NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Lünen/Organisatorisches GO

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Geschäftsordnung des Arbeitskreis Kommunalpolitik Lünen (AK Lünen

§1 - Selbstverständnis

  • 1.1. Der AK Lünen ist eine Organisationseinheit im Sinne der Strukturordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
  • 1.2. Der AK Lünen beobachtet die aktuelle Kommunalpolitik in Lünen, sammelt Informationen und erarbeitet politische Aussagen und Positionen.

§2 - AK-Treffen

  • 2.1. Der AK Lünen trifft sich mindestens einmal im Monat. Die Termine werden auf der Internetseite des AK Lünen veröffentlicht.
  • 2.2. Die Treffen des AK Lünen sind öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
  • 2.3. Bei jedem AK-Treffen sollte ein Protokoll geführt werden.
  • 2.4. Beschlüsse des AK Lünen werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Delegieren der Stimme sowie Fernabstimmung und Umlaufverfahren sind möglich.

§3 - Protokolle der AK-Treffen

  • 3.1. Das Protokoll sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

a) Ort und Termin des aktuellen Treffens, b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden AK-Mitglieder, d) Aufnahmen und Austritte von AK-Mitgliedern, e) Beschlüsse des AK, f) Ort und Termin des nächsten Treffens, g) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens, h) den Namen des Protokollführers.

  • 3.2. Das Protokoll soll innerhalb von 2 Wochen auf der Wikiseite des AK veröffentlicht werden.
  • 3.3. Mit der Veröffentlichung des Protokolls auf der Crewsprecherliste ist darüber hinaus der Berichtspflicht gegenüber dem Landesvorstand genüge getan.

§4 - Mitgliedschaft im AK Lünen

  • 4.1. Die Mitgliedschaft im AK Lünen kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte bei einem AK-Treffen beantragen.
  • 4.2. Die anwesenden AK-Mitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
  • 4.3. Die Mitgliedschaft wird sofort gültig.
  • 4.4. Jedes AK-Mitglied kann durch eindeutige Willensbekundung aus dem AK austreten.
  • 4.5. Durch dreimaliges aufeinander folgendes, unentschuldigtes, Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein AK-Mitglied seinen Willen zum Austritt.
  • 4.7. Der Austritt wird mit Bekanntgabe des Protokolls gültig.
  • 4.8. Mit Zustimmung von 2/3 der aktiven AK-Mitglieder kann ein Mitglied aus dem AK Lünen ausgeschlossen werden.

§5 - Auflösung des AK Lünen

  • 5.1. Der AK kann sich mit Zustimmung aller Mitglieder auflösen.
  • 5.2. Fällt die Mitgliederzahl des AK Lünen für drei Monate in Folge unter 2 AK-Mitglieder, so gilt der AK als aufgelöst.
  • 5.3. Die Sach- und Finanzmittel des AK fallen an den zuständigen Landesverband.

§6 - Inkrafttreten, Änderungen

  • 6.1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Zustimmung der aktiven AK-Mitglieder in Kraft.
  • 6.2. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur mit der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit aller aktiven AK-Mitglieder möglich.
  • 6.3. Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung, sowie nach jeder erfolgten Änderung, ist die jeweils aktuelle Fassung auf der Wikiseite zu veröffentlichen.

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