NRW:Dortmund/Kreisverband/Protokolle/2013-06-02-MV

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zurück zu den Protokollen Protokoll PIRATEN Dortmund Vorstandssitzung am 2.6.2013

Protokoll der Kreismitgliederversammlung des KV Dortmund am 2.6.2013

  • Eröffnung der Versammlung 13:15
  • Wahl des Versammlungsleiters: Fizz
  • Wahl des Protokollanten: Andrea Wille
  • Geschäftsordnung mit großer Mehrheit angenommen
  • Tagesordnung mit großer Mehrheit angenommen.
  • Wahl des Wahlleiters: Stan Pietzka
  • Bstimmt als Wahlhelfer: Christian Gebel, Heribert

Satzungsänderungsanträge:

5 Konkurrierende Anträge zu verschiedenen Varianten der Vorstandsgröße, werden vom Antragssteller Dirk Pullem vorgestellt.

Satzungsänderungsanträge zur Vorstandsgröße:


Antrag 1

Bisher:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Neu:
§4.1. Der Vorstand besteht aus ein bis zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und mindestens einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung:
Höchste Wahlmöglichkeit für die Versammlung
1-2 Vorsitzende
mindestens 1 Beisitzer



Antrag 2

Bisher:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Neu:
§4.1. Der Vorstand besteht aus ein bis zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und ein bis drei Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung:
Viele Wahlmöglichkeiten aber nicht mehr als 3 Beisitzer
1-2 Vorsitzende
1-3 Beisitzer



Antrag 3

Bisher:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Neu:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und ein bis drei Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung:
2 Vorsitzende
1-3 Beisitzer



Antrag 4

Bisher:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Neu:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und mindestens einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung:
2 Vorsitzende
mindestens 1 Beisitzer



Antrag 5

Bisher:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Neu:
§4.1. Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und drei Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung:
2 Vorsitzende
3 Beisitzer



Über diese Anträge wurde zunächst im Zustimmungsverfahren abgestimmt:

  • Antrag 1 (1-2V mind 1bs) dafür 8
  • Antrag 2 (1-2 v 1-3 BS) dafür 13
  • Antrag 3 (2V 1-3bs) dafür: 27
  • Antrag 4 (2v mind 1 bs) dafür 10
  • Antrag 5 (2V 3 BS) dafür 6

Daraufhin wurde über Variante 3 abgestimmt mit großer Mehrheit (mehr als 2/3) angenommen.


Ein Antrag zur Gründung von Ortsverbänden: (Einladung durch Landesverband weil der KV gar nicht die nötigen Daten hat um einzuladen)

Antrag 6

Bisher:
§1c.2 Der Kreisvorstand muss eine Gründungsversammlung eines Ortsverbandes einberufen, wenn die gesetzliche Mindestanzahl von Mitgliedern eines Stadtbezirkes oder eines Stadtteiles dies in Textform beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand muss dann innerhalb von 28 Tagen zu einer Gründungsversammlung in diesem Stadtteil/Stadtbezirk einladen.

Neu:
§1c.2 Die Einladung zu einer Gründungsversammlung eines Ortsverbandes muss beim Landesvorstand beantragt werden. Der Kreisvorstand ist davon gleichzeitig in Kenntnis zu setzen.

Begründung:
Da wir als KV keinen Zugriff auf die Mitgliederdaten haben, können wir auch keine Einladung vornehmen.

Satzungsänderungsantrag wurde mit 2/3 angenommen.


Ein Antrag zu Misstrauensvotum: (Derartiges ist bisher nicht vorgesehen)

Antrag 7

Neu:
§ 11 Misstrauensantrag
(1) Jedes Mitglied des Kreisverbandes kann gegen den Vorstand oder auch einzelne Mitglieder des Vorstandes einen Misstrauensantrag stellen.
(2) Der Misstrauensantrag muss von mindestens 20 weiteren Mitglieder des Kreisverbandes schriftlich unterstützt werden.
(3) Der Misstrauensantrag muss an den Vorstand gesandt werden und dieser muss nach Überprüfung desselben einen Kreisparteitag einberufen.
(4) Die jeweiligen Vorstandsmitglieder führen ihre Aufgaben bis zum einberufenden Kreisparteitag weiter aus.
(5) Der einberufende Kreisparteitag entscheidet über die mögliche Absetzung der jeweiligen Vorstandsmitglieder.
(6) Bei einer Absetzung kommt es zur sofortigen Nachwahl der entsprechenden Position.

Begründung:
Es gibt im Moment keine Möglichkeit für die Mitglieder des Kreisverbandes den Vorstand oder auch einzelne Mitglieder des Vorstandes während ihrer Amtszeit abzusetzen.

