NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/AVBTW2017/GO-Versammlung

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Vorschlag für eine Geschäftsordnung der AVBTW 2017

Rahmenbedingungen

  1. Für die Zulassung zur Mitgliederversammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus Vorstandsmitgliedern, die berechtigt sind, auf die Mitgliedsdaten des Kreisverbandes zuzugreifen. Sie stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Pirat mit Stimmrecht, einen Pirat aus dem Kreisverband ohne Stimmrecht, einen Gast oder einen Pressevertreter handelt und gibt entsprechend Material aus.
  2. Jeder Pirat hat Rederecht. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder Pirat kann das Rederecht für einen Dritten beantragen. Darüber wird abgestimmt.
  3. Ämter und Befugnisse der Mitgliederversammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit dem Ende der Versammlung.
  4. Es wird ein Versammlungsprotokoll der Aufstellungsversammlung erstellt.

Versammlungsablauf

Grundsätze

  1. Die erste Amtshandlung der Mitgliederversammlung ist die Wahl der Versammlungsleiters, des Protokollanten und des Wahlleiters. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert.
  2. Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor den Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.
  3. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.
  4. Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die Versammlung.

Versammlungsprotokoll

  1. Das Versammlungsprotokoll enthält:
    • die Ergebnisse der Versammlung,
    • Anträge im Wortlaut,
    • die genehmigte Tagesordnung,
    • die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sowie deren Stimmenverhältnisse,
    • die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse.
  2. Es wird zusammen mit dem Wahlprotokoll vom Versammlungsleiter und dem Wahlleiter unterschrieben.
  3. Es ist durch angemessene Veröffentlichung zeitnah zugänglich zu machen.

Versammlungsämter

  1. Die Personen, welche Versammlungsämter ausüben, können jederzeit vom Amt zurücktreten. Dann ist unverzüglich das Amt neu zu wählen.

Versammlungsleiter

  1. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
  2. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.
  3. Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.
  4. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht für die Dauer der Versammlung aus, trägt Sorge für den ungestörten, ordentlichen Ablauf der Versammlung und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, von dieser ausschließen.

Protokollant

  1. Der Protokollant erstellt das Versammlungsprotokoll nach Maßgabe dieser Geschäftsordung.

Wahlleiter

  1. Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut.
  2. Er ernennt mindestens einen Wahlhelfer. Die Wahlhelfer unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.
  3. Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:
    • Hinweis auf die Modalitäten der Wahl
    • Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes
    • Eröffnung und Beendigung der Wahl
    • Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen/Abstimmungen der Geschäftsordnung
    • Entgegennahme der Wahlzettel
    • Auszählung der Stimmen
    • Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
    • Feststellung des Wahlergebnisses
    • Erstellung eines Wahlprotokolls
  4. Er hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Mitgliederversammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnisse.
  5. Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.

Wahlhelfer

  1. Die Wahlhelfer unterstützen den Wahlleiter bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
  2. Mindestens ein Wahlhelfer muss das Wahlprotokoll am Ende der Versammlung abzeichnen.

Wahlen und Abstimmungen

Grundsätzliches

  1. Stimmberechtigt sind Piraten, die für die betroffene Wahl/Abstimmung durch die Akkreditierung Stimmrecht erworben haben.
  2. Abstimmungen müssen frei, gleich, unmittelbar und persönlich sein.
  3. Wahlen müssen frei, gleich, unmittelbar und persönlich sein.
  4. Die Auszählung erfolgt öffentlich.
  5. Auf Verlangen eines stimmberechtigten Piraten muss eine Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden.
  6. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass mindestens zwei Drittel der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  7. Absolute Mehrheit bedeutet, dass mindestens die Hälfte der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  8. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.
  9. Sofern nichts anderes geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen.
  10. Wird ein Ergebnis von einem Wahlberechtigten einer Abstimmung angezweifelt, so wird unverzüglich, einmalig erneut in gleicher Art und Weise abgestimmt. Der Zweifel wird durch einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag geäußert.
  11. Keine mit der Durchführung der Wahl betraute Person darf Kandidat dieser sein.

Kandidaturen

  1. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  2. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  3. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
  4. Nach Schließung der Kandidatenliste bekommt jeder Bewerber ausreichend Gelegenheit sich vorzustellen (mindestens 10 Minuten).
  5. Jeder Bewerber wird nach seiner Vorstellung vom Wahlleiter gefragt, ob er ausreichend Zeit zur Vorstellung hatte.
  6. Auf Antrag kann die Kandidatenliste nach der ersten Vorstellungsrunde wieder eröffnet werden. Nachdem die Kandidatenliste erneut geschlossen wurde, haben neue Kandidaten Gelegenheit zur Vorstellung.

Wahlen von Kandidaten

Bei Wahlen zu Kandidaturen bei öffentlichen Wahlen wird unterschieden zwischen Direktkandidaten und Listenkandidaten. Die Wahlen richten sich nach den gesetzlichen Regeln und den Regeln der Kreis-, Landes- und Bundessatzung. Die Wahlen sind geheim.

