NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/GO-Piratenbüro

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Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Abschnitt I: Gültigkeit

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung klärt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

§2 Annahme und Änderung

Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§3 Veröffentlichung

Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von fünf Tagen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises und per E-Mail über die für diese Zwecke vorgesehenen Mailinglisten allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.

§4 Außerkraftsetzung durch die Kreismitgliederversammlung

Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.

§5 Automatische Außerkraftsetzung

Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

§6 Aufgabe des Piratenbüro

Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben

  1. zur Mitgliederverwaltung,
  2. in finanziellen Angelegenheiten und
  3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.

Diese Aufgaben werden unter Abschnitt IV genauer definiert.

§7 Rechte des Piratenbüros

Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:

  1. Sachkosten;
  2. Fahrtkostenerstattungen.

§8 Handlungsvollmacht

Das Piratenbüro handelt nur

  1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW und von ihm beauftragten Piraten;
  2. auf Anweisung der Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.

Abschnitt III: Büropiraten

§9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros beauftragt sind, heißen Büropirat.

(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland sein.

(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.

(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.

(6) Der Landesvorstand NRW ist

  1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
  2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber

  1. der Mitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  2. dem Landesvorstand NRW.

(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch

  1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts
    1. im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste der Piratenpartei Deutschland und
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
  2. sowie die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit
    1. im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste der Piratenpartei Deutschland,
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
    4. auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.

§10 Wahl des/der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.

(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten durch den oder die Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.

(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.

(5) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn

  1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder
  2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.

(6) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen

  1. regionalen Zuständigkeiten;
  2. Vertreterregelungen;
  3. die maximale Anzahl von Büropiraten.

(7) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.

(8) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 5 Tagen auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiki der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.

§11 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt der Büropiraten endet

  1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten;
  2. durch Amtsverzicht;
  3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
  6. mit Auflösung des Piratenbüros.

§12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland

  1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
  2. oder einer höheren Parteigliederung,

sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten

§13 Verwaltung

(1) Büropiraten sind mit der Betreuung der Mitglieder betreut.

(2) Büropiraten haben das Recht, die Mitgliederdaten des Ennepe-Ruhr-Kreises einzusehen.

(3) Büropiraten haben das Recht, die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland im Ennepe-Ruhr-Kreis

  1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis einzuladen,
  2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und
  3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

(4) Büropiraten haben das Recht, die Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.

(5) Büropiraten haben die Aufgabe

  1. bei Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis die Akkreditierung durchzuführen,
  2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
  3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,
  4. mindestens 21 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und
  5. mindestens 21 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen.

§14 Finanzen

(1) Die Büropiraten sind Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen des Ennepe-Ruhr-Kreises in allen Finanzangelegenheiten.

(2) Die Büropiraten haben die Aufgabe, finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.

(3) Die Büropiraten nehmen Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen und übermitteln diese dem Landesschatzmeister.

§15 Presse

(1) Büropiraten haben die Aufgabe, die Presse zu betreuen. Das heißt:

  1. Pressemitteilungen bzgl. der Piratenpartei im Ennepe-Ruhr-Kreis zu veröffentlichen.
  2. Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
  3. Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

(2) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor der Veröffentlichung von zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Büropiraten dürfen

  1. Rechtschreibfehler korrigieren und
  2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.