Nach einiger Zeit der Debatte wurde ein GO-Antrag auf sofortige Ende der Debatte und Abstimmung positiv beschieden.

Abstimmungsergebnis:
dafür: 19
dagegen 11
keine 2/3 Mehrheit
Antrag abgelehnt


Änderungsanträge zu Organisationseinheiten

1. Eindeutiger Name

Antrag 8

Neu:
§10.4 Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen. angenommen


2. Namenskonvention einhalten AK- AG etc.

Antrag 9

Neu:
§10.5 Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Sie wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ oder „AG“ abgekürzt und hat das Suffx „Dortmund“

Antrag wurde mit 2/3 Mehrheit angenommen.
Redaktionelle Änderung PG dazu auch von Versammlung bestätigt.


3. Kreisparteitag oder Vorsta

Antrag 10

Neu:
§10.6 Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.

Antrag wurde mit 2/3 Mehrheit angenommen.


4. Umbenennungsanweisung durch Vorstand oder Kreisparteitag

Antrag 11

Neu: $10.7 Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.

GO-Antrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung nach einiger Zeit angenommen.

Mehrheit stimmt gegen diesen Antrag, daher nicht angenommen.


5. Auflösung von Organisationsebenen dürch Kreisparteitag oder Vorstand

Antrag 12

Neu: $10.8 Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können Organisationseinheiten auflösen.

dafür 20
dagegen 9

Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen.


Antrag: Ortsverbände und Finanzierung

Antrag 13

Bisher:
(3) Ortsverbänden ist die in der Landessatzung festgelegte Finanzausstattung anteilig der Anzahl der in ihm organisierten Mitglieder zu gewähren. Die nach der Anzahl der im Ortsverband organisierten Mitglieder anteilig zu zahlenden Gelder werden zu jedem 1.1. berechnet. An den Ortsverband wird erst dann Geld ausgezahlt, bzw. überwiesen, wenn der Landesverband seinen Verpflichtungen dem Kreisverband gegenüber nachgekommen ist.
(4) Sollte der Ortsverband über den Zeitraum von zwei Jahren keine Mitgliederversammlung einberufen, wird in der nächsten Kreismitgliederversammlung über eine Auflösung des Ortsverbandes abgestimmt. Um den Ortsverband auflösen zu können, müssen sich zwei Drittel der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden, akkreditierten Piraten für diese Auflösung aussprechen. Diese Abstimmung muss geheim durchgeführt werden.

Neu:
(3) Ortsverbänden ist die in der Landessatzung festgelegte Finanzausstattung anteilig der Anzahl der in ihm organisierten Mitglieder zu gewähren. Die nach der Anzahl der im Ortsverband organisierten Mitglieder anteilig zu zahlenden Gelder werden zu jedem 1.1. berechnet. Auf dem Ortsverbandskonto wird erst dann Geld überwiesen, wenn der Landesverband seinen Verpflichtungen dem Kreisverband gegenüber nachgekommen ist.
(4) Die Ortsverbände verfügen über keine selbstständige Kassenführung und eigene Finanzplanung. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister.
(5) Sollte der Ortsverband über den Zeitraum von zwei Jahren keine Mitgliederversammlung einberufen, wird in der nächsten Kreismitgliederversammlung über eine Auflösung des Ortsverbandes abgestimmt. Um den Ortsverband auflösen zu können, müssen sich zwei Drittel der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden, akkreditierten Piraten für diese Auflösung aussprechen. Diese Abstimmung muss geheim durchgeführt werden.

Begründung:
Dadurch, dass eine eigene Kassenverwaltung bei einem Ortsverband entfällt, entfallen auch die entsprechenden Kosten und Arbeiten auf Landes und Bundesebene (kein eigener Schatzmeister, kein eigener Rechenschaftsbericht)

dafür 20
dagegen 8
Antrag mit 2/3-Mehrheit angenommen.


Antrag zu Ordnungsmaßnahmen
Zwei konkurrierende Anträge

A: Liste aller möglichen Ordnungsmaßnahmen

Antrag 14

Neu: Ordnungsmaßnahmen
Der Vorstand kann folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:

  • Verwarnung
  • Verweis
  • Unterlassungsverpflichtung
  • Enthebung aus maximal kreisweiten Parteiämtern
  • dauerhafter Ausschluss von Veranstaltungen und/oder Kommunkationssystemen des Kreisverbandes
  • Ausschluss aus dem Kreisverband

Ordnungsmaßnahmen sind allen Verfahrensbeteiligten unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.
Die Entscheidungen des Vorstandes werden mit ihrer Veröffentlichung gültig. Berufungen vor dem Schiedsgericht oder höheren Instanzen haben keine aufschiebende Wirkung, sondern können nur den vorigen Stand wiederherstellen. Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Begründung:
Stellt klar, dass es Ordnungsmaßnahmen im KV gibt.


