NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Satzungsvorschlag 5

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Piratenbüro Düsseldorf

  1. Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
  2. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  3. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
  4. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.

§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

  1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
  2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.

§ 2 Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1 betraut sind, heißen Büropirat.
  2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
  4. Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
  5. Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben.
  6. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
  7. Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
  8. Der Landesvorstand ist
    1. gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
    2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
  9. Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
    1. der Mitgliederversammlung,
    2. dem Landesvorstand.
  10. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
    1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts,
      1. im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und
      2. der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland.
    2. einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.

§ 3 Wahl des/der Büropiraten

  1. Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
  2. Gewählt wird in geheimer Wahl.
  3. (V1) Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
  4. (V2) Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens 2/3 aller Stimmen erhält.
  5. (V3) Gewählt ist, wer mindestens ein 2/3 aller Stimmen erhält. Nach einem 2. Wahlgang (mit 2/3) gilt im 3. Wahlgang eine einfache Mehrheit.
  6. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
    1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können,
    2. das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.

§ 4 Ende der Amtszeit

Das Amt endet

  1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach § 6 Nummer 5.3.
  2. durch Amtsverzicht,
  3. durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.

§ 5 Datenschutz

  1. Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.

§ 6 Verwaltungspirat

  1. Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
  2. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Kreise, von denen er gewählt wurde einzusehen.
  3. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde
    1. zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
    2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
    3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
  4. Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
  5. Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
    1. bei Mitgliederversammlungen der Kreise, von denen er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
    2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
    3. mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.

§ 7 Finanzpirat

  1. Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut ist, heißt Finanzpirat.
  2. Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
  3. Jeder Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
  4. Er ist Ansprechparter für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.

§ 8 Pressepirat

  1. Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.
  2. Jeder Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
  3. Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
  4. Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden.