NRW:2010-11-07 - Protokoll Kreismitgliederversammlung Düsseldorf
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Eckdaten
- 2 Annahme einer Geschäftsordnung
- 3 Bestimmung eines Versammlungsleiters
- 4 Bestimmung eines Wahlleiters
- 5 Vorstellung der Tagesordnung
- 6 Organisatorisches
- 7 Vorstellung von Satzungsentwürfen
- 8 Modulare Abstimmung über Satzungsparagraphen gemäß Mindestanforderung des § 6 Parteiengesetzes und evtl. Ergänzungen
- 8.1 §1 Name und Sitz
- 8.2 §2 Mitgliedschaft
- 8.3 §3 Rechte/Pflichten sowie §4 Ordnungsmaßnahmen
- 8.4 §5 Gliederung
- 8.5 Ergänzungsvorschlag Gliederung: Beitritt und Austritt weiterer Städte, Kreise und Gemeinden
- 8.6 Ergänzungsvorschlag Gliederung: Fachsprecher
- 8.7 Ergänzungsvorschlag Gliederung: Funktionspiraten
- 8.8 §6a Mitgliederversammlung
- 8.9 §6b Vorstand
- 8.10 §6c Initiativrecht
- 8.11 §6d Misstrauensklausel
- 8.12 §6e Handlungsunfähigkeit
- 8.13 §7 Bewerberaufstellungen
- 8.14 §8 bis §11
- 8.15 §12 Schlussbestimmungen
- 9 Verschobene Satzungspunkte
- 10 Vertagung der Veranstaltung
- 11 Fortsetzung der KMV
- 12 Einleitung
- 13 Änderung §6b(7) vom 7.11. gemäß neuem Vorschlag
- 14 Aufhebung des Beschlusses Finanzordnung Kurz
- 15 Finanzordnung (FO) KV Düsseldorf
- 16 Abstimmung über die Annahme gesamten Satzung
- 17 Personenwahlen
- 18 Sonstiges
- 19 Ende der Veranstaltung
Eckdaten
Was: Kreismitgliederversammlung Düsseldorf Ort: Brauhaus Am Dreieck Datum: 07.11.2010 Uhrzeit: 14:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Anwesend
- 20 stimmberechtigte Düsseldorfer Piraten
- etwa 10 Gäste
Annahme einer Geschäftsordnung
Den Anwesenden wird die im Wiki vorab veröffentlichte Geschäftsordnung vorgetragen.
Die Versammlung nimmt die Geschäftsordnung mit einem Quorum bei Vorstandswahlen von 50% an.
Bestimmung eines Versammlungsleiters
Vorschläge:
a) Mike Nolte
Die zwei Kandidaten sind von der letzten KMV her bekannt und stellen sich nur kurz vor.
Die Versammlung wählt Alexander Reintzsch zum Versammlungsleiter und dieser erklärt Mike Nolte zu seinem Helfer.
Bestimmung eines Wahlleiters
Vorschlag:
Die Versammlung bestätigt einstimmig Stefanie Niesemann als Wahlleiterin. Zu ihren Wahlhelfern werden Christina Herlitschka und Frank Herrmann bestimmt.
Vorstellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung, von der einige offiziell notwendige Punkte schon bearbeitet sind, wird vor- und zur Abstimmung gestellt:
- Eröffnung der Versammlung durch die Düssel-Piraten
- Wahl des Versammlungsleiters (und der Helfer)
- Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
- Organisatorisches
- Abstimmung ob Gäste zugelassen
- Wahl der Protokollanten
- Erklärung der Wahlordnung/Geschäftsordnung
- Abstimmung über die Geschäftsordnung
- Vorstellung von Satzungsentwürfen durch die Düsseldorfer Crews/Vertreter
- Fragerunde zu den Satzungsentwürfen
- Modulare Abstimmung über Satzungsparagraphen gemäß Mindestanforderung des § 6 Parteiengesetzes und evtl. Ergänzungen
- Aufstellung der Kandidaten
- Vorstellung der Kandidaten für Funktionen gemäß der unter 7. verabschiedeten Satzung
- Wahl der Kandidaten
- Evtl. separate weitere Wahlgänge je nach Wahlverfahren und Kandidaten
- Sonstiges
Schließung der Versammlung durch den neuen 1. Vorsitzenden[ Anmerkung des Versammlungsleiters. Dieser TOP wurde nach GO für ungültig erklärt.--Darkwind 11:53, 16. Dez. 2010 (CET)]
Die Versammlung nimmt die Tagesordnung mit großer Mehrheit an.
Organisatorisches
Gäste und Rederecht für Gäste werden einstimmig gestattet. Sebastian Greiner stellt sich als Protokollant zur Verfügung und wird von der Versammlung einstimmig bestätigt. Der Versammlungsleiter stellt die möglichen GO-Anträge sowie die Wahlordnung vor.
Vorstellung von Satzungsentwürfen
Frank Grenda erklärt die Pflichtangaben, die in einer Satzung für den Kreisverband enthalten sein müssen. Er spricht über die verschiedenen Satzungsentwürfe und weist darauf hin, dass seitens der Antragsteller die drei alternativen Vorschlägen zu einer "Gesamtsatzung" zusammengefügt wurden und größere Abweichungen zwischen den Vorschlägen der Versammlung als Alternativen vorgelegt würden.
Er fragt nach weiteren Vorschlägen für Satzungen. Marc O. würde evtl. eine Piratenbüro-GO vorstellen. Es steht die Frage im Raum, ob wir überhaupt über das Piratenbüro reden müssen, da wir ja schließlich einen KV gründen.
Namensvorschläge für den Kreisverband
Für die Bezeichnung des Kreisverbands stehen zwei Vorschläge zur Abstimmung. Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht.
(N1) ist angenommen.
Kurzbezeichnungsvorschläge für den Kreisverband
Für die Kurzbezeichnung stehen drei Vorschläge zur Abstimmung. Gast Mike Nolte schlägt einen vierten Vorschlag vor, der die beiden ersten Kurzbezeichnungen gemeinsam beinhaltet, welcher von den Antragstellern um Frank Grenda auch zur Abstimmung gestellt wird.
Vorschlag (KB2) ist angenommen.
Tätigkeitsbereich des Kreisverbands
Drei Vorschläge zur Benennung des Tätigkeitsbereichs des Kreisverbands werden präsentiert. Es werden keine weiteren Vorschläge eingereicht.
Es entsteht eine Diskussion ob wir überhaupt in einem anderen Kreis offiziell etwas tun können und unser Tätigkeitsgebiet einfach über Düsseldorf hinaus ausdehnen können. Vorschlag (T1) mit Aktivitäten außerhalb des Kreises sollte parteienrechtlich machbar sein, (T2) sieht Tätigkeiten vor die Satzungs-mäßig angesehen werden könnten und könnte daher problematisch sein.
- (T1) Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Düsseldorf ist die kreisfreie Stadt Düsseldorf. Aktivitäten außerhalb der Stadt Düsseldorf sind nicht ausgeschlossen. ( Zustimmung 14 Stimmen)
- (T3) Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Düsseldorf ist die kreisfreie Stadt Düsseldorf. ( Ablehnung 5 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Vorschlag (T1) ist angenommen.