B: Verweis auf nächsthöhere Gliederung

Antrag 15

Neu:
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen werden von der nächsthöheren Gliederungen ausgesprochen, deren Satzung dies gestattet.

Begründung:
Stellt klar, dass es keine Ordnungsmaßnahmen im KV gibt.


Antrag B gewinnt die Wahl durch Zustimmung.

Abstimmung von B:
dafür 24
dagegen 0
Antrag einstimmig angenommen



Tätigkeitsberichte des Vorstandes

Christian Gebel berichtet mündlich (schriftlicher Bericht soll später folgen)
Dirk Pullem berichtet mündlich, (schriftliche Variante im WIKI verfügbar)
Kassenwart Wolfgang berichtet mündlich.
Technikpirat Sandos berichtet mündlich
Beisitzer Anke berichtet mündlich
Bericht der Kassenprüfer Marvin und Christoph: Alles OK
Entlastung des Vorstandes mit großer Mehrheit


Wahl des neuen Kreisvorstandes

GO Änderungsantrag: Wahl der 2 Vorsitzenden in einem Wahlgang und Wahl der beisitzer in einem Wahlgang.
dafür 12
dagegen 10
Änderungsantrag angenommen


Eröffnung der Kandidatenliste für den Vorsitzenden

vorgeschlagene Kandidaten:

  • Günther Eul
  • David Grade
  • Dirk Pullem
  • Nadja Reigel

Die Kandidaten stellen sich vor
Schließung der Kandidatenliste

16 für eine Fragerunde an die Kandidaten, 6 dagegen

Fragerunde an die Kandidaten

Pause während der erstellung der Wahlzettel bis zur eröffnung des Wahlgangs

15:40 eröffnung des ersten Wahlgangs

15:52 schließung des Wahlgangs beginn der Auszählung

Stimmen abgegeben: 32

  • Dirk 22
  • david 19
  • nadja 16
  • günni 9
  • Dirk Pullem und David Grade nehmen die Wahl an.



Wahl des Schatzmeisters:

Kandidaten:

  • Wolfgang Pähler

eröffnung des Wahlgangs 16:09
schließung des Wahlgangs16:23

abgegebene Stimmen: 33
für Wolfgang 32
gegen Wolfgang 0
ungültige Stimmen: 1

  • Wolfgang Pähler nimmt die Wahl an.



Wahl des Verwaltungspiraten:

Kandidaten:

  • Sandos / Daniel Sandmeier

eröffnung des Wahlgangs: 16:28
schließung des Wahlgangs: 16:36

abgegebene Stimmen: 32
für Sandos: 32
gegen sandos: 0 ungültige Stimmen: 0

  • Daniel Sandmeier nimmt die Wahl an.



Wahl der Beisitzer

Kandidaten:

  • Robert Rutkowski:
  • Heike Egeling:
  • Günter Eul:
  • Nadja Reigl:
  • Dieter MacDevitt:
  • Holger Burbach

Vostellung der Kandidaten

Fragerunde an die Kandidaten

Schließung der Kandidatenliste, Vorbereitung der Wahlzettel 16:48
Eröffnung des Wahlgangs: 16:54
Schließung des Wahlgangs: 17:08

abgegebene Stimmen: 31

  • Robert Rutkowski: 22
  • Heike Egeling: 19
  • Günter Eul: 13
  • Nadja Reigl: 24
  • Dieter MacDevitt: 16
  • Holger Burbach: 8
  • ungültige Stimmen: 0

Beisitzer: Robert, Heike, Nadja
Die drei gewählten Beisitzer nehmen die Wahl an

Robert Rutkowski, Heike Egeling und Nadja Reigl nehmen die Wahl an.



Wahl des Ombudsmanns

Kandidaten:

  • Holger Burbach

eröffnung des Wahlgangs: 17:18
schließung des wahlgangs:

abgegebene stimmen: 28
dafür: 28
dagegen: 0
ungültig: 0



Wahl des Schiedgerichtes

Wollen wir ein Schiedsgericht wählen
ja 12
nein 15


Wahl der Kassenprüfer

Kandidaten.

  • Codo (Christoph Czech)
  • Marvin Wagner
  • Koro (Ariane Rode )

offene abstimmung
alle Kandidaten einstimmig angenommen



Programmanträge

Grundsatzprogramm als Wahlprogramm übernehmen

Antrag 16

Antrag:
Übernahme des am 5.8.2012 beschlossenen Grundsatzprogramms als Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2014.

