Gelder des Kreisverbandes Hagen in einem genau festgelegten Rahmen Zugriff erhält. Diese Gruppe ist die „Wahlkreiskooperative 104“. Sie besteht aus:
- einem Finanzpiraten des Ennepe-Ruhr-Kreises,
- einem Piraten des Ennepe-Ruhr-Kreises,
- dem Schatzmeister des Kreisverbandes Hagen.
Die Gruppe besteht aus Mitgliedern des Landesverbandes und zwei ihrer Mitglieder sind Piraten aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Gruppe ist daher berechtigt zur Antragstellung gem. § 4 IVa 1 FO NRW und hat Zugriff auf die Gelder des Ennepe-Ruhr-Kreises. Durch die Teilnahme des Schatzmeisters des Kreisverbandes Hagen wird der Zugriff auf die Gelder des Kreisverbandes Hagen realisiert.
Dem Schatzmeister des Kreisverbandes Hagen kann, geregelt in der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes, erlaubt werden, die Mittel eines neu einzurichtenen Haushaltsbudgets („Wahlkreiskooperative 104“), das ausschließlich für die gemeinsame Mittelverwendung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis bestimmt ist und über dessen Höhe der Kreisvorstand per Beschluss des Haushaltsplanes entscheidet, zweckmäßig zu verwenden. Alternativ dazu ist jeweils zu jeder gemeinsamen Mitelverwendung zuvor ein Beschluss des Kreisvorstandes nötig.
Für den Ennepe-Ruhr-Kreis ergeben sich zunächst keine notwendigen Änderungen an den gegenwärtigen Strukturen. Die Geschäftsordnung des Piratenbüros sollte allerdings die Mitgliedschaft der Finanzpiraten in der „Wahlkreiskooperative 104“ entsprechend festlegen.
Die Gruppe stellt nach Prüfung der an ihre Mitglieder getragenen Vorschläge zur gemeinsamen Mittelverwendung/Anschaffung die nötigen Anträge beim Landesvorstand. Die Gruppe muss außerdem entscheiden, welche Stelle die Mittel verwenden soll (EN-Kreis oder KV Hagen) – also welche Einheit die jeweils andere bezuschussen soll. Außerdem muss sich die Gruppe auf die Anteile der jeweiligen Einheiten einigen. Diese Entscheidungen können jeweils in den Geschäftsordnungen des Piratenbüros und des Kreisvorstandes beliebig streng oder offen reguliert werden.
Die „Wahlkreiskooperative 104“ ist keine Organisationseinheit im Sinne der Satzung des Landesverbandes und hat daher keine weiteren Pflichten (etwa Protokollpflicht, etc.).
Prüfung der gemeinsamen Mittelverwendung
Die Gruppe „Wahlkreiskooperative 104“ soll nur tätig werden, wenn ein Vorschlag über die gemeinsame Mittelverwendung/Anschaffung
- dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute kommt,
- in dessen Anteil für den Kreisverband Hagen nicht das Haushaltsbudget „Wahlkreiskooperative 104“ des Kreisverbandes Hagen übersteigt und, wenn der Kreisverband Hagen die verwendende Stelle sein soll, dort genügend Geldbestände zur Abwicklung vorhanden sind,
- in dessen Anteil für den virtuellen Kreisverband Ennepe-Ruhr-Kreis nicht ein Drittel des aktuellen Bestandes seines Finanzkontos übersteigt und, wenn der Ennepe-Ruhr-Kreis die verwendende Stelle sein soll, der Finanzpirat die ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen seiner Aufgaben sicherstellen kann.
Antrag an den Landesvorstand
Der Antrag, den die Gruppe „Wahlkreiskooperative 104“ an den Landesvorstand stellt, ist ein Antrag auf zweckgebundene Mittelverwendung der Gelder aus dem Finanzkonto des virtuellen Kreisverbandes Ennepe-Ruhr-Kreis.
