NRW:2013-10-05 - Protokoll Rhein-Kreis Neuss
Protokoll KMV 2013.2
Allgemeines
Versammlungsbeginn: 05.10.2013 um 15:00
Akkreditierung und Einlass: ab 14:30
Ort: Haus Portz, Am Markt 10 in 41515 Grevenbroich
Hashtag: #kmvrkn132
Akkreditierung: Piratenschlumpf
Piratenschlumpf eröffnet die Versammlung um 15.43 Uhr.
Zu Beginn der Versammlung sind 18 Piraten akkreditiert.
Vorschlag Tagesordnung
1. Begrüßung durch einen Vertreter der Büropiraten
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Abstimmung über die Zulassung von Gästen und Pressevertretern
3. Abstimmung über die Zulassung von Film- und Fotoaufnahmen sowie Streaming
2. Wahl von Versammlungsämtern
1. Versammlungsleiter: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
2. Protokollführer: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
3. Wahlleiter: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
4. Ernennung von mind. 1 Helfer des Versammlungsleiter
5. Ernennung von mind. 2 Helfern des Wahlleiters
3. Geschäftsordnung
1. Vorstellung der Geschäftsordnung
2. Verabschiedung der Geschäftsordnung
4. Tagesordnung
1. Vorstellung des Tagesordnungsvorschlags
2. Ergänzungen zur Tagesordnung
3. Verabschiedung der Tagesordnung
5. Rechenschaftsberichte der Büropiraten für das 1. Halbjahr
1. mündlicher Rechenschaftsbericht des Verwaltungspiraten
2. mündlicher Rechenschaftsbericht des Finanzpiraten
3. mündlicher Rechenschaftsbericht des Pressepiraten
6. Anträge an die bestehende Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
7. Wahl der Büropiraten
1. Kandidatenvorstellung und Wahl der/der Verwaltungspirat*in
2. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Finanzpiraten*in
3. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Pressepiraten*in
4. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Vertretungspiraten*in
5. Kandidatenvorstellung und Wahl eines Vertrauenspiraten und einer Vertrauenspiratin
8. Programmanträge
9. sonstige Anträge
1. Übernahme der aktuellen Geschäftsordnung für KMVs als allgemeine GO für zukünftige MVs
10. Sonstiges
11. Versammlungsende
Tagesordnung
1. Begrüßung durch einen Vertreter der Büropiraten
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
Die Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäße Ladung wurde festgestellt.
2. Abstimmung über die Zulassung von Gästen und Pressevertretern
Gästen und Presse werden zugelassen - einstimmig zugestimmt
3. Abstimmung über die Zulassung von Film- und Fotoaufnahmen sowie Streaming
Film- und Fotoaufnahmen sowie Streaming – einstimmig zugestimmt
2. Wahl von Versammlungsämtern
1. Versammlungsleiter: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
Es kandidiert: Wilhelm Frömgen - einstimmig zugestimmt
2. Protokollführer: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
Es kandidiert: Markus Wetzler - einstimmig zugestimmt
3. Wahlleiter: Vorstellung der Kandidaten und Wahl
Es kandidieren: Benjamin Killewald und Alexander Reintzsch – Benjamin mehrheitlich gewählt
4. Ernennung von mind. 1 Helfer des Versammlungsleiters
Peter Schäfer wird ernannt und ist einverstanden
5. Ernennung von mind. 2 Helfern des Wahlleiters
Daniel Rasokat, Nadine Hoppe, Alexander Reintzsch werden ernannt und sind einverstanden
3. Geschäftsordnung
1. Vorstellung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung und die Änderungsvorschläge werden von Piratenschlumpf vorgestellt. Ein Vorschlag für die Geschäftsordnung ist unter https://neuss.piratenpad.de/KMV-NE-123-GO verfügbar. Änderungen dieser GO seit der KMV 2013.1:
1. Titel so geändert, dass die GO auch für Mitgliederversammlungen in Ortschaften / Städten im RKN genutzt werden kann.
2. Hinzugefügt: "Mitgliederversammlungen der Piraten im Rhein-Kreis Neuss sind grundsätzlich öffentlich und tagen unter Zulassung von Gästen." (analog zur Satzung des LV NRW § 6a (1) Satz 2: [Der Landesparteitag] "tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen.")
3. Absätze nummeriert.
4. Das Wort "drei" ersetzt durch das Wort "zwei" im §2.2 (2), Satz "Das Versammlungsgremium besteht aus mindestens drei Personen"
5. §4 (7) den Nebensatz "gemäß §8 Absatz 5 der Satzung" gestrichen
6. hinzugefügt: §5.2.12 GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge
7. Gbaer schlägt vor, zu §1.2 3.: Änderung von 1 Stunde auf 30 Minuten
8. Gbaer schlägt vor, zu § 4.2.2 : Änderung in 50% der abgegebenen Stimmen
2. Verabschiedung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme angenommen
4. Tagesordnung
1. Vorstellung des Tagesordnungsvorschlags
Gbaer stellt die vorgeschlagene Tagesordnung vor
2. Ergänzungen zur Tagesordnung
keine Ergänzungen oder Änderungsvorschläge
3. Verabschiedung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen
5. Rechenschaftsberichte der Büropiraten für das 1. Halbjahr
1. mündlicher Rechenschaftsbericht des Verwaltungspiraten
Wilhelm liest Biancas Rechenschaftsbericht vor.
2. mündlicher Rechenschaftsbericht des Finanzpiraten
Piratenschlumpf stellt seinen Rechenschaftsbericht vor. Dieser ist hier einzusehen: https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Piratenschlumpf/Finanzpirat Kontostand: 2583,25 € geschätzt (wegen Länderfinanzausgleich)
3. mündlicher Rechenschaftsbericht des Pressepiraten
Hugo stellt seinen Rechenschaftsbericht vor: 54 Pressemitteilungen, 5 Telefoninterviews, Pressefrühstück im April. Starre Regeln in der GO behindern das Presseteam bei der Arbeit. Daher auch der folgende GOÄ für die bestehende GO der VGS.
6. Anträge an die bestehende Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle GOÄ001
Nadine Hoppe stellt den Antrag im Wortlaut vor:
Beantragt von
Sandra Pauen, Hugo Hoff, Bianca Staubitz, Nadine Hoppe Betrifft
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle RKN / §8, Abs. 3 b+c,4,9,10,12,13
Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir folgende Änderungen der Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle Neuss
§8 Pressepirat
Streichung folgender Absätze:
(3 c) „den lokalen Pressepiraten durch Ortmitgliederversammlung (OMV) wählen zu lassen. Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt werden. Dem Antrag ist das Stammtischprotokoll hinzuzufügen“
(4) „Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine Ortmitgliederversammlung (OMV) für die Wahl oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden. Die Wahl eines lokalen Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen vorherigen Stammtischbeschluss.“
(9) „Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner für die Presse.“
(10) „Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für Pressemitteilungen.“
(12) „Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B. Terminankündigungen, Ergebnisse von Wahlen etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter sowie die lokalen Pressepiraten selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der Zustimmungsregelung aus (11).“
(13) „Presseanfragen kann der Kreispressepirat selbstständig beantworten, an einen lokalen Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam beantworten lassen.“
In (3b) das Wort „oder“ „den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss zu bestimmen oder“ Des weiteren beantragen wir die Änderung des Absatzes 11 zu ersetzen in:
(8)„ Die lokalen Piraten können Pressemitteilungen politischen Inhalts erstellen. Die Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des lokalen Pressepiraten, oder seines Vertreters. Der lokale Pressepirat informiert vorab das Presseteam über die geplante Veröffentlichung.“ Und die Aufnahme des neuen Absatzes:
(9) „Das Presseteam trifft sich mindestens einmal im Monat“
Hugo erläutert: Uns selbst gegebene Einschränkungen sollen wieder aufgehoben werden. Artgerecht: GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Keine Gegenrede Beschluss: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
7. Wahl der Büropiraten
1. Kandidatenvorstellung und Wahl der/der Verwaltungspirat*in
Bianca Staubitz kandidiert. Bianca stellt sich per Stream vor. Es gibt keine Fragen. Der Wahlleiter stellt das Wahlverfahren vor. Der Wahlleiter eröffnet den Wahlgang. 17:11 Uhr: Der Wahlgang wird vom Wahlleiter geschlossen. Ergebnis: 17 abgegebene Stimmen, 17 ja Bianca nimmt auf Nachfrage die Wahl an. Somit bleibt Bianca weiterhin Verwaltungspirat.
2. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Finanzpiraten*in
Benutzer:Piratenschlumpf kandidiert. Martin erwähnt, dass er im Schatzmeisterteam mitwirkt und erwägt, für den Finanzrat zu kandidieren. Frage Alex: Wie stehst Du zur Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen. Antwort Martin: Bis zu einer Höhe von 60 € darf der Beitrag gerne erhöht werden. Der reduzierte Beitrag soll bei 12 € bleiben.
Keine weiteren Fragen. Der Wahlleiter erklärt und eröffnet den Wahlgang. 17:23 Uhr: Der Wahlgang wird vom Wahlleiter geschlossen. Ergebnis: 16 abgegebene Stimmen, 15 ja, 1 Enthaltung. Martin nimmt auf Nachfrage die Wahl an. Somit bleibt Martin weiterhin Finanzpirat.
3. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Pressepiraten*in
Hugo Hoff kandidiert. Hugo stellt sich vor. Es gibt keine Fragen. Der Wahlleiter erklärt und eröffnet den Wahlgang. 17:29 Uhr: Der Wahlgang wird vom Wahlleiter geschlossen. Ergebnis: 16 abgegebene Stimmen, 15 ja, 1 Enthaltung. Hugo nimmt auf Nachfrage die Wahl an. Somit bleibt Hugo weiterhin Pressepirat.
4. Kandidatenvorstellung und Wahl der/des Vertretungspiraten*in
Sandra Pauen (1) und Nadine Hoppe (2), Daniel Rasokat (3) kandidieren Markus stellt Sandra in Vertretung vor. Nadine stellt sich vor. Es gibt keine Fragen. Daniel verzichtet auf eine Vorstellung. Es gibt keine Fragen.
Der Wahlleiter erklärt das Wahlverfahren und eröffnet den Wahlgang. Nadine und Daniel beteiligen sich nicht als Wahlhelfer bei diesem Wahlgang. Der Wahlleiter hat Wilhelm für diesen Wahlgang als Wahlhelfer eingesetzt. 17:38 Uhr: Der Wahlgang wird vom Wahlleiter geschlossen. Ergebnis: 16 abgegebene Stimmen Sandra 7 Stimmen, Nadine 15 Stimmen, Daniel 14 Stimmen Nadine und Daniel nehmen auf Nachfrage die Wahl an. Somit sind Nadine Hoppe und Daniel Rasokat als Vertretungspiraten gewählt.
5. Kandidatenvorstellung und Wahl eines Vertrauenspiraten und einer Vertrauenspiratin
Für diese Wahl stellt Martin den "GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge" nach §5.2.12 GO. 7 dafür, 6 dagegen. Der Antrag ist somit angenommen. Der Wahlleiter erläutert das Wahlverfahren. Die Vertrauenspiraten werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.
1. Wahlgang: Sandra Pauen (1) und Wilhelm Frömgen (2) kandidieren. Markus stellt Sandra vor. Wilhelm verzichtet auf eine Vorstellung. Es gibt keine Fragen. Im ersten Wahlgang wird einer von beiden gewählt. Der Wahlleiter erläutert und eröffnet den ersten Wahlgang. 17:54 Uhr: Der Wahlleiter schließt diesen Wahlgang. Ergebnis: 16 abgegebene Stimmen, Sandra: 13 Stimmen, 8 Wilhelm Stimmen
2. Wahlgang: Wilhelm Frömgen kandidiert. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Wilhelm verzichtet auf eine Vorstellung. Es gibt keine Fragen. Der Wahlleiter erläutert und eröffnet den ersten Wahlgang. 18:00 Uhr: Der Wahlleiter schließt den Wahlgang Ergebnis 14 Stimmen, 13 ja, 1 Nein Wilhelm nimmt auf Nachfrage die Wahl an. Somit sind Sandra und Wilhelm als Vertrauenspiraten gewählt.
8. Programmanträge
GO-Antrag auf ein Meinungsbild: Gibt es jemanden, der mindestens einen Programmpunkt in den Programmanträgen nicht vertreten kann? Das Meinungsbild ist einstimmig negativ. PA001 Modul 5b ist angenommen PA002 Modul 5c b) ist angenommen PA003 Modul 5a ist angenommen GO-Antrag auf Abstimmung im Block aller Programmanträge ausgenommen der bereits abgestimmten Module. Einstimmig angenommen ohne Gegenstimme.
PA001
Programmantrag Nr.
PA001
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Demokratie und Bürgerbeteiligung
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Demokratie und Bürgerbeteiligung
Modul 1
Politische Teilhabe
Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss müssen die Möglichkeit bekommen, nicht nur an allen Sitzungen Ihres Stadtrates, sondern auch in den Ausschüssen und Arbeitskreisen teilzunehmen. Bürger sollen dort – auch zu Themen, die auf der Tagesordnung stehen – Fragen stellen dürfen. Wir Piraten werden uns dafür einsetzen, dass die betreffenden Geschäftsordnungen entsprechend angepasst werden.
Modul 2
Frühe Bürgerbeteiligung
Die Bürger müssen früher als bisher in die Planung von Projekten eingebunden werden. Insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben wird die breite Öffentlichkeit oft erst in den wenigen Wochen der Einspruchsfrist im Planfeststellungsverfahren mehr oder weniger umfassend informiert. Wir fordern seitens der Stadtverwaltungen die aktive Bürgereinbindung ab Beginn der Planungen. Bürgerbefragungen könnten ein Mittel dieser Bürgerbeteiligung sein und kostengünstig über ein Meinungstool im Internet realisiert werden.
Modul 3
Möglichkeit von Bürgerentscheiden nutzen
Selbst bei umstrittenen Projekten wird die Möglichkeit von Bürgerentscheiden nur selten genutzt. Wir möchten in solchen Fällen nach Offenlegung aller vorhandenen Informationen die Bürger aktiv und verbindlich zu ihrer Meinung befragen. Wir Piraten setzen uns bei der Piratenfraktion im Landtag dafür ein, die Hürden für Bürgerentscheide zu senken.
