NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KPT2018.2

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Kreisparteitag 2018.2 des Kreisverbandes Ennepe-Ruhr

Anlass

  • Turnusgemäße Neuwahl des Vorstands
  • seit dem letzten Kreisparteitag eingereichte Anträge an den Kreisparteitag

Ort

  • Parteibüro „Ankerplatz“ der Piratenpartei Kreisverband Ennepe-Ruhr, Steinstraße 16, 58452 Witten

Termin

  • 28. Oktober 2018, 11:00 Uhr (davor am 9:30 Uhr gemeinsames Frühstück)

Kinderbetreuung

  • Wer eine Kinderbetreuung benötigt, um am Kreisparteitag teilnehmen zu können, kann sich gerne beim Vorstand melden (vorstand@piraten-en.de). Wir organisieren dann eine Tagesmutter in der Nähe des Veranstaltungsortes!

Hashtag

Anträge an den Kreisparteitag

  • Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes.
  • Anträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung in Textform beim einzureichen (z.B. per E-Mail an vorstand@piraten-en.de). Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt.

Akkreditierung

Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder der Piratenpartei aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, die ihren Mitgliedsbeitrag vollständig beglichen haben (siehe §4, Abs. 4 der Bundessatzung). Zur Akkreditierung ist ein gültiger Lichtbildausweis notwendig. Bei Zahlungen nach dem 1. Oktober empfiehlt sich das Mitbringen eines entsprechenden Nachweises, beispielsweise des entsprechenden Kontoauszugs. Das Begleichen von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen auf dem Kreisparteitag wird leider nicht möglich sein.

Tagesordnung (Vorschlag)

TOP 1: Eröffnung

TOP 2: Formalia

  • Wahl des Tagungspräsidiums
    • Wahl Versammlungsleiter.in
    • Wahl Wahlleiter.in
    • Wahl mindestens eines Protokollanten oder einer Protokollantin
  • Feststellung, ob Öffentlichkeit erwünscht ist
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  • Beschluss der Geschäftsordnung des KPT
  • Frage nach ordnungsgemäßer Einladung
  • Abstimmung über die Tagesordnung

TOP 3: Rechenschaftsberichte

TOP 3.1: Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder

TOP 3.2: Rechenschaftsbericht der Rechnungsprüfer.innen

TOP 3.3: Entlastung des Vorstands

TOP 4: Berichte der kommunalen Mandatsträger

TOP 5: Anträge

Antrag Nr.
SÄA01 konkurrierend mit SÄA02
Beantragt von
Jörg Müller
Unterstützer
Antrag

Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes

Der erste Absatz des §6 Kreisvorstand wird wie folgt geändert:

Vorher

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus:
a) einem Vorsitzenden,
b) einem 2. Vorsitzenden,
c) einem Schatzmeister,
d) einem Pressesprecher,
e) einen oder einer ungeraden Anzahl an Beisitzern."

Nachher

"(1) Der Kreisvorstand besteht aus
a) dem Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden und
c) dem Schatzmeister.
Außerdem kann der Vorstand um eine gerade Anzahl Beisitzer ergänzt werden."
Begründung

Das Parteiengesetz schreibt lediglich eine Mindestgröße von drei Mitgliedern für den Vorstand von Parteien und deren Untergliederungen vor. Durch das Vorstandsamt des Pressesprechers in unserer Satzung schreiben wir uns ein viertes Vorstandamt vor, was einen Vorstand von mindestens fünf Mitgliedern nötig macht. Die Festlegung der Funktion Pressesprecher als Vorstandsamt verhindert, dass andere Vorstandsmitglieder im Bedarfsfall diese Rolle übernehmen können. Ganz ausgeschlossen ist es aktuell, die Aufgabe einem anderen Parteimitglied zu übertragen, das nicht dem Vorstand angehört. Um die Handlungsfähigkeit insbesondere in der Pressearbeit leichter gewährleisten zu können, ist es deshalb sinnvoll das Amt des Pressesprechers von der Notwendigkeit der Vorstandsmitgliedschaft zu trennen. Dies bietet allen Mitgliedern, die Interesse haben dieses Amt zu übernehmen, dies zu tun und ein Wechsel kann ohne Kreisparteitag erfolgen.



Antrag Nr.
SÄA02 konkurrierend mit SÄA01
Beantragt von
Ralf Bartmann
Unterstützer
Antrag

Zusammensetzung des Vorstandes

Der erste Absatz des §6 Kreisvorstand wird wie folgt geändert:

Vorher

Der Kreisvorstand besteht aus: 
a) einem Vorsitzenden, 
b) einem 2. Vorsitzenden, 
c) einem Schatzmeister, 
d) einem Pressesprecher, 
e) einen oder einer ungeraden Anzahl an Beisitzern.

Nachher

Der Kreisvorstand besteht aus 
a) dem Vorsitzenden, 
b) dem 2. Vorsitzenden und 
c) dem Schatzmeister. 
Außerdem kann der Vorstand um Anzahl von Beisitzer bis 9 Beisitzer ergänzt werden.
Begründung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis besteht aus 9 Städten (Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten). Um dem Wahlkampf 2020 gut zuführen sind viele Leute nötig z.B. in jeder Stadt nur einer sind schon 9 Leute wichtig!

Das auch ohne Kreisparteitag,nur über dem Vorstand möglich ist!



TOP 6: Wahl Vorsitzende.r

TOP 7: Wahl 2. Vorsitzende.r

TOP 8: Wahl Schatzmeister.in

TOP 9: Wahl Pressesprecher.in

TOP 10: Wahl Beisitzer.innen

TOP 11: Wahl Kassenprüfer.innen

TOP 12: Schluss der Sitzung

Organisation

Orga-Team

Todo-Liste

  • Räumlichkeiten und Termin festlegen Ja 
  • Veranstaltung spätestens 24 Tage vorher (4. Oktober) auf der Mailingliste ankündigen Ja 
  • Einladung verfassen Ja 
  • Einladung verschicken (spätestens am 14. Oktober) Ja 
  • Eintrag auf NRW-Web:Veranstaltungen erstellen Ja 
  • Facebook-Veranstaltung erstellen Ja 
  • Termin in unserem Kalender auf unserem Blog Ja 
  • Beitrag auf unserem Blog Ja 
  • Wahlurne >> Ist im Parteibüro vorhanden Ja 
  • Pressemitteilung Ja 
  • Presseeinladung Ja 
  • Stimmkarten drucken oder besorgen Ja 
  • Stimmzettel vor Ort Ja 
  • Akkreditierung Ja 

Protokoll

Protokoll des KPT 2018.2