NRW:Duisburg/Kreismitgliederversammlung 11.2014/Anträge

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Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung Stand 02.11.2014
TOP 1:Begrüßung durch den Vorstand
TOP 2:Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
TOP 3: Zulassung von Gästen und Presse
TOP 4: Zulassung der Tagesordnung und der Wahlordnung (Ä01)
TOP 5: Abstimmung Satzungsänderungsantrag 001
TOP 6: Tätigkeitsbericht des Vorstands
TOP 7: Aussprache und Entlastung des Vorstands
TOP 8: Wahl der Wahlleitung
TOP 9: Wahl des Schatzmeisters
TOP 10: Wahl des Vorsitzenden
TOP 11: Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
TOP 12: Wahl des GenSek (vorbehaltlich Annahme TOP 5)
TOP 13: Wahl des PolGF (vorbehaltlich Annahme TOP 5)
TOP 14: Wahl Beisitzer 1 und 2 (evtl. 3 und 4 bei Ablehung TOP 5)
TOP 15: Ausfertigung der Wahlniederschrift

Wahlordnung

Gewählt ist, wer mit einfacher Mehrheit (50%+1) der Stimmen gewählt ist. Bei mehr als einem Bewerber für ein Amt ist der Bewerber gewählt, der die meisten Ja Stimmen im Wahlgang auf sich vereint.

Es können mehrere Wahlen auf einem Stimmzettel durchgeführt werden, sofern alle Bewerber nur für ein bestimmtes Amt kandidieren wollen.


Anträge KMV 11 2014

Satzungsänderungsantrag 001

Eingang: 10.08.2014 via RT

Begründung:

Die Duisburger Piraten werden in Zukunft vermehrt mit externen Kontakten in verschiedenen Ebenen konfrontiert werden. Daher sollte das Bestreben des Kreisverbandes sein, dass man eine organisatorische und funktionelle Struktur einnimmt, die auch für Außenstehende verständlich ist. Für den Kreisverband ist mit dieser funktionellen Zuordnung zu Vorstandsposten mit festem Verantwortungsbereich der Vorteil verbunden, dass an hand der Verantwortlichkeiten, Ablaufprozesse dauerhaft und standarisiert entwickelt werden können. Ebenfalls verbunden mit diesem Satzungsänderungsantrag als Grundlage, sind weitere Schritte im organisatorischen Ablauf, zu einem späteren Zeitpunkt. So sollen Zugangs- und ggfs. Administrationsrechte an Funktionen festgemacht werden. Dies dient dazu, personelle Ausfälle sofort kompensieren zu können und zum anderen vereinfacht es die Administration der zentralen Zugänge und löst es von der bisher notwendigen Zusammenarbeit mit dem bisherigen Rechteinhaber. Dieses Problem ist in der Partei derzeit auf allen Ebenen vorhanden und behindert eine vernünftige Arbeit dauerhaft. Daher sollten diese Baustellen zügig angegangen werden.

Änderungsantrag:

Streiche §6.2 Abs (1)

„ (1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister sowie mindestens zwei stimmberechtigte Beisitzer. Der Vorstand kann auf bis zu vier stimmberechtigte Beisitzer erweitert werden. „

Setze §6.2 Abs (1)

(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an. Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender (Kreisgeschäftsstellenleiter), ein Kreisschatzmeister, so wie mindestens der politischer Geschäftsführer und der Generalsekretär. Der Vorstand kann um bis zu zwei Beisitzer ohne festen Geschäftsbereich erweitert werden.

Vortrag Organisationskonzept vom 08.08.2014 (KMV 8_2014)
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Duisburg/Kreismitgliederversammlung_8.2014/Protokoll

Fragen und Antworten zum Konzept

1. Haben andere Kreisverbände in Duisburg einen derartigen Aufbau?
Da ich da nicht recherchiert habe, kann ich die Frage nicht beantworten.

2. Haben überhaupt Kreisverbände in Deutschland einen derartigen Aufbau?
Gegenfrage: Relevanz?

3. Was sind die dortigen Erfahrungen?
Siehe Antworten 1 und 2.

4. Stimmt sich der Vorstand nicht ohnehin über die Zuständigkeiten ab?
Das tut er und legt das entsprechend in der Geschäftsordnung nieder. Die Erfahrungen damit
sind jedoch nach meiner Bewertung bestenfalls mäßig. Zum einen ändert man nicht dauernd die
formell die Geschäftsordnung um sie dem Tagesgeschäft anzugleichen, zum anderen ist es (zumindest in Duisburg)
nichts weiter als eine Bekundung des eigenen Interessenbereiches des jeweiligen Vorstandsmitgliedes gewesen, welches
nicht unbedingt dann mit der jeweiligen Tätigkeit konform ging. Auch nach der Satzungsänderung wird der jeweilige
Tätigkeitsbereich in der Geschäftsstellenordnung ausgewiesen.

