NRW:Düsseldorf/KV-Vorbereitung/Geschäftsordnung/Silent-Bob

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Version 1/3

Wahlen zum Vorstand

(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim.

(2) Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen, mindestens aber 1/3 der akkreditierten Stimmen, erhält.

(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

(4) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"-Stimmen abgegeben wurden, mindestens aber 1/3 der akkreditierten Stimmen.

Version 1/2

Wahlen zum Vorstand

(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim.

(2) Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen, mindestens aber 1/2 der akkreditierten Stimmen, erhält.

(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

(4) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "ja" als "nein"-Stimmen abgegeben wurden, mindestens aber 1/2 der akkreditierten Stimmen.