NRW:Gelsenkirchen/Kreisverband/Tagesordnung Gründungsveranstaltung/GO

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Piratenpartei Gelsenkirchen (last edit: Wiskyhotel)

Geschäftsordnung

Achtung! Working draft. Wird noch überarbeitet.

§1 - Vorstandsämter und -aufgaben 

Vorsitzender

    Vertretung nach außen 
    Innerparteiliche Kommunikation 
    Organisation von Veranstaltungen 
    Behördenkontakte 

stellvertretender Vorsitzender

    Vertretung nach außen 
    Innerparteiliche Kommunikation 
    Behördenkontakte 
    Organisation von Veranstaltungen 

Schatzmeister

    Verwaltung der Finanzen 
    Verwaltung der Parteikonten 
    Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten 
    Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen 

Verwaltungspirat

    Mitgliederverwaltung 
    Verwaltung der Postfächer 
    Mitgliederkommunikation 

Beisitzer

    Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit 
 §2 - Vorstandssitzungen 

Der Vorstand hält grundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

 §3 - Einladung zu Vorstandssitzungen 

In der Sitzung wird der Termin fuer die naechste SItzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen ueber die Gelsenkirchener Mailingliste eingeladen.

 §4 - Tagesordnung 

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Gelsenkirchen auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden. Beschlüsse können nur in normalen TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden.

 §5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung 

Antragsberechtigt ist jeder Pirat des KV Gelsenkirchen. Anträge sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als E-Mail an nrw-gelsenkirchen@lists.piratepartei.de zu schicken und mit Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können sich vertrauensvoll an den Ombudsmann wenden.

 §5a Umlaufbeschlüsse 

Über finanzielle Angelegenheiten bis 150,00 Euro kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Kreisvorstandssitzung bestätigt werden.

 $5b Bagatellgrenze 

Über finanzielle Angelegenheiten bis 20,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.

 §6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss 

Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

 §7 - Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Sitzungsleiter ist einer der beiden Vorsitzenden. Wenn beide verhindert sind, wird der Sitzungsleiter mehrheitlich bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten.

§8 - Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§9 - Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.