5. Wie sollen personelle Ausfälle sofort kompensiert werden? Wenn eine
Person auf ein Amt festgelegt wurde bedarf es einer entsprechenden
Versammlung bei der die Funktion neu gewählt werden muss. Mit
entsprechendem Vorlauf. Dies würde sogar länger dauern, da ja keiner die
Funktion übernehmen kann.
Zum Verständnis noch einmal die Begründung: Es handelt sich rein um eine Funktionsbezeichnung.
Es kann daher jeder Beisitzer die in die entsprechende Funktion nachrücken. Die Notwendigkeit dazu die
Satzung zu ändern, sah nur der PolGf des LaVo der am 08.08.14 in der KMV anwesend war.

6. Wo in der Satzung werden die Zuständigkeiten festgelegt? Denn
Ansonsten macht die Änderung gar keinen Sinn, wenn der Vorstand
weiterhin die Zuständigkeiten festlegt, ist die Änderung nichts als
Titel zu verleihen.

Eine Satzungsänderung ist nicht notwendig (siehe 5).
1. Es dient dem Datenschutz weil nur noch die Funktionsadressen überall veröffentlicht werden.
2. Da die Administrationsrechte beim Kreisverband verbleiben und nicht Personenbezogen sind, können
Zugänge sofort entzogen und zuerkannt werden, auch ohne Mitarbeit des vorherigen Inhabers.
Wir hatten diesbezüglich schon entsprechende negative Erfahrungen!
3. Es ist Voraussetzung diverse Zuständigkeiten beim Datenschutz in den KV zu verlagern. Das weiß auch
der Bundesdatenschutzbeauftragte, mag dieses Eisen jedoch derzeit nicht angehen.
4. Es dient dem Aufbau einer Kontinuität bei der Erreichbarkeit der Partei, da nicht mehr bekannt sein
muss, wer im KV Pusemuckel grade welches Thema bearbeitet.
5. Es dient einer Harmonisierung und dadurch auch einer Straffung der Verwaltungsvorgänge UND vor allem dem
Aufbau einer zuverlässigen Struktur für den Informationsaustausch über die verschiedenen Ebenen hinweg.
Auch hiefrür muss die Funktion von der jeweils ausführenden Person getrennt werden.
6. Es dient bei Personalausfall einer schnellen Vertreterbennung, da auch hier eine Mitarbeit des bisherigen Bearbeites
nicht notwendig ist. Hier ist jedoch eher die Kompensation auf Grund von plötzlicher Krankheit gemeint.
7. Um das alles zu gewährleisten sind die Vorgänge daher entsprechend im Requesttracker oder einem entsprechenden von der
Partei betriebenen Verwatlungswerkzeug zu belassen. Auch dies dient letztlich wieder dem Datenschutz, da auf den einzelnen
privaten Rechnern weniger Daten liegen, die mit diesen Rechnern dann auch unwiederbringlich verloren gehen.


Stellungnahme zu anderweitig geäußerten Verdächtigungen

Schwerpunktbildung des Vorsitzenden bezieht sich darauf, dass er entscheidet wo seine Zeit und Aufmerksamkeit im Sinne des
Kreisverbandes am zielführendsten Verwendet ist.
Weisungsbefugnis der Ressortleiter bezieht sich darauf, dass sie die Priorisierung der vorhandenen Kapazitäten vornehmen können.
Wer so etwas wie Kampagnefähig werden möchte, muss, insbesondere bei knappen Ressourcen, Zielvorgaben machen und Termine setzen können.
One-Name-KV. Da für gewisse Dinge nun mal Ladungsfähige Adressen unabdingbar sind, ist das in Zukunft diejenige des letztlich verantwortlichen
Vorsitzenden, oder man regelt das anderweitig Eindeutig in der Geschäftsordnung. Mir persönlich wäre die Postfachadresse und das Diensthandy in den Angaben lieber,
ist aber nun mal nicht überall machbar. Insofern, wer seine persönlichen Angaben auf allen Parteiauftritten sehen möchte, möge für den Vorsitz kandidieren.
Ich klebe nicht an diesem Stuhl.