NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Unna/GO

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geschäftsordnung des Arbeitskreis Kommunalpolitik Unna (AK Unna)

§1 - Selbstverständnis

  1. Der AK Unna ist eine Organisationseinheit im Sinne der Strukturordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
  2. Der AK Unna beobachtet die aktuelle Kommunalpolitik in Unna, sammelt Informationen und erarbeitet politische Aussagen und Positionen.

§2 - AK-Treffen

  1. Der AK Unna trifft sich mindestens einmal im Monat. Die Termine werden auf der Internetseite des AK Unna veröffentlicht.
  2. Die Treffen des AK Unna sind öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
  3. Bei jedem AK-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
  4. Bei jedem AK-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens zu genehmigen.
  5. In dringenden Fällen kann ein außerordentliches Treffen einberufen werden. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der AK-Mitglieder ist Termin und Ort in Absprache mit den Koordinatoren festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste (Ersetzen durch: AK-Mailingliste) zu verkünden. Jedes AK-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Koordinatoren in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
  6. Beschlüsse des AK Unna werden grundsätzlich mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Delegieren der Stimme sowie Fernabstimmung sind möglich.
  7. Hinzufügen: Der AK ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.
  8. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine Zweidrittel-Mehrheit der aktiven AK-Mitglieder.

§3 - Protokolle der AK-Treffen

1. Das Protokoll muß mindestens folgende Punkte enthalten:

  • a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
  • b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden (Entfällt) AK-Mitglieder,
  • c) Genehmigung des letzten Protokolls,
  • d) Aufnahmen und Austritte von AK-Mitgliedern,
  • e) Beschlüsse des AK,
  • f) Ort und Termin des nächsten Treffens,
  • g) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens,
  • h) den Namen des Protokollführers.

2. Das Protokoll muß innerhalb von 2 Wochen auf der Wikiseite des AK veröffentlicht werden. 3. Mit der Veröffentlichung des Protokolls auf der Crewsprecherliste (Ersetzen durch NRW-Organisationsliste) ist darüber hinaus der Berichtspflicht gegenüber dem Landesvorstand genüge getan.

§4 - Koordinatoren

  1. Der AK wird durch mindestens 2 (Ersetzen durch 1)' Koordinatoren vertreten, die einmal im Jahr gewählt werden.
  2. Die Wahl der Koordinatoren erfolgt per Zustimmungswahl mit einfacher Mehrheit.
  3. Auf Wunsch eines AK-Mitgliedes findet eine geheime Wahl statt.
  4. Aufgabe der Koordinatoren ist die Organisation der AK-Treffen und die Vertretung des AK nach Innen und nach Aussen.

§5 - Mitgliedschaft im AK Unna

  1. Die Mitgliedschaft im AK Unna kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte bei einem AK-Treffen beantragen.
  2. Die anwesenden AK-Mitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
  3. Die Mitgliedschaft wird sofort gültig.
  4. Jedes AK-Mitglied kann durch eindeutige Willensbekundung aus dem AK austreten.
  5. Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein AK-Mitglied seinen Willen zum Austritt.
  6. Der Austritt wird mit Bekanntgabe des Protokolls gültig.
  7. Mit Zustimmung von 2/3 der aktiven AK-Mitglieder kann ein Mitglied aus dem AK Unna ausgeschlossen werden.

§6 - Auflösung des AK Unna

  1. Der AK kann sich mit Zustimmung aller Mitglieder auflösen.
  2. Fällt die Mitgliederzahl des AK Unna für drei Monate in Folge unter 2 AK-Mitglieder, so gilt der AK als aufgelöst.
  3. Die Sach- und Finanzmittel des AK fallen an den zuständigen Landesverband.

§7 - Inkrafttreten, Änderungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Zustimmung von 2/3 aller AK-Mitglieder in Kraft.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur mit der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit aller aktiven AK-Mitglieder möglich.
  3. Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sowie nach jeder erfolgten Änderung, ist die jeweils aktuelle Fassung auf der Wikiseite zu veröffentlichen.