NRW:Hagen/Hausordnung der Kreisgeschäftsstelle

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Piratenpartei Hagen (piratenhagen.org)

Hausordnung der Kreisgeschäftsstelle

Allgemeines

Unsere Geschäftsstelle ist ein permanentes Aushängeschild, Anlaufstelle für Interessenten und ein Brennpunkt unserer Aktivitäten im Kreis. Um dies zu gewährleisten geben wir uns die folgende Hausordnung. Die hier dargelegten Regeln sollen dabei nicht den gesunden Menschenverstand und die allgemeinen Anstandsregeln ersetzen oder außer Kraft setzen, sondern diese ergänzen.

I. Sauberkeit

  1. Die Geschäftsstelle ist jederzeit sauber und ordentlich zu zu halten. Dies gilt auch und besonders für das Klo.
  2. Zu diesem Zweck wird ein Putzplan erstellt. Dieser beinhaltet
    1. Fegen/Wischen der Geschäftsstelle
    2. Putzen des Klos
    3. Putzen der Fenster
    4. Waschen der Handtücher
      Der Putzplan ist einzuhalten.
  3. Unabhängig vom Putzplan ist nach Öffnen der Geschäftsstelle der äußere Eingangsbereich zu fegen.
  4. Benutztes Geschirr ist vor Verlassen der Geschäftsstelle zu spülen und zu trocknen.
  5. Das Rauchen ist in den Räumen der der Geschäftsstelle verboten, das Dampfen während Veranstaltungen ebenso.
    Vor der Geschäftsstelle darf gedampft und geraucht werden.
    Dabei ist ein Aschenbecher zu benutzen und dieser im Anschluss auszuleeren.

II. Freundlichkeit

  1. Die Geschäftsstelle steht grundsätzlich jedem offen.
  2. Jegliche Besucher der Geschäftsstelle sind höflich und zuvorkommend zu behandeln.
  3. Besuchern ist ein Getränk anzubieten.

III. Lesen, Lernen, Informieren

  1. Alles verfügbare Informationsmaterial steht grundsätzlich jedem zur Einsicht zur Verfügung.
  2. Zur Verteilung bestimmtes Informations- und Werbematerial kann an Besucher ausgegeben werden.
  3. Material aus dem Präsenzbestand (Bücher, Schriften zur politischen Bildung...) kann vorübergehend durch Mitglieder entliehen werden. Entliehene Medien sind zeitnah zurück zu geben. Verleihvorgänge sind nachzuhalten.

IV. Hausrecht

  1. Besucher, die den Betrieb der Geschäftsstelle nachhaltig stören oder die allgemeinen Anstandsregeln verletzen, können nach Ermessen der jeweiligen Geschäftsstellenbesetzungvorübergehend der Räumlichkeiten verwiesen werden.
  2. Ein Verweis ist unanfechtbar.
  3. Der Vorstand kann verwiesenen Personen ein permanentes Hausverbot erteilen.

V. Nachvollziehbarkeit

  1. Öffnung und Besetzung der Geschäftsstelle sind jederzeit nachvollziehbar zu halten.
  2. Zu diesem Zweck wird ein Protokoll folgenden Inhaltes erstellt
    1. Wer war von wann bis wann in der Geschäftsstelle
    2. Was wurde in der Geschäftsstelle getan
    3. Besondere Vorkommnisse
  3. Beschädigungen an Einrichtung und Inventar sind zu vermerken und zeitnah dem Vorstand mitzuteilen.

VI. Post

Der Briefkasten wird von der Person, die die KGS aufschließt, geleert.
Sollte die Post erst im Laufe des Tages vorbeikommen, ist der Briefkasten entsprechend danach zu leeren.
Die Beauftragten und die Schichtverantwortlichen sind berechtigt, Paketsendungen, welche an die Kreisgeschäftsstelle oder Kreisverband adressiert sind, anzunehmen.
Die Post wird in die Posteingangsablage gelegt und darf nur von den Beauftragten oder von Mitgliedern des Vorstands geöffnet werden.
Sollte kein Vorstandsmitglied oder Beauftragter anwesend sein, ist eingehende Post mit dem aktuellen Datum zu beschriften.

VII. Sonstiges

  1. Zu besonderen Anlässen (z. B. Feierlichkeiten) können in allgemeiner Übereinkunft die Punkte I1, I4, I5 und II1 dieser Hausordnung anlassbezogen und anlassgebunden vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.
    Die zeitnahe Wiederaufnahme des Normalbetriebes ist dabei zu gewährleisten.
  2. Der Datenschutz ist jederzeit zu gewährleisten. Für die Sicherheit datenschutzrelevanter Dokumente ist zu sorgen.
    Zugriff auf schutzbedürftige Daten, das Öffnen der Post und der Vollzugriff auf den Rechner darf nur durch Personen mit einer gültigen Datenschutzerklärung erfolgen.

VIII. Schlüssel

  1. Alle Vorstandsmitglieder erhalten einen Schlüssel zur Geschäftsstelle.
  2. Nach Ermessen des Vorstandes können weitere Schlüssel an Mitglieder vergeben werden.
  3. Der Erhalt eines Schlüssel ist an Kenntnisnahme, Einhaltung und Durchsetzung dieser Hausordnung gebunden.
  4. Erhaltene Schlüssel dürfen nicht vervielfältigt werden.
  5. Erhaltene Schlüssel sind auf Verlangen des Vorstandes zurückzugeben. Hierzu bedarf es keiner Begründung.
  6. Verweigert ein Mitglied die Rückgabe eines Schlüssels und/oder die Herausgabe eines Duplikates, kann der Vorstand das Auswechseln der Türschlösser veranlassen. Dadurch entstehende Kosten sind durch das entsprechende Mitglied zu tragen.
  7. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Auch ein Schlüsselverlust kann entsprechende Kosten nach sich ziehen.
  8. Erhalt und Rückgabe von Schlüsseln werden per entsprechendem Formular quittiert.

Anhang: Formblatt Schlüsselempfang

[|Datei: Hausordnung Kreisgeschäftsstelle Piraten-Hagen.odt]