NRW:Antragskommission/HowTo Anträge/Antragstypen

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Antragsarten

Welche Arten Anträge gibt es?

(nach §8 (5) und §6b (12) der NRW-Satzung)

Politische Anträge

Es gibt Anträge für das Grundsatzprogamm, das Parteiprogramm, das Wahlprogramm sowie Positionspapiere.
Programmanträge benötigen eine 2/3-Mehrheit auf dem Parteitag und es gilt eine Einreichungsfrist von 28 Tagen.
Positionspapiere werden mit einfacher Mehrheit beschlossen und die Einreichungsfrist beträgt 21 Tagen.

Grundsatzprogramm (GP)

Anträge für das Grundsatzprogramm sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langsfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen. Darum empfielt es sich hier auf allzu konkrete Forderungen zu verzichten, sondern eher allgemeine Prinzipien, Werte oder Ziele zu bennenen.
HINWEIS: Eine Forderung nach Änderung eines bestimmten Gesetzesparagaphen ist zum Beispiel im Grundsatzprogramm ungeeignet, denn er müsste bei Umsetzung wieder aus dem Grundsatzprogramm entfernt werden.

Wahlprogramm (WP)

Wahlprgrammanträge sind Anträge an das Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl, mit welchen wir aktiv den Wahlkampf bestreiten werden. Hier sollte auf eine möglichsst kurze, knackige und prägnante Formulierung geachtet werden, um unsere Inhalte auch entsprechend transportieren zu können.

Parteiprogramm (PaP)

Anträge an das Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.

Positionspapiere (PP)

Positionspapiere sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.

Satzungsanträge (SÄA)

Satzungsänderungsanträge ändern die Satzung und benötigen ebenso eine 2/3-Mehrheit. Sie haben eine Einreichungsfrist von 21 Tagen.
HINWEIS: Es empfiehlt sich hier möglichst defensiv zu formulieren. Das heißt Formulierungen wie "wird im § 9 ein neuer Absatz angehängt" sorgen für weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Anträgen als eine konkrete Benennung wie z.B. die Formulierung "wird im § 9 der Absatz 4 hinzugefügt".

Finanzanträge (F)

Sie habe eine Frist von 21 Tagen und benötigen nur eine einfache Mehrheit.

Antrag auf Misstrauensvotum (M)

Sind Anträge zur Enthebung eines oder mehrerer Vorstandmitglieder bis zum kompletten Vorstand. (nach §6b Absatz 12 der Satzung)
Sie habe KEINE Frist und benötigen nur eine einfache Mehrheit.

Sonstige Anträge (X)

Sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
Sie habe eine Frist von 21 Tagen und benötigen nur eine einfache Mehrheit.