Wenn der Ennepe-Ruhr-Kreis die verwendende Stelle ist, wird beantrat, die gesamten Kosten der gemeinsamen Mittelverwendung vom vKV-Konto des EN-Kreises zu tilgen.
Ist der Kreisverband Hagen die verwendende Stelle, wird beantragt, dem KV Hagen den entsprechenden Anteil des EN-Kreises zweckgebunden zu bezuschussen.
Zuschuss
Mit Annahme des Antrags der „Wahlkreiskooperative 104“ durch den Landesvorstand wird die Zahlung des Zuschusses an die die Mittel verwendende Einheit fällig. In der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes ist dies entsprechend festzuschreiben für die Fälle, in denen der Ennepe-Ruhr-Kreis die verwendende Stelle ist, denn nur so kann der Landesverband zur Annahme des Antrags bereits die Forderung auf die zugeschossenen Mittel verbuchen und dann die Mittel zügig einsetzen.
Wenn der Kreisverband Hagen die verwendende Stelle ist, wird mit Annahme des Antrags auch automatisch gleichzeitig die Zahlung des Zuschusses fällig, so dass auch der Kreisverband diesen sofort verbuchen kann. Eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung des Piratenbüros ist hier nicht erforderlich, weil das Piratenbüro die Gelder gar nicht verwaltet.
Die Zuschüsse sind jeweils zweckgebunden für die gemeinsame Mittelverwendung; sie sind beim Kreisverband Hagen als Zuschuss in das Budget „Wahlkreiskooperative 104“ zu verbuchen bzw. aus diesem zu entnehmen.
Verwendende Stelle/gemeinsame Nutzung
Die verwendende Stelle (entweder der Landesverband für den Ennepe-Ruhr-Kreis oder der Kreisverband Hagen) ist für die tatsächliche Mittelverwendung in voller Höhe zuständig. Angeschaffte Gegenstände fallen in das Inventar des jeweiligen Verbandes und werden vom jeweiligen Verband verwaltet.
Die gemeinsame Nutzung der Mittel wird üblicherweise informell am Stammtisch oder über andere Wege der parteiinternen Kommunikation vereinbart. Besondere Regelungen zu den Nutzungsbedingungen gemeinsam angeschaffter Gegenstände sollen nicht bestehen.
Anteile an den gemeinsam verwendeten Mitteln
Die Anteile, die jeweils der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Kreisverband Hagen bei einer gemeinsamen Mittelverwendung zu zahlen haben, sind Gegenstand der Diskussion. Es können feste Prozentsätze für alle Zwecke (gesamt oder einzeln) vereinbart werden, es ist aber auch denkbar, dass jede Anschaffung nach einem neu ausgehandelten Prozentsatz bezahlt wird.
Grundsätzlich sollen die Anteile vom Vermögen der beteiligten Verbände abhängen; wer mehr Geld zur Verfügung hat, soll sich höher beteiligen. Diese Anteile sollen entsprechend der regionalen Entwicklung regelmäßig überprüft werden.
Anteile aufgrund des Schlüssels der Parteienfinanzierung
Gelder der Parteienfinanzierung, die vom Landesverband ausgeschüttet werden, sind nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt, der die Einwohnerzahl, Fläche und Mitgliederzahl berücksichtigt. Es ist deutlich, dass dem Ennepe-Ruhr-Kreis insgesamt mehr Gelder aufgrund dieser Verteilung zustehen als Hagen. Bei einer Anwendung des Schlüssels auf einzig den Wahlkreis 104 ergibt sich ein ähnliches Bild.
