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Allgemeines

Für Menschenrechte kämpfen

Programmpunkt 2010

Die grundlegenden Rechte jedes Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die NRW-Piraten kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.

  • Anmerkung Krella (Markus Wetzler): Was hebt hier die Piraten von anderen Parteien ab? WIE kämpfen die Piraten für die Durchsetzung der Menschenrechte?
    • Claus Palm: Dieser Punkt war eigentlich nur als Präambel gedacht. Allein der Anspruch, die Menschenrechte national wie international ernst zu nehmen und durchzusetzen, hebt uns bereits von anderen Parteien ab, da hier in der Regel Menschenrechte nur als Lippenbekenntniss auftauchen.
      • [Mo]: Ich bin der Meinung, dass alleine der Anspruch uns nicht von anderen Parteien abhebt. Wir sollten das ernst nehmen und dafür Sorge tragen, dass zunächst in NRW keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es zudem weitere internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte, die von Deutschland ratifiziert wurden, wie z.B.: "Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen" (A/RES/43/173) oder "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" (BGBl. 1973 II 1553). Die NRW-Piraten könnten für die Durchsetzung der Menschenrechte kämpfen, in dem wir z.B. für die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Antifolterausschusses (UN-CAT 2011 [1]) aktiv einstehen. Dies wäre z.B. die Veränderung der strukturellen Problematik bei der Aufklärung mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt, da nur Staatsanwaltschaften in Zusammenarbeit mit der Polizei an der Aufklärung arbeiten. Der UN-Ausschuss fordert in diesem Zusammenhang institutionell unabhängige Gremien, die die Ermittlungen führen, außerhalb der Polizei; es dürfe keine „institutionelle oder hierarchische Verbindung zwischen Ermittlern und mutmaßlichen Tätern in den Reihen der Polizei“ geben. Wir könnten also die Forderung einer unabhängigen Untersuchungskommission in NRW konkret aufstellen. Wir wären damit auch nicht die ersten Piraten, denn die Bayern fordern dies jetzt auch; siehe [2]
      • Claus: Den Punkt haben wir doch auch schon unter .../Polizei/Unabhängige Kontrolle...

Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen

Programmpunkt 2010

Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Menschen, die sich zum deutschen Staat zusammengefunden haben. Die NRW-Piraten stehen hinter dem Grundgesetz in der ursprünglichen Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt, den Artikeln 1 bis 19, ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Änderungen immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie will die Bürgerrechte verteidigen, insbesondere auch gegenüber dem Staat, der sie bedroht, und dessen Einrichtungen.

  • Anmerkung Krella (Markus Wetzler): Auch hier fehlt mir nach dem Grundsatz das WIE bzw. das praktische Beispiel, wie die Bürgerrechte verteidigt werden sollen und warum der Staat den Bürger bedroht.
    • Claus Palm: Wie oben, als Präambel gedacht. Die Durchsetzung der Bürgerrechte zieht sich ja letztendlich durch das ganze Wahlprogramm, sei es z.B. der Schutz vor Überwachung oder die Verbesserung der Bürgerbeteiligung.
      • [Mo]: Der letzte Satz ist sprachlich etwas unglücklich. Die Grundrechte (z.B.: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit) binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Gegen unberechtigte Eingriffe in die Grundrechte kann sich der Einzelne nach Erschöpfung des Rechtsweges v.a. durch Erhebung der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof für das Land NRW oder beim Bundesverfassungsgericht wehren. Grundrechtsverletzungen sind also Verstösse der staatlichen Stellen gegen die Grundrechte. Vielleicht lässt sich das geschmeidiger ausdrücken?

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen von Behörden

Programmpunkt 2010

Da auch in Behörden nur Menschen arbeiten, kann es dort zu Fehlern kommen. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen beziehungsweise rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.

Die NRW-Piraten wollen eine pauschale Mindestentschädigung beziehungsweise eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür. Selbst wenn durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, hat bei der derzeitigen Rechtslage der Bürger weitere, häufig hohe Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Es gestaltet sich oft schwierig, einen entstandenen Schaden zu beweisen, gerade im immateriellen Bereich. Obwohl es eine Behörde war, die den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.

  • Anmerkung Krella (Markus Wetzler): hm… soll die Behörde für einen Mitarbeiter haften, für den wiederum im Zweifelsfall Privathaftung gilt? Erläuterung.
    • Claus Palm: Da sollte die Behörde haften. So wie ja auch dein Arbeitgeber haftet, wenn du Mist machst. Nur bei grober Fahrlässigkeit könnte der dich dann haftbar machen.

Jugendkriminalität

Programmpunkt 2010

Im Bereich der Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und weiterem Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist nicht, jeden jungen Menschen als potentiellen Straftäter von morgen zu behandeln und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss man dieses Problem als hausgemacht bezeichnen. Dessen Bekämpfung muss an besagten Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.

  • Anmerkung Krella (Markus Wetzler): hervorragend
  • Claus Palm: Man könnte sich jetzt streiten, ob das vielleicht eher in die Bildungspolitik gehört.