Satzungsänderungsantrag - #SÄA01 / Korrekturen der Regelungen zu Programmanträgen
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Bonn, sondern ein an die Mitgliederversammlung eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
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Einreichungsdatum: 10. März 2022
Letzte Änderung: 10. März 2022
Antragsteller: Christoph Grenz
Antrag:
Der Kreisparteitag möge beschließen:
- Die Überschrift von § 15 „Änderung von Programmanträgen“ der Satzung wird ersetzt durch „Programmänderungen“
- In § 15 Absatz 1 wird „Das Programm“ ersetzt durch „Die Programme“
Begründung:
- Die Überschrift des Abschnitts ist irreführend, weil es nicht nur um Änderungen von Programmanträgen geht, sondern auch um Programmanträge selbst.
- Der Kreisverband hat Wahlprogramme zu jeder Kommunalwahl, also gibt es nicht nur ein Programm. In anderen Teilen der Satzung wird auch schon von Programmen in der Mehrzahl gesprochen.
(ursprünglich gestellt als #SÄA01 zum KPT 2021.1)
Status:
- Antrag eingereicht.