Name der Piraten-Versammlung
Es stehen drei Namensvorschläge für die Piratenversammlung zur Auswahl, welche direkt gegeneinander abgestimmt werden.
- (M1) Mitgliederversammlung ( Zustimmung 15 Stimmen)
- (M2) Hauptversammlung ( Ablehnung 1 Stimmen)
- (M3) Parteitag ( Ablehnung 3 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Vorschlag (M1) Mitgliederversammlung ist angenommen.
Bezeichnung der Vertretung des Verbands
Es stehen drei Namensvorschläge für die Vertreter des Verbands zur Auswahl, welche direkt gegeneinander abgestimmt werden sollen.
Zuvor entsteht eine Diskussion ob wir Sprecher haben wollen und ob das sinnig für einen Vorstand ist. Da ein Vorstand mehr Aufgaben hat, als im Namen einer Kreismitgliederversammlung zu sprechen, sollte es eher Vorstand heißen.
- (Ver1) Vorstand ( Zustimmung 13 Stimmen)
- (Ver2) Sprecher ( Ablehnung 2 Stimmen)
- (Ver3) Sprecherrat ( Ablehnung 4 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Vorschlag (Ver1) Vorstand ist angenommen.
Einladungsfristen zur quartalsweisen Kreismitgliederversammlung
Für die Einladungsfristen stehen 2, 3 oder 4 Wochen zur Abstimmung. Andere Vorschläge werden nicht gemacht. Nach kurzer Diskussion werden die Vorschläge direkt gegeneinander abgestimmt.
- (E1) 2 Wochen vorher einladen ( Zustimmung 7 Stimmen)
- (E2) 3 Wochen vorher einladen ( Ablehnung 5 Stimmen)
- (T3) 4 Wochen vorher einladen ( Ablehnung 4 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Vorschlag (E1) ist angenommen und die Piratenpartei Düsseldorf lädt mit einer Frist von zwei Wochen zu Mitgliederversammlungen ein.
Modulare Abstimmung über Satzungsparagraphen gemäß Mindestanforderung des § 6 Parteiengesetzes und evtl. Ergänzungen
Es geht weiter mit der Abstimmung über die Satzung im Detail.
Der GO-Antrag ist abgelehnt. Die Sitzung läuft normal weiter.
§1 Name und Sitz
Der vorgeschlagene Paragraph ist unstrittig. Zur Abstimmung steht:
- §1 Name und Sitz
- 1.1 Die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf ist als Kreisverband ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland gemäß deren Bundessatzung, sowie ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein- Westfalen gemäß deren Landessatzung.
- 1.2 Die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf. Die Kurzbezeichnung lautet Piratenpartei Düsseldorf.
- 1.3 Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Düsseldorf ist die kreisfreie Stadt Düsseldorf. Aktivitäten außerhalb der Stadt Düsseldorf sind nicht ausgeschlossen.
- 1.4 Sitz des Kreisverbandes ist Düsseldorf.
§1 ist angenommen.
§2 Mitgliedschaft
Es gibt ein uneinheitliches Meinungsbild über den zweiten Satz im zweiten Abschnitt. Der Paragraph wird in der von Frank Grenda für die Antragsteller vorgetragenen Form abgestimmt:
- §2 Mitgliedschaft
- (1) Die Mitgliedschaft und der Erwerb der Mitgliedschaft werden durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen geregelt.
- (2) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Wie der Landesverband kann der Kreisverband ein eigenes Kreisverzeichnis der Düsseldorfer Piraten führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.
- (3) Die in der Piratenpartei Düsseldorf organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet.
§2 ist angenommen.
§3 Rechte/Pflichten sowie §4 Ordnungsmaßnahmen
Es entsteht eine Diskussion über ein eventuelles kommunales Schiedsgericht und dass auf Grund des vorgeschlagenen § jeder ein Schiedsgericht vorschlagen kann. O. B. schlägt eine erweiterte Schiedsgerichtregelung vor, die Jacek gerne als Alternative mit abstimmen wollen würde.
Da Alternativen erarbeitet werden sollen, wird die Abstimmung verschoben.
§5 Gliederung
Zur Gliederung des Kreisverbands geben die Antragsteller zwei Vorschläge zur Auswahl:
- (G1) § 5 Gliederung
- Die Gliederung der Piraten der Piratenpartei Düsseldorf regelt die Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.
- (G2) § 5 Gliederung
- Der Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf kann sich auf Beschluss des Parteitages in Stadtbezirksverbände sowie Stadtteilverbände untergliedern.
Der GO-Antrag erhält nur eine Zustimmung und ist abgelehnt.
Vorstellung der Ergänzungsanträge von Frank Grenda und O. B.. Diese können nur abgestimmt werden, wenn wir (G2) annehmen.
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
§5 ist in Version (G1) angenommen. Vorgetragene Ergänzungsvorschläge werden zurückgezogen.
Ergänzungsvorschlag Gliederung: Beitritt und Austritt weiterer Städte, Kreise und Gemeinden
Weiterer Ergänzungsvorschlag bezüglich Zusammenschluss von KVs und Beitritt anderer Gemeinden wird vorgestellt. Diskussion über diesen Vorschlag. Fragen zum Prozedere und Namensgebung eines Kreisverbands der sich über mehrere Kreise erstreckt.
Folgender Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt:
- Gliederung
- Beitritt und Austritt weiterer Städte, Kreise und Gemeinden
- Dem Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf können weitere Gebiete wie Städte, Kreise oder Gemeinden beitreten. Dadurch erweitert sich das unter § 1 Absatz 2 beschriebene Tätigkeitsgebiet automatisch. Eine explizite Satzungsänderung ist dafür nicht notwendig.
- Den Antrag zum Beitritt in den Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf stellen die Piraten mit angezeigtem Wohnsitz innerhalb des betreffenden Gebiets durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit auf einer in dem Gebiet einberufenen Mitgliederversammlung.
- Der Beitritt muss auf einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Der Beitritt erfolgt unmittelbar nach der Bestätigung.
- Die nachträglich zum Kreisverband beigetretenen Gebiete können einen eigenen Verband gründen und sich damit vom Kreisverband Piratenpartei Düsseldorf wieder lösen. Auf Antrag von 10% der Mitglieder, mindestens jedoch fünf Mitgliedern eines nachträglich zum Kreisverband beigetretenen Gebiets muss der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf alle Mitglieder dieses Kreises innerhalb von vier Wochen zu einer eigenen Mitgliederversammlung einladen. Nach der Gründung eines eigenständigen Verbandes werden die betreffenden Gebiete wieder automatisch aus § 1 Absatz 2 entfernt und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbands Piratenpartei Düsseldorf entsprechend verkleinert.
Der abgestimmte Ergänzungsvorschlag zur Gliederung ist angenommen.
Ergänzungsvorschlag Gliederung: Fachsprecher
Diskussion über die Art der Begründung von Ablehnung von Fachsprechern, wie sie im vorgeschlagenen Antrag eingebettet ist und Frage nach dem Sinn von Fachsprechern. Fachsprecher sollen z.B. an den Ausschüssen der Stadt teilnehmen und Experten für inhaltliche Themen sein.
