NRW:Arbeitskreis/Vorlage/Positionspapier Info

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Positionspapier

Das Positionspapier besteht aus fünf Abschnitten.

Im einleitenden Abschnitt, der die Beweggründe und die Motivation darlegt, wird im ersten Satz der Kontext der Thematik beschrieben. Danach folgen drei Hauptaspekte, die in den folgenden Abschnitten jeweils beschrieben werden. Sinn des ersten Abschnitts ist es den Anfang der Argumentationskette gedanklich beim Leser greifbar zu machen.

In den Abschnitten zwei bis vier werden jeweils einzeln und auseinander aufbauend die drei zuvor genannten Hauptaspekte behandelt und erklärt. Dabei ist eine chronologische, logische oder argumentative Rangfolge zu wählen. Die Hauptaspekte können sich in zwei bis drei Unteraspekte gliedern. Der Aufbau jedes dieser Abschnitte gliedert sich in Nennung des Hauptaspektes, Beschreibung der Unteraspekte zur Verdeutlichung des Hauptaspektes und abschließend mit der Schlussfolgerung und Überleitung in den nächsten Abschnitt.

Der fünfte Abschnitt beinhaltet eine Zusammenfassung der Argumente und die daraus entstehende Forderung sowie einen Abschlusskommentar. Dieser Abschlusskommentar soll dem Leser verdeutlichen, dass es sich bei dem Text um einen Abriss des Themas handelt für das noch weitere Punkte gegebenenfalls betrachtet werden sollten.

Ans Ende des Positionspapiers gehört selbstverständlich eine vollständige Auflistung der verwendeten Quellen und die Namen der Bearbeiter.

Eventuell kann hier auf weiterführende oder gegensätzliche Positionspapiere verwiesen werden. Jedes Positionspapier ist mit einer Indizierung zu versehen, die aus dem Namen des Arbeitskreises als Kürzel, dem Datumsstempel der finalen Fassung sowie einer laufende Nummer besteht.