NRW:Dortmund/Kreisverband/GO Vorstand
Dieser Artikel ist veraltet. Es wird geprüft, ob er gelöscht oder aber aktualisiert wird. Du kannst den Artikel aber auch auf den neuesten Stand bringen oder archivieren. |
Dieser Artikel ist seit 4166 Tagen ohne Bearbeitung.archivieren
Dies ist Version 1.0 der Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN DORTMUND. Sie wurde am 27.09.2010 verabschiedet und tritt ab dem 28.09.2010 in Kraft.
Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Dortmund
§1 - Vorstandsämter und -aufgaben
Vorsitzende
- Vertretung nach außen
- Innerparteiliche Kommunikation
- Organisation von Veranstaltungen
- Behördenkontakte
- Öffentlichkeitsarbeit
Schatzmeister
- Verwaltung der Finanzen
- Verwaltung der Parteikonten
- Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Verwaltungspirat
- Mitgliederverwaltung
- Verwaltung der Postfächer
- Mitgliederkommunikation
Beisitzer
- Unterstützung anderer Vorstandämter
§2 - Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält grundsätzlich monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.
§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
In der Sitzung wird der Termin fuer die naechste SItzung festgelegt. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 6 Tagen ueber die Dortmunder Mailingliste eingeladen.
§4 - Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Dortmund auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.
§5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Pirat den KV Dortmund. Anträge sind spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als E-Mail an Dortmund@piratenpartei-nrw.de zu schicken. Die Anträge müssen mit dem Namen des Antragstellers gekennzeichnet sein.
§5a Umlaufbeschlüsse
Über finanzielle Angelegenheiten bis 150,00 Euro kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Kreisvorstandssitzung bestätigt werden.
$5b Bagatellgrenze
Über finanzielle Angelegenheiten bis 20,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Entscheidung muss auf der nächsten ordentlichen Sitzung bestätigt werden.
§6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§7 - Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Der Sitzungsleiter wird mehrheitlich bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Weiterhin kann der Sitzungsleiter anderen Personen das Rederecht erteilen
§8 - Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben,gilt die einfache Mehrheit der abgegebeene Stimmen .Enthaltungen werden nicht gezählt,es müssen aber mindestrens 3 Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§9 - Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 28. September 2010 in Kraft. Die §5a+b wurden am 26. Juni 2011 beschlossen.
Die §4,5,7 und 8 wurden am09.06.13 geändert.
Postanschrift
Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Dortmund
Postfach 10 30 04
44030 Dortmund
Hausanschrift
Piratenpartei
Kreisverband Dortmund
Hüttemannstrasse 43
44137 Dortmund
Bankverbindung
Piratenpartei Dortmund
Volksbank Dortmund
BLZ 441 600 14
Konto 643 9019 100
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Dortmund
- 1.1 §1 - Vorstandsämter und -aufgaben
- 1.2 §2 - Vorstandssitzungen
- 1.3 §3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.4 §4 - Tagesordnung
- 1.5 §5 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.6 §6 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.7 §7 - Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.8 §8 - Abstimmungen
- 1.9 §9 - Protokollführung
- 1.10 Inkrafttreten