Modul 4
Bürgerhaushalte einführen
Die Piratenpartei im Rhein-Kreis Neuss setzt sich für einen Bürgerhaushalt im Rhein-Kreis-Neuss und den Kommunen ein, sofern dieser noch nicht existiert. Wir fordern ein zunächst jährliches Ansteigen des durch die Bürger direkt verwalteten Etats. Kritiker erhalten so die Möglichkeit, den Erfolg der direkten Demokratie zu erleben und sich langsam darauf einzustellen oder aber ein Scheitern darzulegen und zu klassischen Haushaltsformen zurückzukehren. Wichtig zur Einschätzung finanzieller Verflechtungen in der Kommune sind die Zahlungsströme. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Aus- und Einzahlungen an und von juristischen Personen veröffentlicht werden. Eine Recherchemöglichkeit wollen wir über die Website der Gemeinden, des Landkreises oder der Stadt anbieten, ohne dass es einer Registrierung bedarf oder der Zugang hierzu in sonstiger Weise Beschränkungen unterliegt. Wenn Zahlungsprozesse nicht veröffentlicht werden dürfen (z. B. Steuergeheimnis) oder anonymisiert werden müssen, wollen wir zumindest die Höhe der Beträge öffentlich bekannt geben.
Modul 5
Jugendparlament
Die Piraten im Rhein-Kreis Neuss sehen große Potentiale in kommunalen Jugendparlamenten. Sie können helfen, bereits bei Jugendlichen ein Verständnis von Demokratie zu fördern. Daher fordern wir die Schaffung eines Jugendparlaments für alle Kommunen im gesamten Rhein-Kreis Neuss, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen repräsentieren und über bestehende Probleme und aktuelle politische Themen beraten soll. Die Mitglieder der Jugendparlamente sollen einmal im Jahr, demokratisch an allen Schulen gewählt werden können. Vertreter der Jugendparlamente müssen ein Teilnahme- und Rederecht an allen Ratssitzungen, Ausschusssitzungen und Arbeitskreissitzungen erhalten, um ihre beratende Funktion ausreichend wahrnehmen zu können.
(Modul 5a und 5b sind konkurriend abzustimmen)
Modul 5a
Wahlberechtigt und wählbar sollen alle Jugendlichen ab ihrer Einschulung sein.
Modul 5b
Wahlberechtigt und wählbar sollen alle Jugendlichen ab dem Besuch einer Weiterführenden Schule sein.
Abstimmung: 5b ist angenommen
Modul 6
Kommunales Wahlrecht für Bürger ausländischer Staaten über den EU-Raum hinaus Die NRW-Piraten engagieren sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass das Bundesland NRW sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht. Unserer Meinung nach hat die Implementierung von Ausländerbeiräten allein nicht zur beabsichtigten Integration von ausländischen Mitbürgern beigetragen. Deshalb setzen wir uns mit dieser Maßnahme für die Stärkung der Rechte von ausländischen Mitbürgern ein.
PA002
Programmantrag Nr.
PA002
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Transparenz
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Transparenz
Modul 1
Transparenz ist die Basis für Mitbestimmung. Ohne Informationen über anstehende Entscheidungen können sich die Bürger kein eigenes Bild über die jeweilige Sachlage machen. Wir streben daher die zeitnahe, vollständige und für alle Bürger leicht zugängliche Veröffentlichung von Informationen an, die zur Meinungsbildung benötigt werden. Der Datenschutz betroffener Dritter ist hierbei zwingend zu beachten. Zudem müssen die Wege der Entscheidungsfindung klar kommuniziert werden.
Modul 2
Informationszugang
Wir setzen uns dafür ein, das alle Bürgerinnen und Bürger voraussetzungslos einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu allen datenschutzrechtlich unbedenklichen und nicht geheimhaltungsbedürftigen amtlichen Informationen bekommen. Die Kommunen sollen selbst aktiv eine Kultur der offenen Verwaltung vorleben. Dies umfasst auch die konsequente Veröffentlichung von für die Öffentlichkeit relevanten Dokumenten. Amtliche Dokumente sind daher auch so anzulegen, dass sie ohne Verstöße gegen Datenschutz und berechtigte Geheimhaltungsinteressen rechtzeitig und umfassend, in maschinenlesbarer Form im Internet und in gedruckter Form für Bürger ohne Internetanschluss herausgegeben werden können.
Modul 3
Open Access
Dokumente, die von den Verwaltungen erstellt oder in Auftrag gegeben werden, müssen für alle Bürger frei nutzbar sein. Wir streben daher die gemeinfreie Veröffentlichung aller Dokumente an. In den wenigen Fällen, in denen eine kommerzielle Nutzung beispielsweise aufgrund von Rechten Dritter eingeschränkt werden muss, werden diese unter den Bedingungen einer passenden Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung zugänglich gemacht. Um gesuchte Dokumente einfach auffindbar zu machen, soll die Veröffentlichungsplattform mit einer geeigneten Suchfunktion ausgestattet sein.
Modul 4
Öffentlich-private Partnerschaften transparent machen
Öffentlich-private Partnerschaften müssen rechtzeitig vor dem Abschluss offen gelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich selbst ein Bild von den Inhalten der zu treffenden Vereinbarungen machen können. Das wesentliche Problem bei solchen Projekten sehen wir im Ausverkauf öffentlicher Interessen zu Gunsten von privaten Großunternehmen und zur kurzfristigen Schönrechnung von Kommunalhaushalten. Damit fördert die Kommune auch, dass private Einrichtungen Einfluss auf kommunale Aufgabenfelder nehmen.
Modul 5
Transparenz der Kommunalparlamente
Die Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen können nur von wenigen Bürgern verfolgt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, für Stadt- und Gemeinderäte inklusive deren Ausschüsse sowie sinngemäß ebenso für den Kreistag und seine Ausschüsse folgende Mindeststandards für eine bürgerfreundliche, transparente Volksvertretung einzuführen:
Modul 5a
Veröffentlichung von Antragsvorlagen
Bereits vor der Sitzung sollen nicht nur Ort, Termin und Tagesordnung, sondern auch die öffentlichen Antragsvorlagen maschinenlesbar veröffentlicht werden. Der traditionelle Weg über die Möglichkeit der Einsicht in den Rathäusern ist hierbei nicht ausreichend, sondern muss durch eine Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune ergänzt werden. Dies ist meist ohne Mehrkosten möglich, da die Antragsvorlagen im Regelfall bereits digital vorliegen. Ziel muss es sein, grundsätzlich alle Dokumente einer Kommune, des Kreistages und des Landratsamts rechtzeitig und umfassend Schritt für Schritt elektronisch auffindbar und zugänglich zu machen. Kurzfristig erstellte Tischvorlagen müssen, damit sich alle Entscheidungsträger und Bürger angemessen auf anstehende Entscheidungen vorbereiten können, die Ausnahme sein. Diese sollten auch dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden.
Modul 5b
Übertragung und Aufzeichnung
Die Sitzungen finden oft zu Zeiten statt, an denen viele Menschen ihnen nicht persönlich beiwohnen können. Daher müssen sie über das Internet übertragen und aufgezeichnet werden. Hierfür existiert eine große Zahl an kostenfreien Lösungen. Idealerweise sollte es den Bürgern so auch möglich sein, aus der Ferne Fragen einzubringen. Die Protokolle und ggf. Tischvorlagen sind zusammen mit den Aufzeichnungen zeitnah nach oder bereits während der Sitzung zu veröffentlichen. Der Datenschutz von Ratsmitgliedern und Besuchern der Sitzung kann durch einfache Maßnahmen wie der Einschränkung des Aufnahmebereichs oder Unterbrechung der Übertragung bei Wortmeldungen von Ratsmitgliedern oder Besuchern, die von ihren Persönlichkeitsrechten Gebrauch machen wollen, sichergestellt werden. Die Piraten sind der Meinung, dass Übertragungen von Ratssitzungen als höher zu bewertendes, öffentliches Interesse einzustufen sind, als die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder. Wir Piraten setzen uns bei der Piratenfraktion im Landtag dafür eine entsprechende, rechtliche Grundlage zu schaffen.
