NRW:Arbeitskreis/Umwelt und Energie/Satzung

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Satzung des Arbeitskreises Umwelt und Energie im Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland

Vorrede

Diese Satzung wurde während der Mitgliederversammlung des AK Umwelt und Energie NRW am 06. 11 2011 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Sie ist damit verbindliche Grundlage für die Arbeit des AKs. Es wird daher darum gebeten, auf dieser Seite keine Änderungen vorzunehmen, sondern Änderungswünsche bei einem Koordinator des AK anzumelden.

Auftrag und Arbeitsweise des Arbeitskreises Umwelt und Energie NRW

  1. Die hier formulierten Regelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sie Regelungen übergeordneter Parteiorgane nicht widersprechen. Insbesondere gilt die Strukturordnung des Landesverbandes NRW.
  2. Der Arbeitskreis Umwelt und Energie NRW, im Folgenden AK, ist eine aktive Gliederung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland. Er diskutiert und erarbeitet politische Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW in den Politikfeldern Umwelt- und Energiepolitik und dient damit der innerparteilichen Willensbildung.
  3. Im AK werden Themen aus Umwelt- und Energiepolitik im Bundesland Nordrhein-Westfalen diskutiert, in der Mitgliederversammlung abgestimmt und als Aussagen des AK auf seiner Wiki-Seite veröffentlicht. Alle Diskussionen werden fair, ergebnisoffen, ohne ideologische Prägung auf der Basis bekannter Fakten unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit geführt. Die so entstandenen Texte sind noch keine offizielle Parteimeinung, dies ist bei diesbezüglichen Äußerungen in der Öffentlichkeit auch deutlich zu machen.
  4. Der AK bringt die erarbeiteten Anträge bei den Landesparteitagen des LV NRW der Piratenpartei Deutschland ein. Dort genehmigte Anträge fließen in die Programmatik des LV NRW der Piratenpartei Deutschland ein. Sie werden auf der Wiki-Seite des AK veröffentlicht und als durch den Landesparteitag beschlossen kenntlich gemacht.
  5. Der AK arbeitet auf allen Ebenen mit allen Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen, Projektgruppen, Gremien und sonstigen Gruppierungen der Piratenpartei Deutschland zusammen, die sich mit Umwelt- und Energiepolitik sowie verwandten Themen beschäftigen. Die Zusammenarbeit auch über die Landesgrenzen hinaus wird mit dem Ziel der Konsistenz der Gesamtprogrammatik gesucht. Priorität hat dabei die Zusammenarbeit mit den Bundes-AGs Energie und Umwelt, die aufgrund ihrer bundesweiten Ausrichtung die Rolle von Koordinatoren sowie von Sekretariaten zur Sammlung von Entwürfen und Ideen innehaben, die in gemeinsame Anträge auf Landes- und Bundesebene einfließen sollen.
  6. Die Treffen des AK sind grundsätzlich öffentlich. Der AK stellt eine transparente Arbeitsweise sicher.
  7. Der AK unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband NRW zur Verfügung stellt, und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere
    1. die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname)
    2. den Koordinator der Organisationseinheit
    3. die Termine der Treffen sowie deren Ort
    4. das Entscheidungsmodell
    5. Protokolle der Treffen
  8. Treffen des AK werden protokolliert und zeitnah auf der Organisationsliste veröffentlicht
    1. bei der Gründung
    2. bei der Planung von Aktionen
    3. bei Ausschlüssen von Mitgliedern
    4. wenn Entscheidungen getroffen werden
  9. Der AK gibt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Vorstand des LV NRW ab

Gremien des AK Umwelt und Energiepolitik NRW

  1. Die Gremien des AK sind:
  • Mitgliederversammlung
  • Koordinatoren

Abstimmungen und Wahlberechtigung

  1. Die Mitgliederversammlung des AK führt Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren durch.
  2. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des AK. Wahlen können, nach Entscheidung des wählenden Gremiums offen oder geheim, mündlich (auch in Telefon- oder Internetkonferenzen) schriftlich oder durch zuvor dafür als geeignet befundene computergestützte und netzbasierte Abstimmsysteme erfolgen.

Mitgliedschaft

  1. Natürliche Personen können Mitglied im AK werden, indem sie sich mit Klarnamen oder Pseudonym (Nickname) auf der Wikiseite des AK eintragen. Außerdem muss ein Mitglied per E-Mail erreichbar sein und sich dazu in die Mailingliste eintragen oder auf andere Weise seine E-Mail-Adresse einem Koordinator des AK zugänglich machen. Es wird ferner empfohlen, dass sich die Mitglieder mit einem Benutzerprofil im Wiki der Piratenpartei Deutschland vorstellen.
  2. Mitglieder können von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder werden aus der Mitgliederliste und allen durch den AK genutzten Medien, die eine spezifische Anmeldung erfordern, ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme zuvor ausgeschlossener Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Die Mitgliederversammlung

  1. Mitgliederversammlungen können jederzeit virtuell über Telefon- oder Internetkonferenzen oder als reale Zusammenkünfte abgehalten werden. Mitgliederversammlungen finden regelmäßig statt, der Turnus wird wie das zu verwendende Medium im Wiki bekannt gegeben. Zu anderen Mitgliederversammlungen muss mindestens eine Woche vorher über die Mailingliste von einem Koordinator des AK eingeladen werden. Jedes Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederversammlung beantragen.
  2. Die Mitgliederversammlung bestimmt Versammlungsleitung und Protokollant. Der Protokollant führt ein Ergebnisprotokoll und veröffentlicht dieses auf der Wiki-Seite des AK und stellt Links auf der Mailingliste des AK zur Verfügung.
  3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen mit einfacher Mehrheit, ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, es sei denn, in dieser Satzung ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt.

Koordinatoren

  1. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Koordinator für die Dauer eines Jahres. Jeder Koordinator muss Mitglied des AK und Mitglied der Piratenpartei Deutschland im LV NRW sein. Koordinatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden.
  2. Ein Koordinator hat folgende Aufgaben:
  • Organisation und Planung der Arbeit des AK
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Mitgliederversammlungen
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Vertretung des AK innerhalb der Parteiöffentlichkeit und nach außen
  • Vertretung des AK bei den Organen der Piratenpartei Deutschland
  • Treffen von unaufschiebbaren Entscheidungen, jedoch unter dem Vorbehalt einer nachträglicher Abstimmung
  • Vorlage von regelmäßigen Berichten und Arbeitsplänen
  • für die Einhaltung der Moderations- und Benutzerregeln in den verwendeten Kommunikationsmedien zu sorgen

Medien

  1. Die vom AK verwendeten Medien sind derzeit:
  • Die Wiki-Seite des AK für dauerhafte Einträge und abgestimmte Aussagen
  • Die Mailingliste mit Archivierung für die schnelle, allgemeine Kommunikation und Organisation
  • Telefon- oder Internetkonferenzsysteme für die Mitgliederversammlungen
  • Piratenpad für Online-Protokolle und schriftliche Online-Diskussionen
  • Doodle für Terminfindung und andere Absprachen und Abstimmungen

2. Die Mitgliederversammlung kann die verwendeten Medien und den Zweck, zu dem sie genutzt werden sollen, jederzeit ändern.

In-Kraft-treten und Änderungen

  1. Diese Satzung tritt unmittelbar nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Die Genehmigung muss durch Abstimmung mit einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen erfolgen.
  2. Satzungsänderungen müssen mit einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.