NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Unna/GO
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Arbeitskreis Kommunalpolitik Unna (AK Unna)
§1 - Selbstverständnis
- Der AK Unna ist eine Organisationseinheit im Sinne der Strukturordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
- Der AK Unna beobachtet die aktuelle Kommunalpolitik in Unna, sammelt Informationen und erarbeitet politische Aussagen und Positionen.
§2 - AK-Treffen
- Der AK Unna trifft sich mindestens einmal im Monat. Die Termine werden auf der Internetseite des AK Unna veröffentlicht.
- Die Treffen des AK Unna sind öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
- Bei jedem AK-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
- Bei jedem AK-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens zu genehmigen.
- In dringenden Fällen kann ein außerordentliches Treffen einberufen werden. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der AK-Mitglieder ist Termin und Ort in Absprache mit den Koordinatoren festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste (Ersetzen durch: AK-Mailingliste) zu verkünden. Jedes AK-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Koordinatoren in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
- Beschlüsse des AK Unna werden grundsätzlich mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Delegieren der Stimme sowie Fernabstimmung sind möglich.
- Hinzufügen: Der AK ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.
- Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine Zweidrittel-Mehrheit der aktiven AK-Mitglieder.
§3 - Protokolle der AK-Treffen
1. Das Protokoll muß mindestens folgende Punkte enthalten:
- a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden (Entfällt) AK-Mitglieder,
- c) Genehmigung des letzten Protokolls,
- d) Aufnahmen und Austritte von AK-Mitgliedern,
- e) Beschlüsse des AK,
- f) Ort und Termin des nächsten Treffens,
- g) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens,
- h) den Namen des Protokollführers.
2. Das Protokoll muß innerhalb von 2 Wochen auf der Wikiseite des AK veröffentlicht werden. 3. Mit der Veröffentlichung des Protokolls auf der Crewsprecherliste (Ersetzen durch NRW-Organisationsliste) ist darüber hinaus der Berichtspflicht gegenüber dem Landesvorstand genüge getan.
§4 - Koordinatoren
- Der AK wird durch mindestens 2 (Ersetzen durch 1)' Koordinatoren vertreten, die einmal im Jahr gewählt werden.
- Die Wahl der Koordinatoren erfolgt per Zustimmungswahl mit einfacher Mehrheit.
- Auf Wunsch eines AK-Mitgliedes findet eine geheime Wahl statt.
- Aufgabe der Koordinatoren ist die Organisation der AK-Treffen und die Vertretung des AK nach Innen und nach Aussen.
§5 - Mitgliedschaft im AK Unna
- Die Mitgliedschaft im AK Unna kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte bei einem AK-Treffen beantragen.
- Die anwesenden AK-Mitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
- Die Mitgliedschaft wird sofort gültig.
- Jedes AK-Mitglied kann durch eindeutige Willensbekundung aus dem AK austreten.
- Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein AK-Mitglied seinen Willen zum Austritt.
- Der Austritt wird mit Bekanntgabe des Protokolls gültig.
- Mit Zustimmung von 2/3 der aktiven AK-Mitglieder kann ein Mitglied aus dem AK Unna ausgeschlossen werden.
§6 - Auflösung des AK Unna
- Der AK kann sich mit Zustimmung aller Mitglieder auflösen.
- Fällt die Mitgliederzahl des AK Unna für drei Monate in Folge unter 2 AK-Mitglieder, so gilt der AK als aufgelöst.
- Die Sach- und Finanzmittel des AK fallen an den zuständigen Landesverband.
§7 - Inkrafttreten, Änderungen
- Diese Geschäftsordnung tritt mit der Zustimmung von 2/3 aller AK-Mitglieder in Kraft.
- Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur mit der Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit aller aktiven AK-Mitglieder möglich.
- Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sowie nach jeder erfolgten Änderung, ist die jeweils aktuelle Fassung auf der Wikiseite zu veröffentlichen.