Modul 5c (a und b konkurrierend abzustimmen)
a) Nichtöffentliche Sitzungen minimieren
Wir sehen die Notwendigkeit, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten. Allerdings ist der Ausschluß der Öffentlichkeit jeweils nachvollziehbar zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren.
b) Nichtöffentliche Sitzungen minimieren
Wir sehen die Notwendigkeit, auch nichtöffentliche Sitzungen abzuhalten, beispielsweise wenn es um personenbezogene Daten geht. Allerdings ist der Ausschluß der Öffentlichkeit jeweils nachvollziehbar zu begründen und auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Abstimmung: 5c b) ist angenommen
Modul 5d
Veröffentlichung von Satzungen und Geschäftsordnungen
Satzungen, Geschäftsordnungen und andere Dokumente, die zum Verständnis der Abläufe in den Räten notwendig sind, sollen auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlicht und verständlich dargestellt werden. Dies ermöglicht den Bürgern ein Verständnis für die Arbeit in den Gremien.
PA003
Programmantrag Nr.
PA003
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Bauen und Verkehr
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Bauen und Verkehr
Fahrscheinlosen ÖPNV voranbringen
Mobilität ist Grundlage für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bereits jetzt wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stark bezuschusst. Zudem werden inzwischen die Verkehrsbetriebe von der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) befreit, womit die Allgemeinheit sich auch direkt an den Betriebskosten beteiligt. Wir setzen uns daher auch im Rhein-Kreis Neuss für einen umlagefinanzierten, fahrscheinlosen ÖPNV ein und regen an, die Finanzierbarkeit für den Rhein-Kreis-Neuss zu prüfen.
Modul 2
Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr
Verschiedene Gemeinden sind nicht an das Schienennetz angeschlossen, die Busverbindungen empfinden wir als nicht ausreichend. Die Finanzierung eines entsprechenden Projektes zum Ausbau des Schienennetz wäre unrealistisch. Wir fordern daher einen konsequenten Ausbau des Busverkehrs, der sicherstellt, das möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ohne große Aufwände und Fahrtzeiten zu den Bahnhöfen im Rhein-Kreis Neuss gelangen können. Die Fahrpläne und Nutzungen von ÖPNV-Sonderformen sind flexibler auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Wo und wann Fahrgelegenheiten benötigt werden, soll durch Bürgerumfragen ermittelt werden. Ein barrierefreier Zugang zu den Bahnhöfen im gesamten Rhein-Kreis Neuss ist anzustreben.
Modul 3
Sicherheit statt Überwachung im öffentlichen Nahverkehr
Die Verkehrsbetriebe versuchen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen durch den flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras zu steigern. In einer tatsächlichen Gefahrensituation können Kameras jedoch nicht eingreifen und Straftaten verhindern. Stattdessen wird durch Videoüberwachung tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und es wird es immer leichter, Daten automatisch zu verknüpfen, was Verhaltens- und Bewegungsprofile und schlussendlich den Gläsernen Bürger ermöglicht. Wir fordern daher das Ende jeglicher Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr. Sollte diese Forderung nicht mehrheitsfähig sein, fordern wir, dass mindestens sämtliche Videokameras in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Betrieb sind und nur durch Drücken eines Notfall-Knopfes"scharf" geschaltet werden. Eine vorhandene Aktivierung hat eindeutig durch ein rotes Licht kenntlich gemacht zu werden. Entsprechende Aufnahmen müssen lokal in den entsprechenden Verkehrsmitteln vorgehalten werden und sollen nicht online in ein entsprechendes Aufzeichnungsnetz eingespeist werden und dürfen nur bei konkretem Vorliegen einer Straftat ausgewertet werden. Andernfalls haben haben diese Daten nach spätestens 24h gelöscht zu werden. Wir brauchen im Rhein Kreis Neuss nicht mehr teure Scheinsicherheit, die jeden Bürger zum Verdächtigen abstempelt, sondern mehr und besser geschultes Personal, das auch auf Bahnhöfen und im ÖPNV im Vorfeld schwere Straftaten verhindert.
Modul 4
Das Verkehrskonzept »Shared Space« nutzen
Shared Space – So heisst ein neuer Ansatz zur Raumplanung und -einrichtung, der in ganz Europa immer mehr Beachtung findet. Shared Space beinhaltet neue Ausgangspunkte für den Gebrauch, den Entwurf und die Unterhaltung unserer Strassen und öffentlichen Räume und hebt die herkömmliche Trennung der verschiedenen räumlichen Funktionen auf. Das entscheidende Merkmal ist, dass Verkehrsschilder, Fussgängerinseln, Ampeln und andere Barrieren nicht mehr nötig sind. In Shared Space fügen sich Autofahrer rücksichtsvoll ins menschliche Miteinander von Fussgängern, Radfahrern und spielenden Kindern ein und werden Teil des gesamten gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes. Shared Space ist jedoch mehr als ein paar einfache Entwurfsprinzipien. Es bedeutet nämlich auch neue Planungs- , Entwurf- und Entscheidungsprozesse, als deren Resultat neue Strukturen für die Teilnahme aller beteiligten Parteien, also auch der Bürger entstehen. Shared Space bietet die Möglichkeit, unsere Strassen sicherer zu machen, gesellschaftliche Trennungen aufzuheben, die Attraktivität unserer Städte und Dörfer zu erhöhen und damit nicht zuletzt unserer Wirtschaft einen Impuls zu geben.
Der öffentliche städtische Raum wird dominiert von Autos und Verkehrsschildern. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken. Das Konzept des Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces werden nur in Bereichen eingerichtet, die vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können.
Modul 5
Sicherer Schulweg
Gerade zu Hauptverkehrszeiten sind Schulkinder besonderen Gefahren ausgesetzt. Wir fordern daher, dass Zebrastreifen und Kreuzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, zusätzlich mit Warnleuchten ausgestattet werden, die zu diesen Zeiten aktiv sind.
Module 5a und 5b sind konkurrierend abzustimmen
Modul 5a
In Straßenabschnitten mit besonderem Gefahrenpotenzial setzen wir uns für die bedarfsgerechte Installation von weiteren Ampelanlagen, 30er-Zonen oder den koordinierten Einsatz von Schülerlotsen ein.
Modul 5b In Straßenabschnitten mit besonderem Gefahrenpotenzial setzen wir uns für die bedarfsgerechte Installation von weiteren Ampelanlagen, 30er-Zonen oder den koordinierten Einsatz von Schülerlotsen, Schutzmännern und -frauen ein.
Abstimmung: Modul 5a ist angenommen
Modul 6
Bauen und Wohnen
Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung im Rhein-Kreis-Neuss zu beobachten, die sich in der Konzentration von Armut in den Großwohnsiedlungen an bestimmten Standorten, sowie einer intensiven Gentrifizierung, also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen, der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Dieser Entwicklung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau unabdingbar. Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden. Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.
PA004
Programmantrag Nr.
