NRW:Crew/Bergischer Löwe/Crewordnung

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§ 1 Crew

  • Die Crew unterliegt der Satzung und Strukturordnung des Landesverbandes NRW.

§ 2 Crew-Treffen

  • Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.
  • Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht und haben Rederecht.
  • Die Crew hat in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen oder dem Treffen einen nicht öffentlichen Teil hinzuzufügen.
  • Die Crew-Treffen dienen unter anderem
  • der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb der Crew und mit anwesenden Gästen;
  • der Koordination von Aufgaben;
  • dem Gespräch (Planung) und der Beschlussfassung über die Ausführung von Aktionen, bzw. die gemeinsame Teilnahme an Aktionen gesellschaftspolitischer Art und die Teilnahme der Crew an Treffen von Organisationseinheiten und Organen der Piratenparteien;
  • der Beantragung von Geldern beim Landesverband.
  • Zu Beginn jedes Kalendervierteljahres erstellt die Crew gemeinsam einen Tätigkeitsbericht und sendet diesen an den Vorstand.
  • Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, dass real-life-Treffen vor Video-konferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.
  • Bei jedem Crew-Treffen sollen Termin und Ort des nächsten Crew-Treffens festgelegt werden.
  • Zwischen zwei Crew-Treffen sollen wenigstens 7 Tage liegen.
  • War ein festgelegtes Crew-Treffen nicht beschlussfähig oder wurde kein nächster Termin festgelegt oder im Falle einer Notwendigkeit für ein außerordentliches Crew-Treffen, so ist durch die Mehrheit aller Crewmitglieder ein Termin und Ort durch eine Online-Umfrage zu welcher über die Crew-Mailingliste mit Begründung eingeladen wird, festzulegen. Der Termin ist unverzüglich und wenigstens 3 Tage vor Beginn in der Crew-Mailingliste zu verkünden.

§ 3 Beschlussfassung

  • Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Einfache Mehrheit“, dass mindestens eine gültige Stimme dafür mehr abgegeben wurde, als gültige Stimmen dagegen.
  • Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Zweidrittelmehrheit“, dass mindestens doppelt so viele Stimmen dafür abgegeben wurden, als gültige Stimmen dagegen.
  • Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Konsens“, dass keine Stimme dagegen abgegeben wurde.
  • Anträge für Beschlüsse müssen so formuliert werden, dass "dafür" eine Veränderung bedeutet und "dagegen" keine Veränderung bedeutet.
  • Beschlussfähig sind Crew-Treffen, zu denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, mindestens jedoch 3 anwesend sind.
  • Alle Mitglieder haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden grundsätzlich im Rahmen eines Crew-Treffens mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Crewmitglieder getroffen, es sei denn, in dieser Crewordnung ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt. Grundsätzlich kann auch Gästen ein Stimmrecht eingeräumt werden. Gäste haben kein Stimmrecht bei Änderungen dieser Crewordnung und organisatorischen Beschlüssen.
  • Anträge für Beschlüsse können auf Crew-Treffen, welche beschlussfähig sind, immer gestellt werden.
  • Wurde ein Antrag nicht mindestens 3 Tage vorher über die Crew-Mailingliste oder dem Protokoll des vorangegangenen Crew-Treffens veröffentlicht, so können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschließen, den Antrag auf das nächste Crew-Treffen zu vertagen. Jeder Stimmberechtigte kann die Vertagung beantragen.
  • Beschlüsse werden grundsätzlich auf einem Crew-Treffen diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Im Umlaufbeschluss muss die Hälfte der aktiven Crewmitglieder teilnehmen, sodann gilt die Zweidrittelmehrheit. Ein Umlaufbeschluss muss über die Crew-Mailingliste durchgeführt oder als Online-Umfrage über die Crew-Mailingliste veröffentlicht werden.