WK 104 | Sockel | Einwohner | Fläche (ha) | Mitglieder | |
---|---|---|---|---|---|
HA | 0,5 (50 %) | 46.312 (36 %) | 7.320 (34 %) | 8 (62 %) | |
EN | 0,5 (50 %) | 81.415 (64 %) | 14.240 (66 %) | 5 (38 %) | |
PartF-Gewichtung | 35 % | 25 % | 20 % | 20 % | |
Anteil PartF-Ausschüttung (HA) | 17,5 % | 9,1 % | 6,8 % | 12,3 % | = 45,7 % |
Anteil PartF-Ausschüttung (EN) | 17,5 % | 15,9 % | 13,2 % | 7,7 % | = 54,3 % |
Im Wahlkreis 104 wohnen insgesamt 127.727 Menschen, davon im Stadtgebiet Hagen 46.312 (36 %) und im EN-Kreis 81.415 (64 %). Der Wahlkreis erstreckt sich auf 21.560 ha, davon im Stadtgebiet Hagen 7.320 ha (34 %) und im EN-Kreis 14.240 ha (66 %). 13 Menschen aus diesem Wahlkreis sind Mitglied der Piratenpartei, davon 8 aus Hagen und 5 aus dem EN-Kreis (geschätzt). (Quellen: versch. Statistiken, allesamt abrufbar über en-kreis.de bzw. hagen.de.)
Der Schlüssel der Parteienfinanzierung wird nun entsprechend gewichtet auf den Hagener Teil und den Ennepe-Ruhr-Teil des Wahlkreises 104 angewendet; hinzu kommt ein zu gleichen Anteilen bestehender Sockel. Die Einwohnerzahl schlägt mit 25 % zu Buche, die Fläche und die Mitgliederzahl jeweils mit 20 % und die verbleibenden 35 % entsprechen dem Sockelbetrag. Die Gewichtungen können angepasst werden.
So ergibt sich insgesamt ein Verhältnis zwischen dem Hagener Teil und dem Ennepe-Ruhr-Teil des Wahlkreises 104 von 46 % (HA) zu 54 % (EN) in Bezug auf die Mittel der Parteienfinanzierung, die diesen Gebieten zustünden.
Daher wäre nach dieser Methode ein ständiger Anteil von 54 % des Ennepe-Ruhr-Kreises und 46 % des Kreisverbandes Hagen an den Gesamtkosten bei gemeinsamer Mittelverwendung geeignet.
Anteile aufgrund beteiligter Ortsverbände
Bei dieser Verteilung werden ausschließlich die fünf möglichen Ortsverbände im Wahlkreis 104 zugrunde gelegt. Drei davon befinden sich im Ennepe-Ruhr-Kreis und zwei in Hagen. Es ergibt sich also ein einfaches Verhältnis von 60 % (EN) und 40 % (HA).
Änderungen an Satzungen und Ordnungen, notwendige Beschlüsse
Das Konzept „Wahlkreiskooperative 104“ ist eine mögliche Anwendungsform der geltenden Bestimmungen. Änderungen an Satzungen, die Gründung einer Organisationseinheit oder eine Mitgliederversammlung zur Ratifizierung sind nicht vorgesehen. Zur gemeinsamen Mittelverwendung sind auch keine Änderungen an Geschäftsordnungen zwingend erforderlich. Es gibt jedoch Empfehlungen zu GO-Änderungen und einen notwendigen Beschluss.
Piratenbüro Ennepe-Ruhr-Kreis
GO: Dem Finanzpiraten die Teilnahme an der „Wahlkreiskooperative 104“ vorschreiben
Üblicherweise fällt es in den Aufgabenbereich des Finanzpiraten, die Mittelverwendung nach Wunsch der EN-Piraten an den Landesvorstand zu kommunizieren. Falls die EN-Piraten eine gemeinsame Mittelverwendung wünschen (die dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute käme), soll sich der Finanzpirat zunächst auf das Konzept „Wahlkreiskooperative 104“ berufen und einen entsprechenden Antrag nur in Absprache mit dem Schatzmeister des Kreisverbandes Hagen und einem weiteren EN-Piraten stellen.
Kreisverband Hagen
Vorstandsbeschluss: Haushaltsplan ändern
Der Haushaltsplan des Kreisverbandes Hagen muss ein Budget für die Wahlkreiskooperative 104 aufweisen. Ebenfalls sollten ausreichend Mittel auf diesem Konto bereitgestellt werden.
