NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Mettmann/Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des AK Kommunalpolitik Mettmann NRW
§ 0 Verbindlichkeit
Mit Beschluss der Mitglieder des AK Kommunalpolitik Mettmann NRW für diese Ordnung gilt diese als anerkannt und wird durchgesetzt.
§ 1 AK Kommnunalpolitik Mettmann NRW
- Der AK Kommunalpolitik Mettmann NRW trifft sich mindestens einmal im Monat.
- Entscheidungen und Beschlüsse sollten generell im Konsens getroffen werden. Im Zweifel werden Beschlüsse nach der Beschlussordnung § 3 geregelt.
§ 2 AK Kommunalpolitk Mettmann NRW Treffen
- Treffen sind generell öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
- Bei jedem Treffen wird der Termin und der Ort für das nächste Treffen festgesetzt. In begründeten Einzelfällen, kann die Sitzung als "nicht-öffentlich" festgelegt werden, was begründet werden muss und über die AK-Sprecherliste veröffentlicht wird.
- Treffen des Arbeitskreises dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb des Arbeitskreises und den ggf. anwesenden Gästen.
- Bei jedem Treffen ist Protokoll zu führen. Dies obliegt den Protokollpiraten.
- Bei jedem Treffen ist das vorherige Protokoll auf die Korrektheit zu prüfen.
- In begründeten Einzelfällen kann ein außerordentlichen Treffen einberufen werden, was im Protokoll begründet vermerkt werden muss und adäquat veröffentlicht wird.
§ 3 Beschlussordnung
- Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
- Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
- Wahlprogramm- und Parteiprogrammmodule benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Positionspapiere benötigen eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Der Arbeitskreis ist beschlussfähig ab 3 Mitgliedern.
§ 4 Protokoll
- Das Protokoll muß folgendes enthalten:
- Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Mitglieder,
- Genehmigung des letzten Protokolls,
- Aufnahme neuer Mitglieder,
- Austritt von Mitgliedern,
- Ort, Termin des nächsten Treffens,
- die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.
- Das Protokoll muß innerhalb von 5 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
- Die finale Version eines Protokolls ist durch den Arbeitskreis beim nächsten Treffen zu bestätigen und durch den Protokollführer zu veröffentlichen.
- Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.
§ 5 Mitgliedschaft im AK Kommunalpolitik Mettmann NRW
- Jeder kann die Mitgliedschaft in diesem Arbeitskreis beantragen.
- Der Arbeitskreis entscheidet auf ihrem nächsten AK-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
- Der Eintritt in einen Arbeitskreis wird mit dem nächsten Treffen gültig.
- Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus diesem Arbeitskreis austreten.
- Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein Mitglied seinen Willen zum AK-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.
- Der Austritt aus einem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig.
§ 6 Auflösung des AK Kommunalpolitik Mettmann NRW
- Der Arbeitskreis kann sich durch einen Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit auflösen
- Fällt die Mitgliederzahl eines Arbeitskreises für drei Monate in Folge unter 3 Mitglieder, so gilt der Arbeitskreis als aufgelöst.
- Ein Arbeitskreis gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
- Die Regeln zu einem Arbeitskreis-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder des aufgelösten Arbeitskreises angewandt.
In Zweifelsfällen gelten die Regelungen der Landessatzung der Piratenpartei NRW und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.