NRW:Arbeitskreis/Bauen und Verkehr/FG Stadt- und Regionalplanung
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Hier diskutieren Mitglieder des AK Bauen und Verkehr. Diese Seiten sind (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei.
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AK Bauen und Verkehr NRW | |
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Aus dem Grundsatzprogramm-Antrag zum BPT 2012.2
Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Dazu sind die Bedürfnisse des Wohnens, des Arbeitens, der Wirtschaft, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports, der Kultur, der Freizeitgestaltung und des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen und abzuwägen.
Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle Betroffenen die Möglichkeit haben, an diesem Interessenausgleich teilzunehmen.
In Deutschland ist es für Bürger immer noch schwierig, sich in Planungen einzubringen und sich Gehör zu verschaffen. Planung darf aber nicht zugunsten einseitiger Interessen stattfinden. Deshalb setzt sich die Piratenpartei für eine Politik ein, die es jedem Bürger ermöglicht, sich mit seinen Ideen und Interessen an der Gestaltung seiner Lebensumwelt zu beteiligen.
Die Piratenpartei fordert insbesondere:
- Öffentliche Planung soll im Dialog mit den Bürgern stattfinden. Auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Kommunen) soll die jeweils betroffene Bevölkerung in offenen Verfahren frühzeitig und umfassend beteiligt werden.
- Öffentliche Planung braucht informierte Bürger. Projekt- und Planungsinformationen sollen frühestmöglich kommuniziert werden, vollständig und für Jedermann verständlich sein. Nur dann können Bürger ihre Interessen einbringen und Entscheidungen beeinflussen. Das Planungsrecht ist zu vereinfachen
Aus dem BTW-Wahlprogramm-Antrag 2013
Wir setzen uns für eine breite Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeit bei der Stadt- und Regionalplanung durch die Bürger ein. Es muss sichergestellt sein, dass eine Beteiligung an geplanten Projekten frühzeitig und umfassend möglich ist. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen sollte flächen- und umweltschonend erfolgen. Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern. Lösungsorientierte Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind daher ebenso zu initiieren und zu intensivieren wie die innereuropäische Zusammenarbeit.