NRW:Bielefeld/Bundestagswahl 2017/Aufstellungsversammlung
Inhaltsverzeichnis
Aufstellungsversammlung Bundestagswahl 2017
Für die Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis 132 (Bielefeld - Gütersloh II) findet am 25.6.2017 ab 11:30 (Akkreditierung ab 11:00) eine Aufstellungsversammlung statt.
Ort und Datum
Wo? Bürgerinitiative Bürgerwache e.V., Raum 102, Rolandstr. 16, 33615 Bielefeld (Karte)
Wann? 25.06.2017 ab 11:30 Uhr, Akkreditierung ab 11:00 Uhr
vorläufige Tagesordnung der Aufstellungsversammlung
- Begrüßung und Eröffnung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Wahl des Schriftführers
- Abstimmung über die Geschäftsordnung der Versammlung
- Wahl des Wahlleiters
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Abstimmung über das Wahlverfahrens
- Vorstellung der Kandidaten
- Wahl des Direktkandidaten / der Direktkandidatin
- Ernennung der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters
- Ernennung der beiden Zeugen der Versammlung
- Sonstiges
- Ende der Versammlung
Geschäftsordnung
Wahlverfahren
Das Bundeswahlgesetz regelt grundsätzlich die Aufstellung von Bewerbern für die Bundestagswahl ("Kreiswahlvorschlag"):
§20, Abs.1 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
§21, Abs. 1 Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
§21, Abs. 3 Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
§21, Abs. 5 Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Ein-berufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen.
Laut Wahlgesetz wird genau ein Bewerber für die Wahl zum 18. deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl findet geheim statt.
Wahlverfahren Vorschlag 1
Es ist durch einfach Mehrheit zu wählen. Bewerber brauchen also mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen (Quorum). Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt.
- Es findet ein Zustimmungswahlverfahren statt, auf dem Stimmzettel sind alle Bewerber aufgeführt, jeweils mit Kästchen für Ja, Nein, Enthaltung
- Man kann so viele Bewerber wie man möchte auf seinem Stimmzettel ankreuzen
- Man kann bei jedem Namen entweder Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen
- Wird bei einem Namen nichts angekreuzt, wird die Stimme für diesen Bewerber als Enthaltung gewertet
- Das Quorum hat erreicht, wer mehr mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält
- Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen, sofern sie das Quorum erreicht hat. Bei Gleichstand die, die davon die wenigsten Nein-Stimmen hat
- Erreicht kein Kandidat das Quorum, gilt kein Kandidat als gewählt
- Haben zwei oder mehr Kandidaten, die meisten Ja Stimmen erreicht und auch die gleiche Anzahl von Nein-Stimmen, und das Quorum erreicht, so findet ein weiterer Wahlgang statt, bei dem nur eine Stimme abgegeben werden kann und der Kandidat gewählt ist der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
- Bei weiterer Stimmengleichheit findet ein weiterer gleichartiger Wahlgang statt. Herrscht immernoch Stimmengleichheit wird gelost.
Kandidaten
Kandidatenvorschläge für den Kreiswahlvorschlag
- Sabine Klein
Susanne Holzgraefe
Weitere Kandidatenvorschläge bitte in die Liste eintragen.