PA004
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Verwaltung
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Verwaltung
Dokumente der Kommunen
Die Öffnungszeiten der Rathäuser erlauben nicht jedem Bürger einen einfachen persönlichen Besuch. Daher sollten Formulare für Anträge auch außerhalb der Öffnungszeiten und online verfügbar sein, auch um sie möglichst postalisch oder online aufgeben zu können. Verordnungen der Gemeinden sollten ebenfalls auf diesem Weg zur Verfügung gestellt werden.
Modul 2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Rathäuser sollten darüber hinaus besser an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden.
Modul 3
Einsatz von freier Software und offenen Datenformaten
Wir fordern die konsequente Nutzung von freier Software in der Verwaltung, soweit freie Software verfügbar ist, sie den Softwareanforderungen entspricht und die Anschaffung wirtschaftlich ist. Unter freier Software sind Programme zu verstehen, die weitergegeben, auf beliebige Art genutzt und verändert werden dürfen und deren Quellcode frei verfügbar ist. Die Nutzung solcher Programme reduziert häufig Anschaffungs- und Betriebskosten durch Herstellerunabhängigkeit. Zudem fördert dies die Verbreitung von Software, die auch vom Bürger genutzt werden kann. Bei freier wie unfreier Software ist darauf zu achten, dass Daten in offen dokumentierten Formaten abgelegt werden, um den Datenaustausch zu vereinfachen.
Modul 4
Kostenfreier und vereinfachter Kirchenaustritt
Jeder Mensch soll unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollten die Amtsgerichte für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Entstehende Kosten sind im Zweifelsfall von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden. Des Weiteren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kirchen nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln und damit eine Beweislastumkehr zu ungunsten des Bürgers erzwingen. Momentan muß der Bürger durch Vorlage der amtlichen Austrittserklärung beweisen, dass er tatsächlich ausgetreten ist. Verliert er seine Urkunde innerhalb von 40 Jahren nach dem Austrittsdatum, wird er von einer immensen Kirchensteuernachforderung bedroht. Darüberhinaus sollen die Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros dazu in die Lage versetzt werden, gleichstehend zu Notaren, einen beglaubtigten Austritt entgegenzunehmen.
Modul 5
Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben
Privatpersonen, Firmen (inklusive Adresshändler), Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Die Bürger müssen einer solchen Adressweitergabe gegenwärtig explizit widersprechen (so genannter »Opt-out«). Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung und ohne äußerst dringenden Grund (wie z. B. die Adressfeststellung von verzogenen Schuldnern) lehnen wir ab und unterstützen daher Bestrebungen, das Meldegesetz entsprechend anzupassen. Um diesen Widerspruch zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu beenden, muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden (»Opt-in«). Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können. Eine solche Erlaubnis soll nur durch Volljährige und nur persönlich gewährt werden dürfen. Bis zu einer Änderung des Meldegesetzes sollen die Kommunen aktiv auf die Möglichkeit der Einschränkung der Datenherausgabe hinweisen, beispielsweise durch Unterstützung des jährlich stattfindenden OptOutDays. Wir als Piratenpartei werden auf die Möglichkeit der Datenabfrage bei den Meldeämtern verzichten.
Modul 6
Schuldenabbau
Die Kommunen sowie der Landkreis müssen sich ihrer Pflicht zum Schuldenabbau bewusst sein. Jedoch sollte dieser möglichst nicht zu einem Verlust von Servicequalität führen (z. B. durch massiven Personalabbau oder Abschaffung von Angeboten wie Bibliotheken, im sozialen Bereich usw.). Hohe Ausgaben sollen dort getätigt werden, wo sie notwendig sind (Instandhaltung von benötigter Infrastruktur und Investitionen in gewinnbringende Bereiche, beispielsweise der Nutzung von städtischen Flächen für Photovoltaikanlagen oder der Nutzung von vorhandener Kanalisation zum kommerziellen Ausbau der Breitband-Internetversorgung). Teure Prestigeobjekte (Stichwort: »sich ein Denkmal setzen«) sind zurückzustellen, denn sie dienen nicht dem Wohl der Bürger. Nichtsdestoweniger sind die Bürger jeweils rechtzeitig darüber zu informieren, falls aufgrund von Sparmaßnahmen ein Verzicht auf liebgewonnene Standards erforderlich werden kann (z. B. Verkürzung von Öffnungszeiten, Umbau oder Verkleinerung von Schwimmbädern, angemessene Erhöhung von Verwaltungsgebühren, durch deren zweckgebundene Mehreinnahmen die Schulden gesenkt werden sollen usw.).
Modul 7
Stärkung der örtlichen Verwaltung
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass in den Ortschaften die Ortsteilverwaltungen beibehalten werden. Das Schließen dieser Ortsteilverwaltungen wäre ein hoher Qualitätsverlust (Stichwort Bürgerservice und Bürgernähe). Gerade ältere,gebrechliche oder sozial schwache Menschen sind aufgrund eingeschränkter Mobilität auf eine Verwaltung vor Ort angewiesen. Bei einer Zentralisierung wären die Menschen gezwungen, weite und beschwerliche Wege zu gehen, die für sie möglicherweise mit hohem Aufwand und Kosten verbunden sind. Wenn es nicht wirtschaftlich ist, die Ortsteilverwaltungen zu erhalten, sollen alternativ "rollende Verwaltungsbüros" eingerichtet werden.
Modul 8
Unsere freie Stadt
Unser Alltagsleben wird durch jede Menge Verbote und Reglementierungen geprägt. Viele halten das schon für unvermeidbar. Ist das wirklich so? Der Rhein-Kreis Neuss ist gepflastert mit Gebots- und Verbotsschildern. Straßen werden plötzlich zur Einbahnstraße oder Sackgasse - auch wenn das gar nicht nötig wäre. Verbotsschilder sind überall.
Auch kommunale Satzungen schränken unsere Freiheiten manchmal unsinnig ein. Wir rufen die Bürger auf uns mitzuteilen, wo Sie in Ihrer Stadt Ihre Freiheit durch unsinnige Verbote und Reglementierungen unnötig beschnitten sehen und dies mit uns zu diskutieren. Wir prüfen Ihre Einsendungen auf Realisierbarkeit, erläutern, dokumentieren und diskutieren diese dann öffentlich. Im Anschluß bringen wir realisierbare Vorschläge für Sie in die Stadträte ein. Es kann sich dabei um Vorschläge zu allgemeinen Regulierungen handeln oder noch besser, ganz konkrete Dinge, die sich an bestimmten Plätzen, Straßen, Gebäuden und Einrichtungen festmachen lassen.
PA005
Programmantrag Nr.
PA005
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Inneres
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Inneres
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht. Statt restriktiver Verbote, fordern wir bereits im Vorfeld eine verantwortungsbewußte Aufklärungsarbeit zu leisten.
Modul 2
Kameraüberwachung minimieren
Im öffentlichen Raum werden immer häufiger Überwachungskameras eingesetzt. Videoüberwachung ist selten klar begründet, oft maßlos überzogen und fast immer nutzlos. Damit wird die Freiheit von Bürgern eingeschränkt, die im öffentlichen Raum nicht beobachtet werden wollen. Betreiber von Überwachungskameras haben bestimmte gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Allerdings reichen die personellen Ressourcen der zuständigen Behörden nicht aus, um diese Installation einer ausreichenden kritischen Überprüfung in Bezug auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu unterziehen. Wir setzen uns daher dafür ein, die zuständigen Behörden mit ausreichenden personellen Ressourcen auszustatten, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger auch im öffentlichen Raum angemessen schützen zu können.
