NRW:Düsseldorf/Kreismitgliederversammlung/2017.2/Anträge

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Satzungsänderungsanträge

Vorstand

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Frank
Betrifft
/ §6c – Vorstand
Beantragte Änderungen

Die KMV möge folgende Satzungsänderung beschließen:

Alte Version:
(1) Dem Vorstand gehören drei bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, sowie bis zu vier Beisitzer.
(2) Der Vorstand vertritt die Piratenpartei Düsseldorf nach innen und außen und führt deren Geschäfte auf Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Ziele und Strategien. In aktuellen politischen Fragen setzt der Vorstand seine und die Initiative der Mitglieder um, bis die Kreismitgliederversammlung ihm durch ihre Beschlüsse jeweils Richtlinien gibt.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal jährlich, spätestens in dem Quartal der vorjährigen Vorstandswahl, von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister werden in direkter Wahl gewählt. Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung zur Vorstandsneuwahl wird unverzüglich eingerufen, wenn

(a) der erste Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktritt,
(b) mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurücktreten oder
(c) mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.

Neue Version:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Piraten dem Geschäftsführer, dem politischen Geschäftsführer, dem Kreisschatzmeister. Je nach Bedarf kann der Vorstand um bis zu vier Beisitzer erweitert werden.
(1.1) Geschäftsfüher vertritt die Piratenpartei nach innen und außen und dient als Hauptansprechpartner für die Öffentlichkeit.
(1.2) politischer Geschäftsführer koordiniert die politische Zusammenarbeit in der Partei und organisiert Parteitage und Wahlkämpfe. Sein besonderes Interesse liegt darin, eine lebendige demokratische Kultur der Partei zu pflegen und mit neuen Ideen zu bereichern.
(1.3) Schatzmeister ist für die Mitgliederverwaltung und die Finanzen der Piratenpartei Düsseldorf zuständig.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Piratenpartei Düsseldorf auf Grundlage der von der Kreismitgliederversammlung bestimmten Ziele und Strategien. In aktuellen politischen Fragen setzt der Vorstand seine und die Initiative der Mitglieder um, bis die Kreismitgliederversammlung ihm durch ihre Beschlüsse jeweils Richtlinien gibt.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens alle zwei Jahre, spätestens in dem Monat der vorjährigen Vorstandswahl, von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Der Geschäftsführer, der politischer Geschäftsführer und der Schatzmeister werden in direkter Wahl gewählt. Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung zur Vorstandsneuwahl wird unverzüglich eingerufen, wenn

(a) der Geschäftsführer, politischer Geschäftsführer oder der Schatzmeister zurücktritt,
(b) mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.

Ich bitte um Modulare Abstimmung der einzelnen Änderungen, eine Abänderung der Namen ist in der KMV möglich.

Begründung

- klare Aufgabenklärung für die wichtigsten Posten innerhalb der Partei auch bei kleinerer Zahl von Aktiven
- Verlängerung der Amtszeit um stabilität und Planungssicherheit zu erhalten


Konkurrenzanträge
Nummer(n) Konkurrenzantrag (optional)

Kreismitgliederversammlung

Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Frank
Betrifft
/ §6a – Kreismitgliederversammlung
Beantragte Änderungen

Die KMV möge folgende Satzungsänderung beschließen:

alte Fassung

(1) .....
(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr.
(3) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 10% der Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf 
es beantragen   oder wenn der Vorstand handlungsunfähig ist.

neue Fassung

(1) .....
(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr.
(3) Weitere Einberufung erfolgen aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 10% der Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf 
es  beantragen oder wenn der Vorstand handlungsunfähig ist.
Begründung

Reduzierung auf das Mindestmaß, je nach Bedarf kann der Vorstand mehr durchführen auch ist für alle Sonderfälle eine PflichtKMV eingebunden


Konkurrenzanträge
Nummer(n) Konkurrenzantrag (optional)

Programmanträge

keine

Positionspapiere

Sonstige Anträge