NRW:2012-07-25 - Protokoll KMV Bochum

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Kreismitgliederversammlung 2012.2

  • Datum: 25.07.2012
  • Ort: Brinkhoffs, Brüderstr. 13, 44787 Bochum
  • Start: 18:30
  • Anwesend: zu Beginn 18, später 21 akkreditierte Mitglieder, Gäste, Pressevertreter
  1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende
  2. Wahl des Versammlungsleiters
  3. Abstimmung über die Geschäftsordnung der KMV (GO)
  4. Wahl der übrigen Versammlungsämter
    1. Wahl des Versammlungsleiters
    2. Wahl der Protokollantin
    3. Wahl des Wahlleiters
    4. Wahl der Wahlhelfer
  5. Beschluss der Tagesordnung
  6. Wahl der Kassenprüfer für 2012
  7. Diskussion Bürgerentscheid
  8. Abstimung, ob die Bochumer Piraten sich dem Bürgerbegehren offiziell anschließen
  9. Sonstiges

Begrüßung durch die erste Vorsitzende

Monika Pieper brgrüßt die Anwesenden Gäste und Piraten.

Wahl des Versammlungsleiters

Christian Lange wird einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt

Abstimmung über die Geschäftsordnung der KMV (GO)

Die bisherige GO ist angenommen, nach einer kürzen Rückfrage ob es Ponytime im KV Bochum, was verneint wird.

Wahl der übrigen Versammlungsämter

Wahl des Protokollantin

Schreibrephorm wird einstimmig zur Protokollantin gewählt

Wahl des Wahlleiters

Christoph Mechler wird einstimmig zum Wahlleiter gewählt

Wahl der Wahlhelfer

ranarion und Daniela werden zu Wahlhelfern ernannt

Beschluss der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird festgestellt und bestätigt

Wahl der Kassenprüfer für 2012

Bernd wird als Kassenprüfer vorgschlagen und bestätigt bei einer Enthaltung

TOP 1: Satzungsänderungsanträge

SÄA 001

  • Datum: 26.03.2012
  • Antragsteller: Christian Lange
  • Änderung: § 4 Der Vorstand

Ist: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten. Soll: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und mindestens einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

  • Begründung: Auf der letzten MV wurde der Absatz geändert aber dabei versehentlich die Möglichkeit abgeschafft auch mehr als einen Beisitzer zu Wählen. Diese Möglichkeit wird hiermit wieder eingeführt.
  • Beschluss der Versammlung
    • Antrag einstimmig angenommen

SÄA 002

  • Datum: 06.07.2012
  • Antragsstelle: Sebastian Dicke
  • Änderung §6
  • IST : § 6 Ombudsmann
    • (1) Der Ombudsmann fungiert als Schlichter in Streitfällen und soll in geeigneter Weise zwischen streitenden Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand vermitteln. Er kann Schlichtungsvorschläge machen, ist jedoch nicht entscheidungsbefugt.
    • (2) Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
    • (3) Der Kreisparteitag wählt den Ombudsmann für ein Jahr. Der Ombudsmann darf nicht dem Vorstand angehören.
    • (4) Der Ombudsmann hat das Recht, an nichtöffentlichen Vorstandssitzungen teilzunehmen, sofern Themen behandelt werden, die in seinen Tätigkeitsbereich fallen.
  • SOLL : § 6 Friedenspirat
    • (1) Der Friedenspirat fungiert als Schlichter in Streitfällen und soll in geeigneter Weise zwischen streitenden Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand vermitteln. Er kann Schlichtungsvorschläge machen, ist jedoch nicht entscheidungsbefugt.
    • (2) Der Friedenspirat ist hinsichtlich seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
    • (3) Der Kreisparteitag wählt den Friedenspiraten für ein Jahr. Der Friedenspirat darf nicht dem Vorstand angehören.
    • (4) Der Friedenspirat hat das Recht, an nichtöffentlichen Vorstandssitzungen teilzunehmen, sofern Themen behandelt werden, die in seinen Tätigkeitsbereich fallen.
  • Begründung
    • Die Bezeichnung "Friedenspirat" passt besser als "Ombudsmann", da diese Person soll ja Frieden schaffen soll. Außerdem ist die Bezeichnung "Pirat" nach der Bundesatzung geschlechtsneutral und die Bezeichnung "Ombudsmann" wirkt auf nicht geschlechtsneutral genug.
  • Gegenantrag
    • Datum: 13.07.2012
    • Antragsteller: KW35
    • Änderung: § 6 Ombudsmann
  • Ist: §6 Ombudsmann
    • (1) Der Ombudsmann fungiert als Schlichter in Streitfällen und soll in geeigneter Weise zwischen streitenden Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand vermitteln. Er kann Schlichtungsvorschläge machen, ist jedoch nicht entscheidungsbefugt.
    • (2) Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
    • (3) Der Kreisparteitag wählt den Ombudsmann für ein Jahr. Der Ombudsmann darf nicht dem Vorstand angehören.
    • (4) Der Ombudsmann hat das Recht, an nichtöffentlichen Vorstandssitzungen teilzunehmen, sofern Themen behandelt werden, die in seinen Tätigkeitsbereich fallen.
  • Soll: §6 Ombudspirat
    • (1) Der Ombudspirat fungiert als Schlichter in Streitfällen und soll in geeigneter Weise zwischen streitenden Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand vermitteln. Er kann Schlichtungsvorschläge machen, ist jedoch nicht entscheidungsbefugt.
    • (2) Der Ombudspirat ist hinsichtlich seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.
    • (3) Der Kreisparteitag wählt den Ombudspirat für ein Jahr. Der Ombudspirat darf nicht dem Vorstand angehören.
    • (4) Der Ombudspirat hat das Recht, an nichtöffentlichen Vorstandssitzungen teilzunehmen, sofern Themen behandelt werden, die in seinen Tätigkeitsbereich fallen.
  • Begründung: Alternativvorschlag zu Friedenspirat
  • Beschluss der Versammlung
    • Abstimmung
      • In der ersten Abstimmung wird bei zwei Enthaltungen darüber entschieden, dass der Gegenantrag (Ombudspirat) abgestimmt wird:
      • Zweite Abstimmung:
        • 14 für die Satzungsänderung, 1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen

Nachakkreditierung

  • Ein weiteres Mitglied wird nachakkreditiert, somit sind 19 Piraten akkreditiert.

SÄA 003

  • Datum: 26.0.2012
  • Antragsteller: KW35
  • Änderung §3
    • Neu: §3 Der Kreisparteitag (füge ein)
      • 8a Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Die Aufstellung von Bewerbern soll im Rahmen eines Kreisparteitags stattfinden. Begründung: Derzeit ist die Zuständigkkeit eines Kreisparteitags zur Kandidatenaufstellung nicht festgeschrieben. Die Soll-Regelung erlaubt jedoch reine Kandidaturparteitage. Keine Regelung zu solchen Aufstellungen sind aber imo ein Satzungsmangel.
    • Neu: §3 Der Kreisparteitag (füge ein)
      • 8b Der Kreisparteitag kann grundsätzlich dezentral durch Onlinezusammenschluss von gleichzeitig stattfindenden Versammlungen durchgeführt werden. Die Gesamtheit dieser Versammlungen gilt als gemeinsame Versammlung. Alle Versammlungsorte ermöglichen eine gleichwertige Teilnahme der dort versammelten Mitglieder an der gemeinsamen Versammlung. Näheres zu den Durchführungsbestimmungen regelt die Geschäftsordnung der Versammlung. Der Vorstand benennt in der Einladung der Versammlung die dezentralen Versammlungsorte.
  • Begründung: Hiermit soll die Möglichkeit dezentraler Versammlungen geschaffen werden, der "klassische" Parteitag bleibt davon jedoch unberührt [kann-Regelung]
    • Christian erklärt noch einmal ausführlich warum er diese Satzungsänderung vorschlägt.

Vor der Wahl erfolgen zwei weitere Akkreditierung, somit sind nun 21 akkreditierte Piraten anwesend.

  • Beschluss der Versammlung
    • Abstimmung: Dafür 18, Enthaltungen 3, Dagegen 0