§ 4 Arbeitsmittel

  • Die Crew unterhält die vom Landesverband zur Verfügung gestellte Internetrepräsentanz (Wiki) und veröffentlicht dort die geforderten Angaben (§ 2 Absatz 2 der Strukturordnung des Landesverbandes) sowie zusätzliche Informationen. Die Inhalte werden gemeinschaftlich gepflegt.
  • Die Crew unterhält eine Crew Mailingliste, welches jedes Mitglied abonnieren sollte. Die Crew-Mailingliste wird archiviert und synchronisiert.
  • Die Crew unterhält ein Team-PAD, bei dem sich jedes Mitglied registrieren sollte. Die PAD’s sind grundsätzlich öffentlich.
  • Bei Bedarf wird ein temporärer Mumble-Raum erstellt.
  • Bei Bedarf werden Doodle oder Dudle-Umfragen erstellt.

§ 5 Protokolle der Crew-Treffen

  • Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
  • Das Protokoll wird grundsätzlich gemeinschaftlich geführt.
  • Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen.
  • Das Protokoll muss innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung hat auf der vom Landesverband zur Verfügung gestellten Internetrepräsentanz und auf der Organisationsliste zu erfolgen.
  • Das Protokoll jedes Crew-Treffens muss Folgendes enthalten:
  • Termin und Ort des aktuellen Treffens,
  • Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
  • Genehmigung des letzten Protokolls,
  • die Planung und Teilnahme der beschlossene Aktionen,
  • die Beantragung von Geldern und deren Ausgabe,
  • Aufnahme neuer Crewmitglieder,
  • Austritt und Ausschluss von Crewmitgliedern,
  • Termin und Ort des nächsten Crew-Treffens,
  • die Begründung eines nicht-öffentlichen Crew-Treffens,
  • die Dokumentation von beschlossenen Änderungen der Crewordnung.

§ 6 Mitgliedschaft in der Crew

  • Jeder, der einen Wohnsitz im Bergischen Land hat und der nicht Mitglied in einer anderen Crew ist, kann die Mitgliedschaft in dieser Crew beantragen.
  • Die Crew entscheidet in einem nicht öffentlichen Teil eines Crew-Treffens im Konsens über die Neuaufnahme eines Mitgliedes.
  • Jedes Crewmitglied kann durch schriftliche Willenserklärung oder Willenserklärung per Mail an die Crew-Mailingliste oder auf einem Crew-Treffen aus der Crew austreten.
  • Durch unentschuldigtes Fehlen bei 2 aufeinanderfolgenden Crew-Treffen bekundet das Mitglied Desinteresse und wird als inaktiv geführt.
  • Durch unentschuldigtes Fehlen bei allen Crew-Treffen in einem Zeitraum von 4 Monaten bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt aus der Crew. Der Austritt ist ihm zu gewähren.
  • Die Mitgliedschaft endet, wenn sich das Mitglied einer anderen Crew anschließt.
  • Ein Crewmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn die übrigen Crewmitglieder dieses im Konsens beschließen.
  • Die Mitgliedschaft in der Crew erlischt bei Tod des Crewmitgliedes.
  • Um dem § 6 Abs. 1 Satz c der Strukturordnung genüge zu leisten, einigt sich die Crew darauf, dass jedes Mitglied Koordinator - ohne weiterreichende Rechte und Pflichten, als schon durch die Mitgliedschaft erlangt - ist.

§ 7 Auflösung der Crew

  • Die Crew kann im Konsens aller Crewmitglieder beschließen, sich aufzulösen. Die Wirkung der Auflösung (Zeitpunkt) ist festzulegen.
  • Das Sachvermögen und das Finanzbudget der Crew gehen (zurück) an den Landesverband.

§ 8 Änderung der Crewordnung

  • Diese Crewordnung kann durch Zweidrittelmehrheit aller aktiven Crewmitglieder geändert werden.
  • Die Änderung der Crewordnung muss inklusive dem Wortlaut der Änderung mindestens 7 Tage vorher über die Crew-Mailingliste angekündigt werden.


Wuppertal, den 20.07.2012

  • Christian Jageregger, Mitglied der Piratenpartei Landesverband NRW
  • Christian Thiel, Mitglied der Piratenpartei Landesverband NRW
  • Fotios Passias, Mitglied der Piratenpartei Landesverband NRW
  • Rainer Frenk, Mitglied der Piratenpartei Landesverband NRW
  • Stefan Kottas, Mitglied der Piratenpartei Landesverband NRW