Die Antragsteller ändern die Begründung der Ablehnung von Fachsprechern auf schriftlich. Benennung der möglichen Themengebiete von Fachsprechern durch den Vorstand wird aus dem abzustimmenden Vorschlag gestrichen.
Folgender Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
- Fachsprecher
- Es kann zu jedem abgegrenzten Themengebiet der Kommunalpolitik des Tätigkeitsgebiets Fachsprecher geben. Die Fachsprecher können im Namen der Piratenpartei Düsseldorf zu den Diskussionen, Entscheidungen und Antragsentwürfe innerhalb seines Ausschusses Stellung nehmen und Forderungen an diesen Ausschuss stellen. Themengebiete werden von der Kreismitgliederversammlung benannt und definiert.
- Die Fachsprecher werden von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Sie müssen bei jeder Mitgliederversammlung bestätigt werden.
- Die Fachsprecher können vom Vorstand in einer Vorstandssitzung entlassen werden. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden.
- Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine schriftlich begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.
Der abgestimmte Ergänzungsvorschlag zur Gliederung bezüglich Fachsprechern ist angenommen.
Ergänzungsvorschlag Gliederung: Funktionspiraten
Das vorgeschlagene Thema Funktionspiraten wird ausführlich diskutiert: Frage ob Funktionspiraten Beisitzer zweiter Klasse seien? Was ist der Unterschied zwischen geheimer und geheimer schriftlicher Wahl? Der Begriff schriftlich wird aus dem zur Abstimmung stehenden Vorschlag in Bezug auf die geheime Wahl gestrichen. Funktionspiraten seien grundsätzlich unnötig, haben aber den Vorteil gegenüber Beisitzern da diese Düsseldorfer sein müssen. Funktionspiraten am Beispiel eines Finanzpiraten würden der Vorstellung eines Kreisverbandsvorstands eigentlich zuwider laufen.
Folgender Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
- Funktionspiraten
- Zusätzlich zum Vorstand können Ämter eingerichtet werden, die nicht dem Vorstand angehören. Die Amtsinhaber werden Funktionspiraten genannt und erhalten darüber hinaus eine zusätzliche Amtsbezeichnung, die die Kreismitgliederversammlung festlegt. Funktionspiraten werden von der Kreismitgliederversammlung definiert und in geheimer Wahl gewählt.
- Das Amt eines Funktionspiraten kann nur von einem Piraten bekleidet werden. Dieser Pirat muss jedoch nicht Mitglied der Piratenpartei Düsseldorf sein.
- Nur Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf dürfen an der Wahl der Funktionspiraten teilnehmen. Jede Kreismitgliederversammlung kann Funktionspiraten abwählen oder das Amt aufheben. Jeder Funktionspirat hat jederzeit Rederecht auf Vorstandssitzungen.
- Jeder Funktionspirat hat Stimmrecht auf Vorstandssitzungen, es sei denn der Vorstand hebt dieses im Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit auf und Begründet die Aufhebung schriftlich.
Der abgestimmte Ergänzungsvorschlag zur Gliederung bezüglich Funktionspiraten ist abgelehnt.
§6a Mitgliederversammlung
Nach der einleitenden Formulierung für §6 Organe des Kreisverbands, die die Gründungsversammlung als Pflichtpunkt, die Mitgliederversammlung und den Vorstand aufzählen, stellt Frank Grenda §6a zur Regelung der Mitgliederversammlung vor.
Es wird mit aufgenommen, dass die Mitgliederversammlung auch Finanzbeschlüsse im Rahmen der Finanzordnung als Aufgaben hat. E-Mail oder Brief bei Einladung wird in Textform geändert. Die automatische Redeerlaubnis für Gäste wird aus dem Vorschlag entfernt.
Silent-Bob hat einen Antrag, Kassenprüfer-Regelung nach Kassenprüferordnung der höheren Gliederungen. Dieser Antrag wird von den Antragstellern eingepflegt. Bastel stellt Antrag auf Satzungsänderungsantragsfrist von einer statt zwei Wochen. Der Antrag wird diskutiert. Es wird im abzustimmenden Vorschlag eingepflegt, dass wir Satzungsänderungsanträge bis zu zehn Tage vorher einzureichen haben.
Nach eingehender Diskussion wird im Vorschlag der Antragsteller eingepflegt, dass zwei Kassenprüfer gewählt werden sollen, die nach BGB ihrer Arbeit nach gehen. Ebenso werden die Funktionspiraten durch die Fachsprecher ersetzt.
Der abzustimmende Antrag lautet wie folgt:
- §6a Mitgliederversammlung
- 1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Piratenpartei Düsseldorf auf Kreisebene und tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf.
- 2) Der Parteitag tagt mindestens einmal pro Quartal.
- 3) Die Einberufung erfolgt
- aufgrund eines Vorstandsbeschlusses
- oder wenn 10% der Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf es beantragen
- oder wenn der Vorstand handlungsunfähig ist.
- 4) Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens zwei Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
- 5) Satzungsänderungsanträge sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 10 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf.
- 6) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
- Wahl des Vorstands und seine Entlastung
- Wahl zweier Kassenprüfer nach BGB
- Wahl von Fachsprechern
- Enthebung von Ämtern
- Beschlussfassung über das Programm
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit
- Finanzbeschlüsse im Rahmen der Finanzordnung
- 7) Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben. Wahlprotokolle werden durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
§6a zur Regelung der Mitgliederversammlung ist angenommen.
§6b Vorstand
Die Antragsteller geben in §6b verschiedene Wahlmöglichkeiten beim Vorstand. Es entsteht eine Diskussion über die gehörige Flexibilität die dem Vorstand in der Satzung eingeräumt werden soll. Es wird gefordert, dass wir eine Beschränkung auf spezielle Ämter eingeführt werden soll und diese explizit gewählt werden sollen.
Ein Meinungsbild über die Installation eines Pressesprechers im Vorstand negativ befunden. Ein Meinungsbild über mehr als 3 Vorstandspiraten ist uneinheitlich.
Der vorgeschlagene §6b(3) wird gestrichen und Absatz (2) wird abgeändert. Die Änderung werden ausführlich diskutiert. Die Antragsteller bitten um eine Pause, um den Antrag kurzfristig zu verbessern. Nach Pause wird das Thema Vorstand ohne Abstimmung und Widerstand von der Veranstaltung nach hinten verschoben.
Frank Grenda bitte um ein Meinungsbild über einen "Sprecherbeirat". Dieses wird negativ befunden und die entsprechende Ergänzung seitens Frank zurückgezogen.
§6c Initiativrecht
Es wird mit §6c weiter verfahren.
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §6c Initiativrecht
- (1) Jedes Mitglied kann den Vorstand zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Vorstands befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen oder Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsordnung.
- (2) Jedes Mitglied kann jeden Fachsprecher zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Fachsprechers befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen.
- (3) Werden diese Aufforderungen von drei oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand diese nur begründet abweisen.
- (4) Die Bearbeitung der Anträge müssen protokoliert werden und im Tätigkeitsbericht vollständig aufgenommen werden.
Somit ist §6c Initiativrecht angenommen.