Modul 3
Kommunikation der Notfallpläne
Unsere Region wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien bedroht. Notfallpläne sind zu entwickeln und an die Bevölkerung zu kommunizieren. Im Katastrophenfall stellen Stromausfälle und der Wegfall von Verkehrswegen ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar. Wir fordern daher die Veröffentlichung und Kommunikation dieser Pläne bereits im Vorfeld. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.
Modul 4
Sicherheit und Ordnung
Die Polizei ist eines der wichtigsten Exekutivorgane unseres Kreises. Sie ist die direkte, ausführende Kraft des staatlichen Gewaltmonopols und soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Dies ist eine hochgradig verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe. Bestrebungen, streifendienstliche Tätigkeiten der Polizei zukünftig verstärkt von schlechter ausgebildeten und schlechter bezahlten Ordnungsamtskräften/Hilfspolizisten/Sicherheitsdiensten durchführen zu lassen, lehnen die PIRATEN aus dem Rhein-Kreis Neuss entschieden ab. Es ist für uns nicht akzeptabel, realen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf diese Weise schwächer zu begegnen.
PA006
Programmantrag Nr.
PA006
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Umwelt
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Umwelt
Natur- und Landschaftspflege
Im Einklang mit den festgeschriebenen Forderungen des Rhein-Kreises für einen besseren Erhalt der Natur-, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmälern fordern wir eine Ausweitung solcher Lebensräume, sowie den Einsatz von ehrenamtlichen Schutzgebietsverantwortlichen (Ranger) wie sie bereits erfolgreich in der Bodendenkmalspflege eingesetzt werden. Die Planung für Wohnbesiedlung, Straßenbau und Industriegebiete hat so zu erfolgen, dass vorhandene schutzbedürftige Flächen nicht zerschnitten werden und deren natürliche Einheit erhalten bleibt.
Modul 2
Fluglärm / Schadstoffbelastung
Fluglärm ist nicht nur laut, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Es werden zwar Strafen für Fluggesellschaften wegen verschiedenen Verstößen ausgeprochen, diese schaden aber den Fluggesellschaften nicht, da sie viel zu niedrig angesetzt sind. Wir setzen uns daher dafür ein, die Lärm- und Schadstoffbelastung durch folgende Maßnahmen zu minimieren:
Modul 2a
1. Das Nachtflugverbot muss eingehalten werden (für Fluggesellschaften die ihre Air Base dort haben gelten die bekannten Ausnahmen).
Modul 2b
2. Die Deklaration von Passagierflügen als Frachtflüge ist unzulässig und wir fordern entsprechende Kontrollen um die Einhaltung zu gewährleisten.
Modul 2c
3. Flugrouten müssen eingehalten werden. Auch hier fordern wir verstärkte Kontrollen und Strafzahlungen für Gesellschaften, die von den Routen abweichen.
Modul 2d
4. Start- und Landegebühren sollen per Verordnung so weit erhöht werden, dass es für Fluggesellschaften unrentabel wird, zwischen 22 und 06 Uhr zu starten oder zu landen.
Modul 2e
5. Flugzeug-Parkgebühren sollen entsprechend gesenkt werden.
Modul 2f
6. Temporärer Entzug der Start- und Landegenehmigungen bei mehrfacher Mißachtung der Regelungen.
Modul 2g
7. Erhebung von Lärmgebühren über Lärmklassen. In der zivilen Luftfahrt dürfen Flugzeuge generell nur Landebahnen solcher Flughäfen anfliegen, auf denen eine sichere Landung auch ohne den Einsatz von Schubumkehr gewährleistet werden kann. Entsprechend fordern wir zusätzliche Lärmgebühren für den Einsatz der Schubumkehr.
Modul 2h
8. Der Flughafenbetreiber hat Kosten für die Umsetzung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen betreffender Haushalte zu übernehmen. Abstimmung: mehrheitlich dafür Modul 2 insgesamt anzunehmen
Modul 3
Umweltverträgliche Streumittel
Das häufig gegen Schnee- und Eisglätte eingesetzte Streusalz bringt große Nachteile für die Umwelt mit sich. Es greift die Vegetation an, sorgt für Verschlämmung und Verdichtung des Bodens, schadet Gewässern und Tieren wie auch Bauwerken und Fahrzeugen. Hier sollten, soweit möglich, Alternativen wie Asche, Sand oder umweltfreundlichere Streugranulate eingesetzt werden. Dies gilt auch für den privaten Einsatz von Streumitteln.
PA007
Programmantrag Nr.
PA007
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Energie
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Energie
Die Welt befindet sich mitten in der Energiewende. Um die Auswirkungen unseres Handelns auf das Klima zu begrenzen, müssen wir alle auf allen Ebenen unseren Beitrag leisten. Einerseits muss die Energiegewinnung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden, gleichzeitig müssen wir mit der vorhandenen Energie sorgsamer umgehen. Mit der Energiewende ist auch die Zeit der Großkraftwerke vorüber. Den Ausfall der Atomkraft mit neuen Kohlekraftwerken kompensieren zu wollen, halten wir für einen Irrweg. Stattdessen müssen kleine dezentrale Kraftwerke auf ökologisch vertretbare Weise unseren Energiebedarf decken.
Modul 2
Dezentrale und regenerative Energien demokratisch mit Bürgerbeteiligung fördern
Wir bevorzugen hierbei Finanzierungsmodelle, die den Bürger an der Anlage beteiligen und ihm das größtmögliche Mitspracherecht geben. Die Piraten im Rhein-Kreis-Neuss fordern das der Kreis und die angeschlossenen Städte und Gemeinden verstärkt Bürgerenergieanlagen (Stichwort: dezentrale Stromversorgung) zu fördern bzw. deren Einrichtung zu unterstützen, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können und welche die Stromversorgung insgesamt günstiger machen sollen.
Modul 3
Konverter
Wir Piraten fordern, dass der festgelegte Einspeisungspunkt Osterath, unter Mitsprache aller beteiligten, umliegenden Gemeinden zu analysieren und zu bewerten ist. Es muss zu jedem Zeitpunkt vermieden werden, dass Bürger durch den Bau eines solchen Konverters gesundheitliche Schäden erleiden. Unausweichbare finanzielle oder immaterielle Schäden sind von den entsprechenden Betreibern unverzüglich und in angemessener Höhe auzugleichen. Darüberhinaus fordern wir eine Selbstverpflichtung des nordrheinwestfälischen Landtags, die betroffenen Bürger jederzeit und umgehend über den aktuellen Sachstand umfassend zu informieren.
Modul 4
Stromtrassen
Wir Piraten fordern, sämliche neue Stromtrassen in der Nähe von Wohngebieten als Erdkabel zu verlegen und in solchen Fällen keine Überlandleitungen zu genehmigen, da von diesen erhöhte Gesundheitsrisken ausgehen. Weiterhin können Enteignungen durch den Einsatz von Erdkabeln vermieden werden und schützen somit entsprechend die betroffenen Grundstückseigentümer.
Modul 5
Biogas
Biogasanlagen nutzen organische Materialien wie Lebensmittelreste, Dung oder hierfür angebaute Pflanzen zur Produktion von Gas, das zur Energiegewinnung verbrannt werden kann. Ein wesentlicher Aspekt für uns als Piratenpartei ist hierbei, dass die Energieproduktion niemals in Konkurrenz zur Nahrungsmittelversorgung stehen darf. Die Umwandlung von Anbauflächen für Nahrungsmittel in Gebiete zum Zwecke der Energiegewinnung lehnen wir daher strikt ab.