GO Vorstand: Schatzmeisterbeschluss bei Antragstellung
Dem Schatzmeister kann gestattet werden, allein über die Ausgaben des Haushaltsbudgets „Wahlkreiskooperative 104“ zu entscheiden, wenn eine gemeinsame Mittelverwendung, die dem Wahlkreis 104 insgesamt zu Gute käme, möglich und sinnvoll ist. Die Ausgabe gilt als beschlossen, wenn der Schatzmeister gemeinsam mit dem Finanzpiraten des Ennepe-Ruhr-Kreises und einem weiteren EN-Piraten einen entsprechenden Antrag beim Landesvorstand stellt; die Zahlung ist sofort bei Annahme des Antrags fällig. Der Schatzmeister informiert den Kreisvorstand hierüber auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung.
Ohne diese Änderung muss vor der Antragstellung an den Landesvorstand ein Beschluss des Kreisvorstandes über die Ausgabe aus dem Haushaltsbudget „Wahlkreiskooperative 104“ gemacht werden. Die GO-Änderung kann auch einen Kreisvorstandsbeschluss erst ab einem bestimmten Betrag vorsehen (d. h. den Schatzmeisterbeschluss nur bei kleineren Ausgaben zulassen).
Anhang: Antragsschablonen
Finanzantrag - Mittelverwendung vKV Ennepe-Ruhr
Datum:
- Fehler: Ungültige Zeitangabe
Antragsteller:
- Benjamin Ruba (Büropirat Ennepe-Ruhr-Kreis), Benjamin Stemmer (Schatzmeister KV Hagen), Vorname Name (Pirat Ennepe-Ruhr-Kreis) als „Wahlkreiskooperative 104“
Antrag:
Zum unten dargelegten Zweck verwendet der Landesverband Mittel aus dem vKV-Finanzkonto des Ennepe-Ruhr-Kreises i. H. v. XX,XX €. Das Geschäft führen die Antragsteller oder ein vom Landesvorstand bestimmter Pirat durch. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass mit der Annahme dieses Antrags eine Zahlung des Kreisverbandes Hagen an den Landesverband für den unten dargelegten Zweck als Zuschuss an den virtuellen Kreisverband Ennepe-Ruhr-Kreis i. H. v. YY,YY € (46 % der Gesamtkosten) aufgrund eines dortigen Beschlusses fällig wird; die Summe wird auf das Bankkonto des Landesverbandes überwiesen.
Beschreibung:
Beschreibung des Zwecks … Da die einzusetzenden Mittel insgesamt dem Wahlkreis 104 zu Gute kommen, beteiligt sich der Kreisverband Hagen an den entstehenden Kosten zu einem Anteil von 46 %.
Beschluss des Vorstands
- Antrag ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen
Finanzantrag - Mittelverwendung vKV Ennepe-Ruhr
Datum:
- Fehler: Ungültige Zeitangabe
Antragsteller:
- Benjamin Ruba (Büropirat Ennepe-Ruhr-Kreis), Benjamin Stemmer (Schatzmeister KV Hagen), Vorname Name (Pirat Ennepe-Ruhr-Kreis) als „Wahlkreiskooperative 104“
Antrag:
Der Landesverband bezuschusst den Kreisverband Hagen mit Mitteln aus dem vKV-Finanzkonto des Ennepe-Ruhr-Kreises i. H. v. XX,XX € zur dortigen Verwendung für den unten dargelegten Zweck. Der Zuschuss ist auf das Bankkonto des Kreisverbandes Hagen unter dem Stichwort „Wahlkreiskooperative 104“ zu überweisen.
Beschreibung:
Beschreibung des Zwecks … Da die in Hagen einzusetzenden Mittel insgesamt dem Wahlkreis 104 zu Gute kommen, beteiligt sich der Ennepe-Ruhr-Kreis an den entstehenden Kosten zu einem Anteil von 54 %.
Beschluss des Vorstands
- Antrag ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen