NRW:Crew/CrewKerpen/Protokolle/2012.03.19
Inhaltsverzeichnis
- 1 Crewtreffen Crew Kerpen - Protokoll
- 2 Crewordnung
- 2.1 §1 - Piraten-Crew (Crew)
- 2.2 §2 - Crew-Treffen
- 2.3 §3 - Protokolle der Crew-Treffen
- 2.4 §4 - Crew-Sprecher
- 2.5 §5 - Sprecherliste
- 2.6 §6 - Mitgliedschaft in einer Crew
- 2.7 §7 - Gründung einer Crew
- 2.8 §8 - Aufteilung einer Crew
- 2.9 §9 Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Crew
- 2.10 §10 - Auflösung einer Crew
Crewtreffen Crew Kerpen - Protokoll
Zeit: Sonntag der 18.3.2012, 15:00- 16:30
Ort: bei Milios Anwesend:
Teilnehmer: Addy, Aljoscha, Georgios, Ioannis, Christian, Thorsten, Andre, Stephanie, 8 Besucher Protokollführer: Christian.
Tagesordnung:
1. Formalia
2. Besprechung der eigenen Crewstruktur
3. Aufteilung der internen Aufgaben
4. Crewordnung
5. Verschiedenes
Protokoll:
Jannis wurde als Sprecher gewählt, das letzte Protokoll wurde angenommen. Die bisherige Verteilung der Aufgaben kann so bestehen bleiben. Jannis bleibt Sprecher, Addy kümmert sich um Organisatorisches, Christian um Öffentlichkeitsarbeit. Aufgaben, die ad hoc anfallen, werden entsprechend spontan vergeben.
Die Finanzierung der Buttons ist noch nicht "rund". Es wurden verschiedene Möglichkeiten der Refinanzierung besprochen, jedoch kein abschließendes Ergebnis formuliert.
Stephanie hat die Mitgliedschaft in der Crew beantragt - die Crew hat sie einstimmig aufgenommen.
Die Seite www.rhein-erft-piraten.de ist ein Redirect, der auf Stephan Müller läuft. Auch wenn er selber nicht mehr im REK aktiv ist, wird erstmal die Adresse und Weiterleitung stehen bleiben, so dass wir diese als Kontaktadresse angeben können.
Im Anhang findet sich ein Vorschlag für eine angepasste Crewordnung für die Crew Kerpen. Über diese soll bei nächster Gelegenheit gesprochen und abgestimmt werden.
Aufgrund des anstehenden Wahlkamps, wurde erstmal kein neuer Termin festgelegt.
Crewordnung
§1 - Piraten-Crew (Crew)
(1) Jede Piraten-Crew sollte aus 3-15 ordentlichen Mitgliedern der PIRATEN bestehen.
(2) Jede Piraten-Crew sollte sich nach Möglichkeit wenigstens einmal im Monat treffen.
(3) Jede Piraten-Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen.
(4) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen.
(5) Innerhalb jeder Piraten-Crew wird per Crew-Entscheidung eine Sprecherrolle besetzt sowie ein Pirat für das Protokoll bestimmt.
§2 - Crew-Treffen
(1) Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
(2) Die Crew hat in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
(3) Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb einer Crew und mit anwesenden Gästen.
(4) Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, daß real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.
(5) Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
(6) Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen.
(7) Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
§3 - Protokolle der Crew-Treffen
(1) Das Protokoll muß folgendes enthalten:
a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crew-Mitglieder,
c) Genehmigung des letzten Protokolls,
d) die Feststellung, dass die Sprecher ihren Aufgaben ausreichend nachgekommen sind,
e) Geldausgaben,
f) Aufnahme neuer Crewmitglieder,
g) Austritt von Crewmitgliedern,
h) Ort, Termin des nächsten Treffens,
i) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.
(2) Das Protokoll muß innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
(3) Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen.
(4) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.
§4 - Crew-Sprecher
(1) Die Crew-Sprecher haben folgende Aufgaben zu erledigen:
a) Lesen der Sprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte. Dieser Informationspflicht muß ein Sprecher auf jedem Crew-Treffen nachkommen.
b) Information der Sprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew.
c) Beachten des Sprecherbereichs des Forums, um Nachfragen beantworten zu können.
(2) Eine Aufteilung dieser Aufgaben kann der Crew-Sprecher regeln.
§5 - Sprecherliste
(1) Die Sprecherliste dient nicht der Diskussion, sondern nur dem Informationsaustausch zwischen allen Crews. Nachfragen erfolgen in einem zugehörigen Forumsbereich.
(2) Die Sprecherliste wird archiviert.
(3) Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.
(4) Auf der Sprecherliste sind alle Crew-Sprecher, Arbeits- und Projektgruppensprecher, sowie die Mitglieder des Landesvorstandes schreibberechtigt.
§6 - Mitgliedschaft in einer Crew
(1) Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.
(2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
(3) Der Eintritt in eine Crew wird mit der Annahme des Antrags gültig
(4) Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem Crew-Treffen aus seiner Crew austreten.
(5) Der Austritt aus einer Crew wird der Willensbekundung und Annahme durch die Crew wirksam.
§7 - Gründung einer Crew
(1) 5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen.
(2) Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.
(3) Die neue Crew gilt ab dem 1. des Folgemonats als existent.
§8 - Aufteilung einer Crew
(1) Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in eine Crew deren Mitgliedszahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder, so kann sich diese Crew in 2 Crews aufteilen oder prüfen, in wiefern die Crew noch arbeitsfähig bleibt.
(2) Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt.
(3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.
(4) Die neuen Crews gelten ab dem 1. des Folgemonats als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.
§9 Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Crew
(1) Jede Crew soll mindestens einmal im Monat zu einem protokollierten Treffen zusammenzukommen. Die Protokolle sind auf der Crewsprecherliste und im Wiki der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.
(2) Jede Crew hat das Recht in jede Kreis-AG ein gewähltes Mitglied zu entsenden.
§10 - Auflösung einer Crew
(1) Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.
(2) Eine Crew gilt ferner als Aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
(3) Die Regeln zu einem Crew-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder der aufgelösten Crew angewandt.
(4) Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband.
(5) Den Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.