NRW:Crew/Siegburgpiraten/Crewordnung

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Crewordnung der Crew Siegburgpiraten

§1 - Die Crew

  1. Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
  2. Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
  3. Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
  4. Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von sechs Monaten gewählt
  5. Ein Wechsel der Crewsprecher nach einer Amtsperiode ist anzustreben
  6. Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
  7. Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.


§2 - Crewtreffen 

  1. Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
  2.   Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens  festgelegt. Im Außnahmefall  legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
  3. Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
    1. Wahl des Moderators und des Protokollführers unter Leitung der Crewsprecher,
    2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
    3. Eingänge und Mitteilungen,
    4. Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
  4. Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
  5. Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
  6. Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.


§3 - Protokolle der Crew-Treffen 

  1. Das Protokoll muss enthalten:
    1. Ort und Termin des aktuellen Treffens,
    2. Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
    3. Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
    4. Geldausgaben,
    5. Aufnahme neuer Crewmitglieder,
    6. Austritte von Crewmitgliedern,
    7. Ort und Termin des nächsten Treffens,
    8. Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
  2. Das Protokoll muss innerhalb von fünf Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
  3. Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von drei Werktagen nach Bestätigung durch die Crew zu veröffentlichen.
  4. Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei nach Vorgaben der AG Wiki und per Mailingliste des Rhein-Sieg-Kreises veröffentlicht.


§4 - Crewsprecher 

  1. Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
    1. Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte, 
    2. Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
    3. Initieren der Wahl des Protokollanten und Begleitung des Protokolls über die Sitzung,
    4. Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
  2. Mind. einer der Crewsprecher sollte an den Vorstandssitzungen des RSK-Vorstands im Mumble teilnehmen.
  3. Einer der beiden Crewsprecher leitet die Crewsitzung.
  4. Die Crewsprecher erstellen vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht und geben diesen im Wiki zu Protokoll.


§5 - Mitgliedschaft in der Crew 

  1. Jeder Interessierte kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
  2. Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit. Für eine Ablehnung sind doppelt soviel Nein- wie Ja Stimmen erforderlich und die Crew muss dem Antragsteller eine Begründung mitteilen.
  3. Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
  4. Jedes Crewmitglied bekommt Vollzugriff auf die internen Kommunikations- und Arbeitsmittel der Crew, wie z.B. die Piratenpads.
  5. Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
  6.  Fehlt ein Crewmitglied drei Mal aufeinander folgend und unentschuldigt, wird es auf der Crewseite als inaktiv markiert. Mit sechsmaligem aufeinanderfolgendem unentschuldigtem Fehlen bei Crewtreffen bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt. 


§6 - Auflösung der Crew 

  1. Fällt die Mitgliederzahl der Crew für drei Monate in Folge unter drei, so gilt die Crew als aufgelöst.
  2.   Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständigen nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.


§7 - Pflichten der Crewmitglieder

  1. Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, sich über die Angelegenheiten der Crew in geeigneter Form zu informieren.
  2. Jedes Crewmitglied wird gebeten, die Crew über die Nichtteilnahme an Crewtreffen zu informieren.