NRW:Arbeitskreis/Vorlage/Wahlprogrammmodul Info

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Das Wahlprogrammmodul

Das Wahlprogrammmodul besteht aus zwei Abschnitten.

Im ersten Abschnitt ist der Text in der Form und Formulierung zu schreiben, wie er später im Wahlprogramm stehen soll. Es ist so zu formulieren, dass der Leser - also der Wähler - versteht welche Forderung und Position man hat. Wahlprogramme haben eine Geltungsdauer von wenigen Monaten bis Jahren und stellen die strategischen und taktischen Ziele der Partei innerhalb der nächsten parlamentarischen Sitzungsperiode dar.

Der zweiten Abschnitt dient der Begründung. Hier soll die, an die Parteimitglieder gerichtete Begründung für den Antrag stehen, die die Mitglieder auf dem Parteitag dazu bewegen soll den Antrag anzunehmen. Eine klare, kurze, griffige Formulierung ist wichtig, da die Mitglieder meist nur wenig Zeit mit dem Studium des Antrags verwenden. Die Begründung kann und sollte aber durchaus länger sein als der Antragstext.

Ans Ende des Moduls gehört selbstverständlich eine vollständige Auflistung der verwendeten Quellen und die Namen der Autoren.

Eventuell kann hier auf weiterführende oder gegensätzliche Wahlprogrammmodule verwiesen werden. Jedes Wahlprogrammmodul ist mit einer Indizierung zu versehen, die aus dem Namen des Arbeitskreises als Kürzel, dem Datumsstempel der finalen Fassung sowie einer laufende Nummer besteht.