§6d Misstrauensklausel
Die vorgeschlagene Misstrauensklausel soll mit "Initiativantrag nach Initiativrecht" statt nur "Initiativantrag" ergänzt werden.
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §6d Misstrauensklausel
- (1) Wird ein Initiativantrag nach Initiativrecht, der von fünf oder mehr Mitgliedern gestellt wird, abgelehnt, so wird automatisch ein Misstrauensvotum als Tagesordnungspunkt der nächsten Mitgliederversammlung hinzugefügt.
- (2) Wird ein Initiativantrag nach Initiativrecht von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einzuberufen.
- (3) Jedes Mitglied hat das Recht zu einer Mitgliederversammlung ein Misstrauensvotum zu fordern. Dabei sind die selben Fristen wie für einen Satzungsänderungsantrag einzuhalten.
Somit ist §6d Misstrauensklausel angenommen.
§6e Handlungsunfähigkeit
Vor Behandlung von §6e fällt der Versammlung auf, dass die Frist in 6d weiterhin auf vier Wochen steht. Hierüber wird kurzfristig noch einmal abgestimmt.
Die Frist in §6d ist somit auf zwei Wochen abgeändert.
Die Frist in §6e wird von den Antragstellern direkt und vor Abstimmung auf zwei Wochen abgeändert. Ansonsten umfangreiche Diskussion über den Paragraphen.
Änderungsantrag auf Handlungsunfähigkeit, welcher von den Antragstellern angenommen wird, wenn:
- mind. zwei Vorstandsmitglieder zurücktreten
- der erste Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktreten
- oder 50% der KV-Piraten schriftlich Misstrauen äußern
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §6e Handlungsunfähigkeit
- Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,
- wenn der erste Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktritt.
- wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurücktreten.
- wenn mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.
- Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist innerhalb einer Frist von vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen.
- Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Vorstand selbst für handlungsunfähig, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Kreisparteitag stattgefunden und einen neuen Vorstand gewählt hat.
Die Misstrauensklausel in §6e ist somit angenommen.
§7 Bewerberaufstellungen
Der ausführlichere Alternativantrag wird nach Diskussion von den Antragstellern gestrichen und die gesetzliche Formulierung wird eingebracht.
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §7 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
- Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Landessatzung sowie der Bundessatzung.
§7 Bewerberaufstellung ist angenommen.
§8 bis §11
Auf Vorschlag der Versammlung wird im abzustimmenden §9 der zweite Satz entfernt und §11 dahingehend geändert, dass eine Ämterkumulierung ist nicht zulässig und des Weiteren die Regeln der Bundessatzung Anwendung finden.
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §8 Finanzen
- Die Finanzen werden durch die Finanz- und Beitragsordnung der Piratenpartei Düsseldorf geregelt.
- §9 Auflösung und Verschmelzung
- Die Auflösung oder Verschmelzung regeln die Satzungen übergeordneter Gliederungen.
- §10 Urabstimmung
- In Satzungs- und Grundsatzfragen kann auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder eine schriftliche Urabstimmung bei allen Mitgliedern durchgeführt werden.
- §11 Parteiämter
- Eine Ämterkumulierung ist nicht zulässig. Des Weiteren gelten die Regeln der Bundessatzung.
Die §§8 bis 11 sind angenommen.
§12 Schlussbestimmungen
Die im Abstimmungsvorschlag enthaltene "Salvatorische Klausel" wird nach kurzem Einwand aus der Versammlung wegen Überflüssigkeit durch die Antragsteller gestrichen. Im Absatz zum transitorischen Charakter des Kreisverband wird geändert auf "eine andere Struktur".
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §12 Schlussbestimmungen
- (1) Transitorischer Charakter des Kreisverbands Piratenpartei Düsseldorf
- Diese Satzung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem in der nächst höheren Gliederung das Konzept der Kreisverbände durch eine andere Struktur ersetzt wird und innerhalb des Tätigkeitsgebiets der Piratenpartei Düsseldorf eine neue Regelung in Kraft tritt, die die Aufgaben der Piratenpartei Düsseldorf übernimmt und von den Mitgliedern der Piratenpartei Düsseldorf mehrheitlich in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
- (2) Diese Satzung tritt durch ihren Beschluss der Gründungsversammlung am 07. November 2010 in Kraft.
Die gekürzte Variante von §12 ist somit angenommen.
Der GO-Antrag auf sofortige Behandlung der verschobenen Punkte ist positiv befunden worden.
Verschobene Satzungspunkte
§3 Rechte/Pflichten sowie §4 Ordnungsmaßnahmen
Die Antragsteller haben §4 wie folgt abgeändert: 1) auf einer MV kann mit einfacher Mehrheit die Einrichtung eines Kreisschiedsgericht beschlossen werden. 2) bis zur Einrichtung Kreisschiedsgericht wird Landesschiedsgericht angerufen. 3) alle weitere regeln Bundes- bzw. Landessatzung
Der vollständige abzustimmende Vorschlag lautet also wie folgt:
- §3 Rechte und Pflichten der Piraten
- Die Rechte und Pflichten der Piraten der Piratenpartei Düsseldorf werden durch die Satzungen übergeordneter Gliederungen geregelt.
- §4 Ordnungsmaßnahmen
- 1) auf einer Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Einrichtung eines Kreisschiedsgericht beschlossen werden.
- 2) bis zur Einrichtung eines Kreisschiedsgerichts wird das Landesschiedsgericht angerufen.
- 3) alles weitere regeln Bundes- bzw. Landessatzung
Die §§3 und 4 sind somit angenommen.
§6b Vorstand
Erneuter Vorschlag zum Satzungsparagraphen "Vorstand" führt in der Versammlung weiterhin zu Unmut. Die Änderung zur Wahl einzelner Kandidaten zu speziellen Posten ist immer noch nicht definiert. In 6b(3) soll daher hinzugefügt werden, dass der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister direkt gewählt werden, was die Antragsteller einpflegen.
Bezüglich Beisitzern gibt es eine Abstimmung wie viele Piraten im Vorstand vorhanden sein sollen.
- Vorschlag: drei bis sieben Piraten im Vorstand ( Zustimmung 12 Stimmen)
- Vorschlag: fünf bis sieben Piraten im Vorstand ( Ablehnung 5 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Somit muss in §6b(1) ergänzt werden "bis zu vier Beisitzer".
Es wird über die Regelung der Vorstandskompetenzen diskutiert und es folgt die Abstimmung über die vorgestellten Alternativen.
Vorschlag (V2) ist angenommen.
Nun wird der Ergänzungsvorschlag um die Handlungsweise in aktuellen politischen Fragen besprochen. Hier geht es um erweiterte Handlungsfreiheit des Vorstands.
Auf Grund der abgestimmten Änderungen und der ohne explizite Abstimmung von den Antragstellern im Einklang mit der Versammlung abgeänderten Passagen steht §6b(1) bis (4) wie folgt zur Abstimmung:
- §6b Vorstand
- (1) Dem Vorstand gehören drei bis sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Kreisschatzmeister, sowie bis zu vier Beisitzer.
