NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Muster-Finanzordnung2

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Bausatz für eine Düsseldorfer Finanzordnung. Elemente der Orangen Hilfe sind fett gedruckt. Kommentare kursiv.

Finanzordnung

  1. Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Kreisverbandes Piratenpartei Düsseldorf.
  2. Alternativen:
    1. - keine -
    2. Es gelten alle Regeln der Bundesfinanzverordnung der Piratenpartei Deutschland.
    3. Es gelten alle Regeln der Finanzverordnungen der höheren Gliederungen der Piratenpartei Deutschland.
    4. Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
    5. Weiteres regelt die Bundesfinanzverordnung der Piratenpartei Deutschland.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Alternativen:
    1. - keine -
    2. Schatzmeister und 1. Vorsitzender sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.
    3. Der Schatzmeister und jeweils ein Vorstandsvorsitzender sind nur gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt.
  5. Der Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf ist zu einer ordnungsgemäßen Finanzführung verpflichtet.
  6. Alternativen:
    1. - keine -
    2. Die Kreismitgliederversammlung kann beliebig über Ausgabe der Mittel oder Budgets entscheiden.
    3. Alle Mittelverteilung wird alleinig durch die Mitgliederversammlung vorgenommen.
  7. Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
  8. Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der übriggebliebenen Mittel.
  9. Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzverpflichtung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.
  10. Kassenführung, Buchführung und das Führen der Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos. Die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zu machen.
  11. Eine Aufwandsentschädigung muss 5 Werktage im Voraus schriftlich beim Schatzmeister der Piratenpartei Düsseldorf beantragt werden. Eine Beantragung garantiert keine Genehmigung der Aufwandsentschädigung. Die Mitteilung über Ablehnung oder Genehmigung des Antrages erfolgt schriftlich binnen 5 Werktagen ab Antragseingang.
  12. Die Piratenpartei Düsseldorf legt dem Landesverband PIRATEN NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach den Bestimmungen des § 24 des Parteiengesetzes ab.
  13. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Kassenführung der Piratenpartei Düsseldorf verantwortlich und gewährleistet, dass die zum Erteilen eines Prüfungsvermerks für den Rechenschaftsbericht der Partei nach § 29 f PartG vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.
  14. Die Kassenprüfer kontrollieren die Kassenführung des Vorstands und legen der Kreismitgliederversammlung gegenüber jährlich Rechenschaft ab.

Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Kreisverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.
  2. Weiteres regelt die Bundesfinanzverordnung der Piratenpartei Deutschland.

Sonstiges / Kommentare

  • Der Schatzmeister und jeweils ein Vorstandsvorsitzender sind nur gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt.
Wird im Sinne einer praktikablen Kontoführung und z.B. OnlineBanking nicht empfohlen. Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Alle Mittelverteilung wird alleinig durch die Mitgliederversammlung vorgenommen.
Unnötig, da eh gegeben Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der übriggebliebenen Mittel.
Ich plädiere für eine flexiblere Lösung wie sie ohne den Satz automatisch gegeben ist. Kreon 00:48, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Berücksichtigung von Ortsverbänden
IMHO nicht nötig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Regelung von Mitgliedsbeiträgen
IMHO nicht nötig und kontraproduktiv Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Beschreibung der Buchführung, virtuelle Konten,
IMHO nicht nötig, wobei ich §2 Abs 5 und 6 aus Franks FO gerne optional hinzufügen würde, wenn wir die Strukturordnung für Düsseldorf hätten. Ansonsten ist der KV IMHO nicht für Crews etc. zuständig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)
  • Weitere Regelungen zum Rechenschaftsbericht
IMHO nicht nötig Kreon 01:00, 23. Nov. 2010 (CET)

siehe auch AG_Orange_Hilfe/Satzungen/KV-Muster-Satzung