NRW:Crew/Vituspiraten/Crewordnung

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Ergänzend zur Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei gibt sich die Crew Vituspiraten gem. § 7 dieser Satzung nachfolgende Crewordnung:

Crewordnung der Vituspiraten

§ 1 Die Crew

(1) Der Name der Crew ist Vituspiraten. Sie trifft sich grundsätzlich einmal im Monat. Ausnahmen hiervon (z.B. Urlaubszeit) sind durch Crewbeschluss möglich.
(2) Crewbeschlüsse werden im Rahmen der Crewtreffen durch die anwesenden Mitglieder getroffen.
(3) Beschlussfähig ist die Crew, soweit mindestens 3 Crewmitglieder, die gleichzeitig aktives Mitglied des Landesverbandes NRW der Piratenpartei sind, anwesend sind.
(4) Die Crew strebt höchstmöglichen Konsens an.
(5) Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst.

§ 2 Mitgliedschaft in der Crew

(1) Jeder kann die Mitgliedschaft in der Crew bei einem Crewtreffen beantragen.
(2) Stimmberechtigt sind alle Crewmitglieder.
(3) Der Beschluss [§1 (4)] über die Aufnahme wird dem Antragsteller ohne Begründung mitgeteilt.
(4) Der Eintritt in die Crew wird sofort gültig.
(5) Jedes Crewmitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
(6) Mit aufeinanderfolgendem, unentschuldigten Fehlen bei Crewtreffen über einen Zeitraum von drei Monaten bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt.
(7) Mitglieder, die ausgeschlossen werden sollen, sind vorher anzuhören.

§ 3 Koordinatoren

(1) Die Crew wählt aus ihrer Mitte 2 Crewordinatoren/-innen für einen Zeitraum von 3 Monaten. . (2) Die Crewordinatoren/-innen haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:

a) Moderation der Crewtreffen
b) Lesen der Crewsprecherliste und Information der Crew über deren wesentliche Inhalte.
c) Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Inhalte der eigenen Crewarbeit.
d) Sicherstellung der
- Veröffentlichung der Crewprotokolle,
- Teilnahme eines Crewmitgliedes am Regiomumble,
- Bearbeitung der Request Tickets,
- der Administration der Crew-Mailingliste.
e) Erstellen und Abgabe des vierteljährlichen Tätigkeitsberichtes an den Landesvorstand

§ 4 Crewtreffen

(1) Crewtreffen sind grundsätzlich öffentlich. Die Teilnahme von Gästen ist ausdrücklich erwünscht.
(2) Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt und im Protokoll festgehalten.
(3) Findet ein Crewtreffen nicht statt, legen die Koordinatoren/-innen einen neuen Termin fest.
(4) Zu jedem Crewtreffen ist ein Protokoll zu fertigen.

§ 5 Satzungsänderungen

Zur Änderung dieser Satzung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit eines Crewtreffens.

§ 6 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung der Satzung des Landesverbandes der Piratenpartei Nordrhein Westfalen treten.
(2) § 6 (1) gilt auch für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Crewordnung ist durch Beschluss der Crewsitzung vom 08.06.2012 (Protokoll) in Kraft getreten.
Erste Ergänzung gemäß Beschluss der Crew vom 01.08.2012: neu hinzu gekommen ist §2 (7).