Bewerberliste

Bewerber können bis zur Schließung der Bewerberlisten vorgeschlagen werden. Die Reihenfolge bei Vorstellung und auf dem Wahlzettel ergibt sich aus der zeitlichen Abfolge der Einreichung der Vorschläge. Die bevorstehende Schließung der Bewerberliste wird durch den Wahlleiter zunächst ankündigt und nach angemessener Wartezeit wird die Liste dann durch ihn geschlossen. Bewerber, die nicht an der Wahlversammlung teilnehmen, müssen ihre Zustimmung schriftlich erklären. Als schriftliche Zustimmung gilt die Unterschrift unter den benötigten Wahlunterlagen. Diese ersetzt auch die Annahme der Wahl in der Versammlung.

Vorstellungsrunde

Nach Schließung der Berwerberliste bekommen die Bewerber Gelegenheit, sich und ihr Wahlprogramm vorzustellen. Die Vorstellungszeit ist für jeden Kandidaten gleich und wird vor Beginn der Vorstellungsrunde durch die Versammlung festgelegt. Sie beträgt mindestens 10 Minuten. Kann ein Bewerber nicht an der Versammlung teilnehmen, kann er einen Vertreter schriftlich benennen. Macht er davon keinen Gebrauch, gilt dies als Verzicht auf die Vorstellung. Nach der Vorstellungsrunde erklärt der Wahlleiter das Wahlverfahren und eröffnet die Wahl.

Wahl von Direktkandidaten

Bei mehreren Bewerbern für eine Direktkandidatur kennzeichnet der Wähler die Zustimmung zu einem Bewerber mit einem Kreuz in einem Feld hinter dem Namen des Bewerbers. Zusätzlich wird ein Feld „Enthaltung“ hinzugefügt. Werden in der Versammlung mehrere Direktkandidaturen gewählt, so können die Wahlen auch zusammengefasst auf einem Stimmzettel in einem Wahlgang durchgeführt werden.

Je Direktkandidatur darf nur ein Kreuz gemacht werden. Kein oder mehrere Kreuze zu einer Direktkandidatur machen die Stimme für diese Direktkandidatur ungültig. Zusätzliche Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Der Einzelbewerber ist gewählt, wenn mehr Kreuze bei "Ja" als bei "Nein" und "Enthaltung" zusammen gemacht wurden. Gewählt ist, wer bei mehreren Bewerbern die meisten Stimmen und mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen bekommen hat. Kann keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erlangen, so wird die Zahl der Bewerber auf mindestens zwei Bewerber wenigstens aber um einen Bewerber verringert. Dabei werden die Bewerber mit den wenigsten Stimmen zuerst von der Liste gestrichen und ein neuer Wahlgang eröffnet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Eine erneute Vorstellung findet nicht statt.

Anträge zur Geschäftsordnung

Grundsätze

  1. Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.
  2. Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.
  3. Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Es darf eine Gegenrede gehalten werden, nach welcher unverzüglich über den Antrag abgestimmt wird.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Anträge zur Geschäftsordnung sind:
    1. der Antrag auf (Enthebung und) Neuwahl eines Versammlungsamtes,
    2. der Antrag auf Zulassung eines Gastredners,
    3. der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
    4. der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (<60 Minuten),
    5. der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
    6. der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,
    7. der Antrag auf Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes,
    8. der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung,
    9. der Antrag auf Beendigung der Debatte und sofortige Abstimmung,
    10. der Antrag auf Schließung der Rednerliste,
    11. der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine bestimmte Zeit (>30 Sekunden) bzw. deren Aufhebung,
    12. der Antrag auf einmalige erneute Auszählung,
    13. der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes.
    14. der Antrag auf geheime Wahl/Abstimmung
    15. der Antrag auf getrennte Wahl
    16. der Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge(bei getrennter Wahl)
    17. der Antrag auf Wiedereröffnung der Kandidatenliste
    18. der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
    19. der Antrag auf Ponytime
  2. Der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, sowie der Antrag auf Schließung der Rednerliste dürfen nicht von Rednern gestellt werden, die in der Sache bereits gesprochen haben oder sprechen werden.
  3. Ein gleichlautender Antrag kann innerhalb von fünf Minuten des Tagesordnungspunktes nicht von ein und demselben Piraten gestellt werden.
  4. Der Wortführer des Tagesordnungspunktes hat nach dem letzten Redner Rederecht, um zu Meinungsäußerungen Stellung zu beziehen.
  5. Der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes muss eine klar formulierte Entscheidungsfrage beinhalten. Das Abstimmungsergebnis wird nicht ausgezählt und ist unverbindlich. Die Einschätzung über das Ergebnis wird dem Antragsteller von der Versammlungsleitung mitgeteilt.
  6. zu jedem Antrag kann ein Alternativantrag vorgestellt werden.