- (2) Der Vorstand vertritt die Piratenpartei Düsseldorf nach innen und außen und führt deren Geschäfte auf Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Ziele und Strategien. In aktuellen politischen Fragen setzt der Vorstand seine und die Initiative der Mitglieder um, bis die Mitgliederversammlung ihm durch ihre Beschlüsse jeweils Richtlinien gibt.
- (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister werden in direkter Wahl gewählt.
- (4) Der Vorstand tagt grundsätzlich öffentlich.
Damit ist §6b(1) bis (4) angenommen
§6b(5) Vorstands-Geschäftsordnung
§6b(5) über die Vorstands-GO wird besprochen. Die Diskussion geht um die "angemessene Veröffentlichung der GO". Die Antragsteller ersetzen die angemessene Veröffentlichung durch eine unverzügliche Veröffentlichung an angemessener Stelle.
Die abzustimmende Regelung zur Geschäftsordnung des Vorstands lautet wie folgt:
- (5) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese unverzüglich an angemessener Stelle. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:
- Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung;
- Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder;
- Dokumentation der Sitzungen;
- Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen;
- Form und Umfang des Tätigkeitsberichts;
- Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes;
- Beschlussfähigkeit;
- Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung
- Turnus der Vorstandssitzungen.
§6b(5) ist damit angenommen.
§6b(6) Vorstands-Tätigkeitsberichte
Auf Vorschlag aus der Versammlung ändern die Antragsteller das Wort "erstellen" in "verfassen" in allen Vorkommnissen und ersetzen "angemessen" durch "unverzüglich an angemessener Stelle" veröffentlicht, wie in §6b(5).
Ansonsten gibt es seitens der Antragsteller in §6b(6) wieder Alternativmöglichkeiten, über die in der Versammlung diskutiert wird. Die eine Alternative bestimmt den Turnus des Tätigkeitsbericht und ob dieser (V1) quartalsweise oder (V2) monatlich erstellt wird. Bobs Vorschlag "Der Vorstand liefert seinen Tätigkeitsbericht in jeder Vorstandssitzung ab." wird per Meinungsbild positiv befunden und als (V3) zur Wahl gestellt. Nach kurzer Diskussion zieht Bob seinen Antrag zurück. Kai übernimmt Bobs Antrag.
Auf Vorschlag seitens der Versammlung wird in §6b(6) ergänzt, dass die "Tätigkeitsberichte in Textform unverzüglich an angemessener Stelle veröffentlicht" werden.
- Vorschlag (V1) Der Vorstand erstellt quartalsweise einen Tätigkeitsbericht. ( Ablehnung 1 Stimmen)
- Vorschlag (V2) Der Vorstand liefert jeden Monat einen Tätigkeitsbericht. ( Zustimmung 9 Stimmen)
- Vorschlag (V3) Der Vorstand liefert seinen Tätigkeitsbericht in jeder Vorstandssitzung ab. ( Ablehnung 7 Stimmen)
Keine Enthaltungen in der Abstimmung.
Antrag (V2) ist angenommen.
Die zusätzlichen Alternativen bezüglich Zustellung des Tätigkeitsberichts an die Mitglieder werden von den Antragstellern zurückgezogen.
Die abzustimmende Regelung der Tätigkeitsberichte des Vorstands lautet wie folgt:
- (6) Der Vorstand verfasst Tätigkeitsberichte. Diese umfassen alle Tätigkeitsgebiete des Vorstandes, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung jedes Einzelnen verfasst werden. Diese Tätigkeitsberichte werden in Textform unverzüglich an angemessener Stelle veröffentlicht. Der Vorstand verfasst jeden Monat einen Tätigkeitsbericht. Die Tätigkeitsberichte bilden den Rechenschaftsbericht, über den das jeweilige Vorstandsmitglied entlastet wird. Ausnahme ist die Finanzentlastung, diese findet weiterhin einmal jährlich nach Kontrolle der Kassenprüfer statt. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann die Piratenpartei Düsseldorf Ansprüche gegen ihn geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und dem Vorstand zuzuleiten.
§6b(6) ist damit ebenfalls angenommen.
Beide GO-Anträge sind angenommen.
Abstimmung über eventuelle weitere Satzungselemente
Eine mögliche Strukturordnung für Düsseldorf, welche kommunale AGs, PGs, AKs sowie Crews ermöglichen würde, wird kurz vorgestellt und der Antrag dann von Sebastian Greiner zurückgezogen, da hier größerer Gesprächsbedarf vorliegt und die Sitzung nicht unnötig verzögert werden soll.
Silent-Bob möchte zu §6b weiteren Unterpunkt einfügen:
- Der Vorstand ist verpflichtet über seine Sitzungen Protokoll zu führen und diese unverzüglichen an angemessener Stelle zu veröffentlichen.
§6b wird somit um den von Silent-Bob gewünschten Unterpunkt ergänzt.
Frank Grenda schlägt vor die Präambel des Bundes zu Beginn der Satzung voranzustellen.
Die Präambel des Bundes fließt nicht mit in die Satzung der Piratenpartei Düsseldorf ein.
Finanzordnung (Langversion)
Frank Grenda berichtet, dass wir zwei Finanzordnungen (FO) zur Auswahl haben. Eine Langversion, die "alles regelt" und eine FO die sich in Kurzfassung auf die Bundes-FO bezieht. Es wird angesprochen, dass die Kurz-FO später nur mit 2/3-Mehrheit abgeändert werden kann, weswegen wir nicht einfach diese Version annehmen sollten.
Nach kurzer Diskussion wird seitens Frank Grenda die Langversion vorgestellt.
Finanzordnung §1 Begriffe
Nach Vorstellung des Paragraphen erfolgt eine kurze Diskussion über Begrifflichkeiten.
Abstimmung über FO §1 in folgender Form:
- §1 Begriffe
- (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- (2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Kreisverbandes Düsseldorf und der Ortsverbände Düsseldorf an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an des Kreisverbandes Düsseldorf.
- (3) Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Vorstand beschlossen wurde.
§1 der FO-Langversion ist angenommen.
Finanzordnung §2 Mitgliedsbeitrag
Absatz 2 des § scheint nicht rechtmäßig zu sein und steht zur Disposition. In der Diskussion geht es auch um die eingebaute Verhinderung von Ortsverbänden. Der zweite Absatz wird zurückgezogen. Ansonsten wird in Absatz 1 geändert, dass "die Höhe des Mitgliedsbeitrags" durch FO und Satzung des Bundes geregelt wird. Der Abschnitt Mitgliedsbeitrag wird nach erneuter Diskussion nach hinten verschoben.
Bei einigen Teilnehmern der Versammlung kommt spontan die Idee auf, dass man neben der Gebietshoheit auch die vollständige Finanzhoheit im Kreisverband übernehmen solle. Hierzu wird ein GO-Antrag auf Meinungsbild gestellt.
GO-Antrag auf Meinungsbild "Generelle Finanzhoheit nach Düsseldorf" ist positiv befunden worden.
Finanzordnung §2 Verwaltung und Buchführung
In FO §2 werden Absatz 3 und 5 nach Diskussion seitens der Antragsteller gestrichen.
Nach erneuter Diskussion darüber, dass die Befürworter eines Kreisverbands konsequent sein sollten und man sich nicht nur die Vorteile des Gebietsverbandskonzepts rausnehmen könne, wird das Meinungsbild über die Finanzhoheit erneut abgefragt und uneinheitlich beschieden. Weiterreichende Diskussion über die Machbarkeit der Finanzhoheit.