TOP 2:Diskussion Bürgerentscheid

  • Monika Pieper liest den vorgefertigten Text, den die Bürgerinitiative erstellt hat vor. Dieser steht auch auf den Unterschriftenlisten.
  • Die Fragestellung wird diskutiert
  • Es wird von Stephanie Kotalla darauf hingewiesen, dass nicht die PP den Text umformulieren muss
  • Angemerkt wird von Monika Pieper, dass dieses Begehren sich gegen das Bürgerbegehren wendet, während die bisherige Position der Piraten immer die war den Bürgern die Entscheidung über den Bau eines Musikzentrums zu überlassen
  • Wolfgang Hoinko und Achim Wilde berichten, dass die Fragen auf der Unterschriftenlsite rechtlich bestätigt worden sind
  • Die Formalien zur Frist um Unterschriften zu sammeln wird diskutiert
  • Mitglieder des Bürgerbegehrens sind Bürger ohne Parteizugehörigkeit, Mitglieder der Piraten, der Linkspartei und der sozialen Liste
  • Rückfrage von Bernd.Pirat zu den Aussagen der Anwälte; Achim gibt an keine schriftlichen Aussagen zu haben, lediglich eine Person der Bürgerinitiative habe Kontakt mit einem Anwalt gehabt.
  • Monika Pieper sagt sie fände es fragwürdig die Bürgerinitiative als Piratenpartei zu unterstützen, als Privatperson ist es problemlos
  • Diskussion über Sinn, Zweck und Rechtfertigung eines Musikzentrums
  • Während der Diskussion eine weitere Nachakkreditierungen, Akkreditierte: 22
  • GO Antrag auf Meinungsbild: Simone fragt nach wer sich vorstellen kann an den Planungstreffen regelmäßig teilzunehmen und zu informieren. Einer hat sich gemeldet.
  • GO Antrag auf Meinungsbild: KW35 fragt nach wer sich vorstellen kann die Bürgerinitiative zu unterstützen. Meinungsbild ist nicht positiv.
  • GO Antrag von Schreibrephorm auf Unterbrechung der Sitzung zur Wiederherstellung des Protokollpads. Die Versammlung wird für 5 Minuten unterbrochen.
  • Wortmeldung von Stephanie Kotalla und fragt nach welche Position 'Mehr Demokratie' vertritt. Achim teilt mit, dass Hr. Sterk dazu keine Aussage treffen wollte und sagte man solle einen Anwalt befragen.

TOP 3: Abstimung, ob die Bochumer Piraten sich dem Bürgerbegehren offiziell anschließen

  • Dafür: 4
  • Dagegen:10
  • Enthaltungen: 6
  • Keine Stimme abgegeben: 2

TOP 4 Glasverbot

  • Diskussion zum Thema Glasverbot der Stadt Bochum
    • Es wird darauf hingewiesen, dass per Meinungsbild festgestellt wurde, dass die Piraten Bochum eine Modifizierung des Gesetzes fordern


In der Pressemitteilung [1] vom 09.03.2012 erklärt die Stadt Bochum hierzu: "[...] Das Glasverbot ermöglicht nunmehr der Polizei einzugreifen, um derartig gefährliche Situationen zu vermeiden und Verletzungen zu verhindern. Dabei geht es darum, gegen die Personen vorgehen zu können, die offensichtlich gewaltbereit sind und Störungen und Verletzungen anderer provozieren beziehungsweise in Kauf nehmen. Ein Verstoß gegen das Glasverbot stellt eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar, so dass die Polizei nach dem Polizeigesetz tätig werden kann. Sie ist allerdings nicht zwingend zum Einschreiten verpflichtet. Vielmehr muss sie im Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie einschreitet oder nicht. Dabei wird sie in aller Regel auf die Personen abstellen, die durch unsachgemäßen Umgang mit Glas sowie durch ihr Verhalten sich und andere zu gefährden bzw. zu verletzen drohen. Entscheidet sich die Polizei in solchen Fällen für ein Einschreiten, muss sie darüber hinaus den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. [...]"


Auf diesem Hintergrund möge der Kreisverband Bochum der Piratenpartei NRW beschließen: Die Piratenpartei steht grundsätzlich für die Selbstbestimmung und gegen Überwachung und Bevormundung [2].Die Bochumer Piraten begrüssen den Sicherheitsaspekt eines partiellen Glasverbotes im Rahmen von Großveranstaltungen. Trotzdem sehen die Bochumer Piraten in der Regelung in § 16 BOSVO und dem eingeräumten Ermessenspielraum für die Polizei einen ungeklärten Punkt. Die Verbotszone erstreckt sich über einen sehr großen Teil der Bochumer Innenstadt und schließt somit viele Anwohner, Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Trinkhallen ein. Abhängig von der subjektiven Einschätzung des jeweiligen Beamten, kann es vorkommen, dass nicht Fussballfans, sondern Anwohner u. a. in diesem Bereich durch Einschränkungen, Anzeigen und Bußgeldbescheiden konfrontiert werden. Das eine direkte Regelung im § 16 BOSVO über einen Ausnahmetatbestand juristisch anspruchsvoll ist, ist den Piraten hierbei bewusst. Wir fordern die Stadt Bochum auf eine ordentliche Regelung, z. B. durch organisatorische Maßnahmen oder Handlungssanweisungen o. ä., zum Schutz der Anwohner zu treffen.

Das Positionspapier wird einstimmig angenommen.

Ende

Um 20:10 wird die KMV geschlossen.