NRW:Gelsenkirchen/Kreisverband/Tagesordnung Gründungsveranstaltung/GO
Geschäftsordnung
Achtung! Working draft. Wird noch überarbeitet.
§1 - Vorstandsämter und -aufgaben
Vorsitzender
Vertretung nach außen
Innerparteiliche Kommunikation
Organisation von Veranstaltungen
Behördenkontakte
stellvertretender Vorsitzender
Vertretung nach außen
Innerparteiliche Kommunikation
Behördenkontakte
Organisation von Veranstaltungen
Schatzmeister
Verwaltung der Finanzen
Verwaltung der Parteikonten
Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten
Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Verwaltungspirat
Mitgliederverwaltung
Verwaltung der Postfächer
Mitgliederkommunikation
Beisitzer
Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit
§2 - Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält grundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.
§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
In der Sitzung wird der Termin fuer die naechste SItzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen ueber die Gelsenkirchener Mailingliste eingeladen.
§4 - Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Gelsenkirchen auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden. Beschlüsse können nur in normalen TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden.
§5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Pirat des KV Gelsenkirchen. Anträge sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als E-Mail an nrw-gelsenkirchen@lists.piratepartei.de zu schicken und mit Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können sich vertrauensvoll an den Ombudsmann wenden.
§5a Umlaufbeschlüsse
Über finanzielle Angelegenheiten bis 150,00 Euro kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Kreisvorstandssitzung bestätigt werden.
$5b Bagatellgrenze
Über finanzielle Angelegenheiten bis 20,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.
§6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§7 - Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Sitzungsleiter ist einer der beiden Vorsitzenden. Wenn beide verhindert sind, wird der Sitzungsleiter mehrheitlich bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten.
§8 - Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§9 - Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.