Unter einem sich weiter aufbauenden Zeitdruck entgleitet die Diskussion etwas und es wird gefordert jetzt statt der Langversion der FO doch die Kurzversion abzustimmen und diese ohne weitere Diskussion zur sofortigen Abstimmung zu stellen. Der Versammlungsleiter weist darauf hin, dass ein entsprechender GO-Antrag nicht in der GO eingepflegt ist. Daher wird ein GO-Antrag auf Änderung der GO und Ergänzung "Sofortige Abstimmung" gestellt.
Die GO ist um den GO-Antrag "Sofortige Abstimmung" ergänzt.
Der Versammlungsleiter beendet die Behandlung der Langversion der FO.
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung und Wiederaufnahme der Kurzversion.
Finanzordnung (Kurzversion)
GO-Antrag auf sofortige Abstimmung der Kurzfassung der FO mit Ergänzung (6) Alle Mittelverteilung wird alleinig durch die Mitgliederversammlung vorgenommen.
Es folgt die sofortige Abstimmung über die ergänzte Kurzversion der FO:
- Finanzordnung
- (1) Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland.
- (2) Es gelten alle Regeln der Bundesfinanzverordnung der Piratenpartei Deutschland.
- (3) Die PIRATEN Düsseldorf legen dem Landesverband PIRATEN NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach den Bestimmungen des § 24 des Parteiengesetzes ab.
- (4) Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Kassenführung der PIRATEN Düsseldorf verantwortlich und gewährleistet, dass die zum Erteilen eines Prüfungsvermerks für den Rechenschaftsbericht der Partei nach § 29 ff PartG vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.
- (5) Die Kassenprüfer kontrollieren die Kassenführung des Vorstands und legen der Kreismitgliederversammlung gegenüber jährlich Rechenschaft ab.
- (6) Alle Mittelverteilung wird alleinig durch die Mitgliederversammlung vorgenommen.
Die ergänzte Kurzversion der Finanzordnung ist somit angenommen.
In verschiedenen Wortbeiträgen wird darüber geredet, dass das Durchdrücken der Finanzordnung nicht der Sache dienlich ist und wir hier wieder in Lager verfallen. In den Gesprächen klärt sich, dass sich die Versammlung vertagen will. Es geht weiter darum, ob wir die Satzung komplett beschließen und die FO rauswerfen.
In der Versammlung wird abseits jeglicher GO ein Meinungsbild abgefragt, ob wir die Vorstandswahl noch durchführen wollen. Mit nur zwei positiven Stimmen im Meinungsbild ist sich die Versammlung einig, dass man am heutigen Tag keine Vorstandswahlen mehr durchführen möchte.
Es folgt ein GO-Antrag um eine Vertagung der Versammlung zu ermöglichen.
Die GO wurde in 5.3.5 auf Nennung des Ortes abgeändert.
Die Versammlung ist vertagt.
Vertagung der Veranstaltung
Die Versammlung vertagt sich um 21:40 Uhr nach GO-Antrag. Der Termin zur Wiederaufnahme der Kreismitgliederversammlung ist Sonntag 28.11. 15:00 Uhr im Saffran's in der Collenbachstraße 15 in Düsseldorf Derendorf.
Fortsetzung der KMV
Die Sitzung wird am 28.11.2010 um 15:30 fortgesetzt.
Es sind 14 Piraten akkreditiert von denen 12 vor Ort sind.
Die Wahlhelfer sind abhanden gekommen. Steffi muss sich zwei neue Wahlhelfer suchen. Neue von der Versammlung angenommene Wahlhelfer sind Frank Grenda und Michael A.
Einleitung
Frank Grenda stellt GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung auf eine neue Tagesordnung. Alex nimmt den Vorschlag in der Form mehrerer GO-Anträge zur TO-Punkte-Vorziehung an.
Der Vorschlag für die neue Tagesordnung für die fortgesetzte Kreismitgliederversammlung stellt sich wie folgt dar:
- 8. Änderung des § 6b Abs 7. vom 07.11.2010 gem. Vorschlag
- 9. Genehmigung der Satzung der Piratenpartei Düsseldorf in der vorliegenden Gesamtfassung aufgrund der Beschlüsse vom 07.11. inkl. Korrekturen
- 10. Aufhebung des Beschlusses zur Finanzordnung (Kurzversion) vom 07.11.2010
- 11. Vorstellung der neuen Vorschläge zur Finanzordnung der Piratenpartei Düsseldorf
- 12. Diskussion und Modulare Abstimmung über Finanzordnung
- 13. Wahlen inkl. Vorstellung der Kandidaten
- 13.1. Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Düsseldorf
- 13.2. stellvertretender Vorstandsvorsitzender
- 13.3. Schatzmeister
- 13.4. Abstimmung ob Beisitzer gewählt werden und wenn ja wie viel
- 13.4.1. evtl. Wahl der Beisitzer
- 13.5. Wahl der Kassenprüfer
- 13.6. Abstimmung welche Fachsprecher bestimmt werden
- 13.6.1. evtl. Wahl der Fachsprecher
- 14. Sonstiges
Der weitere Verlauf der Versammlung erfolgt somit anhand der abgestimmten Tagesordnung.
Änderung §6b(7) vom 7.11. gemäß neuem Vorschlag
Bei §6b7 gibt es laut Frank Grenda Probleme mit der Nennung des LV ohne NRW im Bereich Handlungsunfähigkeit. Zusätzlich ist die Einladungsfrist in der abgestimmten Variante nicht auf die zwei Wochen reduziert, die für eine reguläre KMV-Einladung laut bisher abgestimmten Satzungsparagraphen angesetzt wurden.
Die KMV-Einladungsfrist bei Handlungsunfähigkeit wird im abzustimmenden Vorschlag auf zwei Wochen reduziert.
Der neue Text für §6b(7) laut Frank Grenda mit Ergänzung von Ralf Gloerfeld:
- §6b(7) Handlungsunfähigkeit
- Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,
- wenn der erste Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktritt.
- wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurücktreten.
- wenn mehr als 50% der in der Piratenpartei Düsseldorf organisierten Piraten dem Vorstand schriftlich das Misstrauen aussprechen.
- Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen. Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Vorstand selbst für handlungsunfähig so setzt der Vorstand des Landesverband NRW einen kommissarischen Vorstand ein, dessen einzige Aufgabe ist, unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um einen neuen Vorstand zu wählen.
Somit ist §6b(7) wie vorgeschlagen angepasst.
Aufhebung des Beschlusses Finanzordnung Kurz
Frank Grenda geht auf die beschlossene Kurzversion der Finanzordnung ein und möchte den Punkt wieder aufnehmen und eine neue Finanzordnung besprechen.
Die bereits beschlossene Kurzversion der Finanzordnung ist somit aufgehoben und es kann der neue Finanzordnungsvorschlag behandelt werden.
Finanzordnung (FO) KV Düsseldorf
Frank Grenda möchte die neue FO vorstellen. Es kommt die Frage auf, ob man die FO nicht gesamt vorstellen und auf einmal abstimmen könne.