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Das am 5.8.2012 von der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Dortmund beschlossene Grundsatzprogramm zur Kommunalpolitik wird in seiner jetzigen Form als Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2014 übernommen.

Begründung (nicht Teil des Antrags):
Am 5.8.2012 wurde von der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Dortmund ein Grundsatzprogramm für den Bereich der Kommunalpolitik beschlossen. Es ist daher sinnvoll, dieses bereits ausgearbeitete und von der Mitgliederversammlung abgestimmte Grundsatzprogramm auch als Basis für unser Kommunalwahlprogramm 2014 zu nutzen.
Ausgehend von dieser Basis kann dann das Wahlprogramm erweitert und angepasst werden, aber wir haben zumindest schon einmal eine Solide Grundlage die auch als konkretes Wahlprogramm kommuniziert werden kann.

einstimmig angenommen

änderungen im Grundsatzprogramm automatisch ins Wahlprogramm übernehmen

Antrag 17

Antrag:
Änderungen am Grundsatzprogramm automatisch in das Wahlprogramm übernehmen

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Änderungen die durch Versammlungsbeschlüsse an unserem Kommunalen Grundsatzprogramm vorgenommen werden, werden automatisch auch in das Kommunalwahlprogramm für die Kommunalwahl 2014 übernommen.

Begründung (nicht teil des Antrags):
Ohne diesen Passus müssten Änderungen immer zweimal abgestimmt werden, einmal für das Kommunale Grundsatzprogramm und einmal für das Kommunalwahlprogramm. Diesen Aufwand können wir uns, denke ich, sparen.

dafür 9
dagegen 14
antrag abgelehnt

DEW Grundsatzprogramm Terminänderungen

Antrag 18

Antrag:
Änderung des Absatzes zur DEW 21 in unserem Grundsatzprogramm Die Mitgliederversammlung möge beschließen, den bisherigen Absatz zur DEW 21 in unserem Grundsatzprogramm wie folgt zu ändern.

Neu:
DEW 21 ↑
Ungeachtet der aktuellen Schwierigkeiten wollen die Piraten die DEW21 als kommunalen Dienstleister ausbauen. Wir sehen es als eine wichtige Aufgabe an, dafür zu sorgen, dass der Gesellschaftervertrag mit RWE baldmöglichst beendet wird. Die Anteile des RWE-Konzerns an der DEW21 in Höhe von 47% müssen auf Null reduziert werden. Die DEW21 soll ohne Einfluss marktbeherrschender Firmen operieren können und muss ihrerseits Forderungen ohne Einflussnahme anderer stellen dürfen.
Außerdem sind die Weichen für neue Formen der Energiegewinnung sowie deren finanzielle Förderung zu stellen.

Bisher:
DEW 21 ↑
Ungeachtet der aktuellen Schwierigkeiten wollen die Piraten die DEW21 als kommunalen Dienstleister ausbauen. Wir sehen als eine der wichtigsten Aufgaben bis Ende 2013 an, den auslaufenden Gesellschaftervertrag mit RWE nicht zu verlängern. Die Anteile des RWE-Konzerns an der DEW21 in Höhe von 47% müssen auf Null reduziert werden. Die DEW21 soll ohne Einfluss marktbeherrschender Firmen operieren können und muss ihrerseits Forderungen ohne Einflussnahme anderer stellen dürfen.
Außerdem sind die Weichen für neue Formen der Energiegewinnung sowie deren finanzielle Förderung zu stellen.

Begründung (nicht Teil des Antrags)
Die Entscheidung zur Verlängerung des Gesellschaftervertrages mit RWE wird Ende 2013 fallen. Für die Wahl 2014 wäre es also etwas üngünstig, einen Programmpunkt zu haben, der sich auf ein Datum in der Vergangenheit bezieht. Durch die Textänderung wird unsere Forderung allgemein und Datumsunabhängig formuliert.
in Grundsatzprogramm und Wahlprogramm geändert.

Einstimmig angenommen


Sonstige Anträge:

Auftrag an den Vorstand: Ordnung schaffen in der Satzung

einstimmig angenommen


Sonstiges

Soest möchte sich gerne mit auf unserem server ansiedeln, gegen eine kleine Kostenbeteiligung.
Meinungsbild fällt überwiegend positiv aus

Aufruf von Dirk sich eifrig an den anstehenden Wahlkämpfen zu beteiligen und möglichst viele Leute zu aktivieren.

Danksagungen an den scheidenden Vorstand, die Versammlungsämter.

Schließen der Versammlung um 17:56