Modul 6
Geothermie
Auch Geothermie kann eine Quelle umweltfreundlicher Energie darstellen. Daher unterstützen wir auch diese Form der Energiegewinnung für einen modernen Energiemix in Betracht ziehen. Vor dem jeweiligen Einsatz von geothermischen Anlagen sind weitere entsprechende geologische Voruntersuchungen anzustellen und zu finanzieren.
Modul 7
Fracking
Da die Risiken des Frackings nach heutigem Stand nicht ausreichend untersucht sind, im Hinblick auf die Auswirkung auf Menschen und Umwelt, lehnen wir diese Methode der Öl- und Gasgewinnung ausnahmslos ab.
Modul 8
Solarenergie
Die Solarenergie spielt für uns eine besondere Rolle. Wir fordern, die Dachflächen öffentlicher Gebäude nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung konsequent für die Energiegewinnung zu nutzen oder - gegen geringe Pacht - diese Flächen für Bürgerenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist hierbei auch der Brandschutz. Solaranlagen müssen so ausgerichtet sein, dass die Stromversorgung vom Stromkreis trennbar ist. Die Feuerwehren vor Ort müssen geschult werden, um den richtigen Umgang (nach VDE 0132) mit möglicherweise stromführenden elektrischen Anlagen zu beherrschen.
Modul 9
Windenergie
Die Windenergie ist eine der Schlüsseltechnologien zur Umstellung der Energieproduktion. Wir befürworten den Ausbau, stellen ihn jedoch auch unter klare Bedingungen. Aus Lärmschutzgründen müssen Mindestabstände zu Siedlungsgebieten streng eingehalten werden. Für zukünftige effizientere Anlagen kann eine Ausweisung von weiteren Flächen im Flächennutzungsplan jedoch bereits heute erfolgen.
Modul 10
Kommunale Gebäude
Immobilien der Kommunen sollten energieoptimiert und ökologisch betrieben werden. Mögliche Maßnahmen sind hier die Prüfung und Verbesserung der Gebäudeisolierung, die Umstellung alter Heizsysteme auf regenerative Energieträger wie Holzpellets oder Optimierung des Energieverbrauchs von Klima- und Beleuchtungsanlagen und anderen Geräten im Rahmen von geplanten Sanierungsmaßnamen. Neubauten sollen mindestens Passivhausstandards entsprechen, also mindestens so viel Energie produzieren, wie die Heizsysteme verbrauchen.
Modul 11
Energiesparende Straßenbeleuchtung
Die Beleuchtungssysteme der Kommunen sind auf Energieeffizienz zu prüfen und gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen wie den Einsatz moderner Leuchtmittel (z.B. LED) anzupassen im Rahmen von ohnehin erforderlichen Reparaturen, oder Sanierungsmaßnamen.
Modul 12
Energieversorgung öffentlicher Gebäude, Betriebe und Flächen Die Städte und Gemeinden sollten beim Ausstieg aus der Atomenergie mit gutem Beispiel vorangehen und die Stromversorgung von öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Flächen auf erneuerbare Energien umstellen.
PA008 Programmantrag Nr.
PA008
Bereich
Kommunalwahlprogramm
Beantragt von
Markus von Krella für den AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss
Typ
Programm
Text
Soziales
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen folgende Programmpunkte in ihr gemeinsames Kommunalwahlprogramm aufzunehmen. Sollte für den gesamten Antrag keine Mehrheit gefunden werden, möge bitte modular abgestimmt werden. Das gemeinsame Kommunalwahlprogramm wurde vom AK Kommunalpolitik des Rhein-Kreises Neuss erarbeitet und soll als programmatische Basis für alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss dienen. Den einzelnen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss bleibt es ungenommen, Teile des Kommunalwahlprogrammes zu verändern oder zu ergänzen.
Programmtext:
Modul 1
Soziales
Kinder- Jugend- und Familie
Modul 1a
Kostenfreier Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung ist wichtig, um den Kindern den Übergang zur Grundschule zu erleichtern und damit sie sich besser in einer Gruppe zurechtfinden können. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen, einen Beruf auszuüben. Deshalb möchten wir in Übereinstimmung mit unserem Landtagswahlprogramm den Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und den Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenfrei anbieten. Durch dieses aus Landesmitteln zu finanzierende Angebot erhalten alle Kinder unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund möglichst gleiche Voraussetzungen für den weiteren Bildungsweg.
Modul 1b
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Piratenpartei setzt sich für eine effektive und gut ausgestattete offene Kinder- und Jugendarbeit ein. Kürzungen in diesem bereits mit knappen Mitteln ausgestatteten Bereich hätten fatale Folgen. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wichtige Anlaufstellen für aufwachsende Menschen außerhalb der Schule und dem eigenem Zuhause. Sie bieten Raum zur persönlichen Entfaltung und Entwicklung von Verantwortungsgefühl. Gerade für Kinder und Jugendliche aus finanziell schlechter gestellten Familien ist dieses Umfeld ein wichtiger Punkt im Leben und ist somit auch ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit.
Modul 1c
Ein neues Jugendschutzkonzept
Kinder und Jugendliche müssen auf den Umgang mit modernen Medien vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und staatliche Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst. Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, Kinder und Jugendliche sollen bewußt mit Informationen umgehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.
Modul 1d
Verantwortung lernen - Förderung autonomer Jugendzentren Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird zunehmend Verantwortung und Eigenverwaltung abgesprochen. Wir Piraten halten dies für einen fatal falschen Weg der Überregulierung. Nur wer Verantwortung für sich und andere übernimmt, lernt und übt ein gefestigtes und stabiles Sozialverhalten. Auch Jugendliche dürfen und sollen Fehler machen, um daraus zu lernen. Auch Jugendliche wollen Veranstaltungen organisieren und benötigen Begegnungszentren. Deshalb möchten wir Piraten autonome Jugendprojekte, insbesondere selbstverwaltende Jugendzentren, fördern und bewahren. Wann immer es sich anbietet sollten leerstehende Gebäude der öffentlichen Hand diesem Zweck langfristig überführt werden.
Modul 2
Soziale Hilfen
Modul 2a Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung
Die Piratenpartei im Rhein-Kreis Neuss setzt sich für die Einrichtung einer Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung ein. Dies kann nach dem Vorbild der entsprechenden Beschwerdestelle der Stadt München geschehen. Die Beschwerdestelle dient als Anlaufstelle für Betroffene und koordiniert Maßnahmen, um die Situation im Landkreis zu verbessern. Schwerpunkte sollen sexuelle Belästigung in Schulen, anderen öffentlichen Einrichtungen sowie am Arbeitsplatz sein. Dazu arbeitet die Beschwerdestelle mit den kommunalen Verwaltungen und den im Kreis ansässigen Unternehmen zusammen.
Modul 2b
Selbsthilfegruppen Fördern
Die Piraten werden sich dafür einsetzen, das Selbsthilfegruppen von sozial schwachen Gruppen und Minderheiten aktiv gefördert werden. Wichtig sind uns hier zumeist Begegnungsstätten, Wohnheime und Gemeinschaftsküchen. Weniger wichtig sind Vereine, die auf Gedeih und Verderb Arbeitsplätze wie Minijobs und Arbeitsgelegenheiten im Sinne des SGB II schaffen wollen - die protestantische Arbeitsethik ist aus unserer Sicht überholt. Ein künstlich geschaffener, subventionierter zweiter Arbeitsmarkt, der in direkter Konkurrenz zum ersten steht, ist aus unserer Sicht nicht erstrebenswert.