Nach dem positiven Meinungsbild beginnt Frank Grenda mit der Vorstellung der einzelnen FO-Punkte.
FO §1 Abstimmung Punkt 1 und 2
Vorstellung Punkt 1 und 2. Diskussion um Absatz 2 Bundesfinanzordnung zu akzeptieren. Jacek Margos weist darauf hin, dass die FO des LV nicht erwähnt wird. Es entsteht eine Diskussion über die Erwähnung des LV NRW. §2 Abs6 BuFO dient als Begründung das nicht aufzunehmen.
Der zur Abstimmung gestellte Vorschlag für FO §1 lautet somit wie folgt:
- §1
- (1) Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland.
- (2) Es gelten alle Regeln der Bundesfinanzverordnung der Piratenpartei Deutschland.
§1 ist somit Bestandteil der FO.
FO §2 Kassen- und Kontoführung
Es werden folgende Alternativen zur Kassen- und Kontoführung vorgestellt:
(1) Die Piratenpartei Düsseldorf verzichtet gemäß § 4 Abs. 2 der Bundesfinanzordnung auf Ihr Recht der eigenen Kassen- und Kontoführung
(2a) Schatzmeister und 1. Vorsitzender sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen. (2b) Der Schatzmeister und jeweils ein Vorstandsvorsitzender sind nur gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt.
Als Alternative (2c) wurde die Möglichkeit eingebracht, dass nur der Schatzmeister bevollmächtigt ist und die weitere eingebrachte Alternative (2d) beinhaltet (2a) ohne den zweiten Satz.
Die verschiedenen Alternativen werden per Akzeptanzwahl abgestimmt.
Nachdem Alternative (2a) und (2d) sich mit Abstand als von der Versammlung gewünschte Optionen zu FO §2 darstellen, wird zwischen diesen beiden erneut abgestimmt.
FO §2 lautet also wie folgt:
- § 2 – Kassen – und Kontoführung
- Schatzmeister und 1. Vorsitzender sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
FO §3 Verwaltung und Buchführung
Frank Grenda stellt FO §3 vor. Es gibt kurze Klärung von Verständnisproblemen.
Der abzustimmende Vorschlag lautet wie folgt:
- §3 - Verwaltung und Buchführung
- (1) Für die Verwaltung der Finanzen ist der Schatzmeister des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland verantwortlich; er führt Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen des Kreisverbandes.
- (2) Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Kassenführung der Piratenpartei Düsseldorf verantwortlich und gewährleistet, dass die zum Erteilen eines Prüfungsvermerks für den Rechenschaftsbericht der Partei nach § 29 ff PartG vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.
- (3) Der Schatzmeister führt ein Konto im Namen des Kreisverbandes.
- (4) Der Schatzmeister kann virtuelle bzw. Unterkonten für jeden erforderlichen Grund kostenneutral verwalten und hat über diese entsprechend Buch zu führen.
- (5) Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.
Der abgestimmte §3 ist somit ebenfalls Bestandteil der Finanzordnung.
FO §4 Rechenschaftsbericht
Frank Grenda stellt FO §4 vor.
Folgender Vorschlag kommt Diskussions-los zur Abstimmung:
- §4 - Rechenschaftsbericht
- (1) Der Vorstand des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
- (2) Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den zuständigen Landes- sowie Bundesschatzmeister der Piratenpartei Deutschland im Vorstand beraten.
- (3) Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der § 24, § 26, § 27, § 28 PartG erfüllen.
- (4) Rechnungsunterlagen, Bücher, Bilanzen und Rechenschaftsberichte sind zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres.
- (5) Der Rechenschaftsbericht ist Frist- und termingerecht an den Landessschatzmeister zu übergeben.
- (6) Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.
Der abgestimmte §4 ist somit ebenfalls Bestandteil der Finanzordnung.
FO §5 Verteilung der Finanzmittel
Variante 1 in folgendem Wortlaut wird vorgestellt:
- §5 - Verteilung der Finanzmittel
- (1) Die Kreismitgliederversammlung kann nur allein über die Verteilung der Einnahmen mit einfacher Mehrheit entscheiden.
- (2) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.
- (3) Die verfügbaren Finanzmittel werden zu Beginn jeder Mitgliederversammlung gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt.
- (4)Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
Es entsteht eine Diskussion über die Formulierung und die Verwendung des Wortes "gleich" in Absatz 3.
Variante 2 in folgendem Wortlaut wird vorgestellt:
- §5 - Verteilung der Finanzmittel
- (1) Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
- (2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der entsprechenden verfügbaren Finanzmittel .
- (3) Die verfügbaren Finanzmittel werden zu Beginn eines Jahres gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt.
- (4) Zweckgebundene Spenden unterliegen nicht der Verwaltung des Vorstandes und müssen vom Schatzmeister zweckgebunden zugeiwesen werden.
Es kommen Wortmeldungen bezüglich beider Varianten. Es liegt ein Verständnisproblem mit der Verwendung des Wortes "gleich" in Absatz 3 beider Varianten vor.
Bevor beide vorgeschlagenen Varianten weiter besprochen werden, schlägt der Versammlungsleiter ein Meinungsbild über beide Varianten vor.
Da die Versammlung Variante 1 nicht wünscht, wird nur noch Variante 2 und deren mögliche Formulierung weiter diskutiert. Es werden mehrere Formulierungsvorschläge für Absatz 3 eingebracht und diskutiert, ob man diesen nicht komplett streichen solle. Zusätzlich wird ein mögliches Veto des Schatzmeisters bezüglich Finanzmittelverteilung besprochen. Hierzu wird ein GO-Antrag auf Meinungsbild eingebracht.
Die Versammlung spricht sich mehrheitlich für ein mögliches Vetorecht seitens des Schatzmeisters aus.
Der Versammlungsleiter bittet um 10 Minuten Pause. Während der Pause disakkreditiert sich ein Pirat und verlässt die Veranstaltung.
Nach der Pause wird Absatz 3 neu formuliert und Absatz 5 als Ergänzung zu FO §5 eingebracht.
Es steht damit folgender Vorschlag zur Abstimmung:
- §5 - Verteilung der Finanzmittel
- (1) Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
- (2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der entsprechenden verfügbaren Finanzmittel .
- (3) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.
- (4) Zweckgebundene Spenden unterliegen nicht der Verwaltung des Vorstandes und müssen vom Schatzmeister zweckgebunden zugeiwesen werden.
- (5) Der Schatzmeister hat zu allen Finanzentscheidungen ein Vetorecht.
Auch §5 ist abgestimmter Form Bestandteil der Finanzordnung.
FO §6 Sonstiges
Vorstellung §6 mit kurzer Diskussion und Abstimmung des folgenden Vorschlags im Gesamten:
- § 6 – Sonstiges
- (1) Kassenführung, Buchführung und das Führen der Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos. Die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zu machen.
- (2) Eine Aufwandsentschädigung gem. Bundesbestimmungen muss 5 Werktage im Voraus schriftlich beim Schatzmeister der Piratenpartei Düsseldorf beantragt werden. Eine Beantragung garantiert keine Genehmigung der Aufwandsentschädigung. Die Mitteilung über Ablehnung oder Genehmigung des Antrages erfolgt schriftlich binnen 5 Werktagen ab Antragseingang. Eine Spendenmöglichkeit ist durch eine Ablehnung aber nicht ausgeschlossen.
- (3) Ortsverbände (= Stadtbezirks sowie Stadtteilverbände) im Tätigkeitsbereich des Kreisverbandes Düsseldorf der Piratenpartei Deutschland verzichten auf ihr Recht auf eigene Finanzhoheit gemäß § 4 Abs. 2 Bundesfinanzordnung. Für diese werden auf Anforderung Unterkonten vom Kreisverband geführt.
Damit ist §6 Bestandteil der FO und die FO abgearbeitet.
Abstimmung über die Annahme gesamten Satzung
Es werden kleinere Rechtschreibfehler im abzustimmenden Satzungsvorschlag geändert (konkret: §6a(4) und $6b(7)).
Die Satzung ist somit angenommen.
Die Finanzordnung ist somit angenommen.
Frank Grenda stellt einen GO-Antrag auf Änderung der GO.
Die GO wird entsprechend abgeändert.
Personenwahlen
Es geht weiter mit den Wahlen der Vorstandsmitglieder und Fachsprecher.
1. Vorsitzender
Vor der KMV wurden O. B., Sebastian Greiner und Stefan Jacobi als Kandidaten vorgeschlagen.
O. B. und Sebastian Greiner stellen sich vor und es werden kurz Fragen gestellt. Stefan Jacobi ist nicht anwesend.
Die Wahlleiterin erklärt das Prozedere und der Wahlgang wird nach einer fünfminütigen Pause eröffnet.
O. B. nimmt auf Nachfrage der Wahlleiterin das Amt an und ist somit 1. Vorsitzender der Piratenpartei Düsseldorf.
2. Vorsitzender
Sebastian Greiner, Sebastian Kreutz und Stefan Jacobi sind als Kandidaten vorgeschlagen. Sebastian Kreutz steht nicht für das Amt des 2. Vorsitzenden zur Verfügung. Sebastian Greiner stellt sich nochmal kurz vor.
Die Wahlleiterin erklärt den Ablauf und eröffnet den Wahlgang.
Sebastian Greiner nimmt auf Nachfrage der Wahlleiterin das Amt an und ist somit 2. Vorsitzender der Piratenpartei Düsseldorf.
Schatzmeister
Vorgeschlagen sind Frank Grenda und Gernot Engler. Die Kandidaten stellen sich vor.
Wir brauchen einen Ersatzwahlhelfer für diesen Wahlgang, da Frank in diesem Wahlgang natürlich ausfällt. Kai Schmalenbach bietet sich ohne Einwände als Hilfswahlhelfer an.
Gernot Engler nimmt auf Nachfrage der Wahlleiterin das Amt an und ist somit Schatzmeister der Piratenpartei Düsseldorf.
Beisitzer
Die Versammlung muss bestimmen, ob und wieviele Beisitzer der zukünftige Vorstand haben soll. Es wird in Akzeptanzwahl über die Möglichkeiten abgestimmt.
Zwischen den beiden best abgestimmten Vorschlägen wird noch einmal getrennt abgestimmt.
Es müssen also zwei Beisitzer gewählt werden.
Jacek Margos ist Kandidat, aber nicht anwesend. Kai und Peter möchten nicht kandidieren. Als weitere Kandidaten werden Frank Grenda und Sebastian Kreutz vorgeschlagen. Lara Pszenny schlägt sich selbst vor.
Jacek Margos wird telefonisch gefragt, ob er kandidieren oder zurück ziehen möchte. Er zieht zurück.
Die Wahlleiterin erklärt das Prozedere und eröffnet den Wahlgang. Die beiden Beisitzer werden in einem Wahlgang gewählt. Jeder Anwesende hat 2 Stimmen. Kai ist wieder Ersatzwahlleiter.
Lara Pszenny nimmt freudig als Beisitzerin an und es findet eine Stichwahl zwischen Frank Grenda und Sebastian Kreutz statt.
Im ersten Wahlgang der Stichwahl gibt es 5 Stimmen für Frank Grenda und 6 für Sebastian Kreutz. Die Mehrheit ist nicht ausreichend und es muss erneut gewählt werden.
Im zweiten Wahlgang bekommt Sebastian Kreutz 8 und Frank Grenda 3 Stimmen. Sebastian Kreutz nimmt das Amt auf Nachfrage der Wahlleiterin an.
Kassenprüfer
Es stellen sich zur Verfügung Peter Schmelzer und Michael A.. Frank Grenda wird vorgeschlagen und lehnt eine Kandidatur ab.
Die beiden Kandidaten stellen sich vor und es findet eine öffentliche Abstimmung statt.
Die beiden Kandidaten nehmen die Wahl an.
Fachsprecher
Die Versammlung ist der Meinung keinen Pressesprecher wählen zu müssen.
Es steht auch niemand für das Amt des Pressesprechers zur Verfügung, weswegen hier keine Wahl stattfindet.
Frank Grenda stellt die Ausschussarbeit in Düsseldorf vor und berichtet, dass einige Piraten auch schon städtische Ausschüsse besucht haben. Frank Grenda berichtet über den vorhandenen Papierkrieg in den Ausschüssen und den Aufwand der Arbeit als Fachsprecher.
Die Versammlung möchte keine Fachsprecher wählen und es stellen sich auch keine möglichen Fachsprecher stehen zur Wahl. Der Punkt wird geschlossen.
Sonstiges
Strukturordnung Düsseldorf
Die Strukturordnung wird erneut vorgestellt, kurz diskutiert und zurückgezogen.
Schwabenstreich Düsseldorf
Sebastian Greiner bittet um Unterstützung des Aufrufs zum montäglichen Schwabenstreichs vor dem Hauptbahnhof. Es kommt in der Diskussion der Vorschlag auf, eine eigenes Aktionsbündnis auf die Beine zu stellen.
Es wird abgestimmt.
Die Piratenpartei Düsseldorf unterstützt somit offiziell den montäglichen Schwabenstreich vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof und das dahinter stehende Bündnis.
Eigenes Düsseldorfer Parteilogo
Es wird kurz über die Einführung eines offiziellen Düsseldorfer Parteilogos diskutiert. Hier stehen das bisherige im Wiki verwendete Logo und das von O. B. erstellte neue Logo zur Debatte. Es wird bemängelt, dass das bisherige Logo nur in ganz geringer Auflösung vorliegt und neu erstellt werden müsste, während O. B.s Logo nicht in die CI der Piratenpartei passt. Alternativ wird vorgeschlagen, dass alle Beteiligten sich bis zur nächsten KMV über das Logo Gedanken machen und einen neuen Entwurf vorstellen sollen.
Es wird abgestimmt.
Somit wird kein offizielles Logo des Kreisverbands beschlossen.
Ende der Veranstaltung
Der Versammlungsleiter schließt die Veranstaltung um 20:45 Uhr.
So, das war's. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.
Protokoll erstellt von: Sebastian Greiner
Protokoll abgezeichnet von: --Darkwind 13:29, 18. Dez. 2010 (CET) (Versammlungsleiter)