Modul 3
Kultur und Wissenschaft
Mehr Raum für Kunst
Kunst und Kultur benötigt Platz in der urbanen Struktur. Seien es Ateliers oder Proberäume, gerade die künstlerischen Ambitionen von sozial schwächeren Mitbürgern könen sich nicht entfalten, wenn es dafür keinen Raum gibt. Deshalb setzen sich die Piraten dafür ein, dass ungenutze Räumlichkeiten der öffentlichen Hand Künstlern kostenneutral oder sehr günstig zur Verfügung gestellt werden.
Modul 4a Seniorenpolitik
Im Zuge des demographischen Wandels altert die Bevölkerung. Unsere Infrastruktur passt sich den dadurch notwendigen Veränderungen insbesondere bei Bauen und Wohnen, Gesundheitsversorgung und Pflege nicht schnell genug an, um die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren ausreichend gerecht werden zu können. Es ist beispielsweise schwer für Senioren, einzukaufen, selbst handwerkliche Arbeiten zu verrichten, sicher im Umgang mit dem Internet zu sein, behördliche Formulare auszufüllen, passende Tarife für Strom, Wasser und Telefon auszuwählen oder Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Wir fordern deshalb ein zukunftsfähiges Konzept, um den Auswirkungen des demographischen Wandels wirksam entgegentreten zu können. Hierbei wollen wir Vereine und Initiativen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, welche sich diesbeüzglich engagieren wollen, an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligen. Auch die Einrichtung eines mitbestimmenden Seniorenbeirates halten wir sowohl auf Kreis- als auch auf Ortsebene für geboten, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger besser vertreten zu sehen.
Modul 4b
Entwicklung des ländlichen Raumes im Bereich der Altenpflege/betreutes Wohnen Bedingt durch den demographischen Wandel, leben im ländlichen Raum immer mehr ältere Menschen. Dies macht einen besonders hohen Aufwand im Bereich der Pflege und des betreuten Wohnens erforderlich, der nicht von den Familien der Senioren abgedeckt werden kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch in kleineren Ortschaften für Senioren mehr Möglichkeiten geschaffen werden, damit ältere Menschen nicht gezwungen sind, ihre angestammte Heimat zu verlassen. Mit Beteiligung der örtlichen Bevölkerung müssen Wege gefunden werden, die Pflege und betreutes Wohnen vor Ort zu verbessern. Die Piraten unterstützen daher die Gründung von so genannten Bürgergenossenschaften mit derartigen Zielen.
9. Sonstige Anträge
X001 Sonstiger Antrag Nr.
X001 Beantragt von Piratenschlumpf Thema Übernahme der aktuellen Geschäftsordnung für KMVs als allgemeine GO für zukünftige MVs Antragstext Wir haben bereits 2x die aktuelle GO ohne Änderungen auf einer KMV eingesetzt. Für diese KMV wurde die GO mit ein paar kleinen (teilweise nur kosmetischen) Änderungen erneut vorgeschlagen (wahrscheinlich sogar angenommen). Ich bitte die Versammlung, diese GO als allgemein gültige Geschäftsordnung des Kreises für zukünftige (Kreis- und Orts-) Mitgliederversammlungen zu bestimmen und im Wiki zu hinterlegen zu lassen. In Zukunft ersparen wir uns dann die formale Vorstellung und Abstimmung über die GO, wenn wir diese heute festlegen und z.B. bereits in der Einladung mit Wiki Link verschicken können. Die GO kann weiterhin stets während der Versammlung per GO Antrag geändert werden. Ungenommmen bleibt uns natürlich auch, dass Fragen zur GO gestellt werden oder das auf Anfrage der Versammlung die GO kurz oder detailliert vorgestellt wird.
Piratenschlumpf stellt den Antrag vor. Piratenschlumpf zieht den Antrag zurück. Den Antrag möchte niemand übernehmen.
X002 Antrag zurückgezogen! Sonstiger Antrag Nr.
X002 Beantragt von Piratenschlumpf Thema Solidarische Beteiligung des vKV am Länderfinanzausgleich des Landesverbandes Antragstext Der Landesparteitag hat eine Satzungsänderung über die Beteiligung des LV am Länderfinanzausgleich beschlossen. Von der Parteienfinanzierung in Höhe von 304.588,00 € für 2012 hat der LV in den solidarischen LFA 123.923,65 € (das sind 40,69%) überwiesen. Die KMV möge beschließen, das der vKV solidarisch auf entsprechend anteilige Parteienfinanzierung für 2012 zu Gunsten des Landesverbandes verzichtet. Aus Parteienfinanzierung hat der vKV für 2012 einen voraussichtlichen Anspruch auf 1.833,74 €. Der vKV verzichtet auf einen Anteil von zur Zeit 40,69% seines Anpruchs, also voraussichtlichen 746,07 €, zu Gunsten des LV. Sollten sich Korrekturbuchungen zum LFA 2012 ergeben (z.B.weil der LV höhere Eigenmittel als bisher bekannt vereinnahmt hat), so ist der Anteil entsprechend anzupassen. Durch eine solche Anpassung kann den Betrag nur verringert werden, d.h. nicht über 746,07 € hinaus erhöht werden. Begründung: Die Basis hat auf dem LPT eine solidarische Beteiligung des LPT beschlossen, die Kreise (sie bekommen 30% der PartFin) sollten gemäß ihrer anteiligen Finanzkraft ihren Beitrag leisten. Zumal der LV im Bundestagswahlkampf hohe Ausgaben geleistet und z.B. Direktkandidaten direkt unterstützt hat. Zusätzlich hat der vKV bisher nur einen Betrag von 592,89 € aus der Parteienfinanzierung 2012 erwartet. Nach aktualisierten Berechnung wird dem vKV aber voraussichtlich 1.833,74 € aus der Parteienfinanzierung 2012 zustehen, d.h. 1240,85 € mehr als geplant. Selbst abzüglich von 746,07 € verbleibt dem vKV ein zusätzlicher Betrag. Sollte der Landesverband den vKV automatisch am LFA beteiligen, so ist dieser Antrag hinfällig. Zusatzinformation: Der KV Düsseldorf hat einen ähnlich lautenden Antrag beschlossen: NRW:2013-09-03_-_Protokoll_Vorstandssitzung_Düsseldorf#Finanzantrag_-_Mittelverzicht_zu_Gunsten_des_LV
X003: Artgerecht: Beauftragung eines Wahlkampfkoordinators im Rhein-Kreis Neuss. Einstimmig angenommen. Bewerber: Daniel Rasokat. Einstimmig angenommen.
X004: Daniel soll ein Budget für die Arbeit als Wahlkampfkoordinator zur Verfügung gestellt bekommen. Modul 1: kein Budget, 0 Stimmen Modul 2: 300 €, 8 Stimmen Modul 3: 800 €, 8 Stimmen Es wird nochmal abgestimmt: mehrheitlich für Modul 3.
X005: Die nächste KMV soll im Januar 2014 stattfinden. Die Büropiraten sollen zu dieser KMV einladen.
10. Sonstiges
Peter möchte einen Finanzantrag für die Podiumsdiskussion zur Windenergie in Grevenbroich einreichen. Antrag: Übernahme der Kosten von 760 € aus dem VKV-Budget des Rhein-Kreises-Neuss. Einstimmig angenommen.
11. Versammlungsende um 19:31 Uhr